Seite an Seite mit Alfredo Cospito und Anna Beniamino
- updates von den Anhörungen der letzten Tage-
Am 1. Dezember fand die Anhörung in der Berufung gegen die Anwendung des 41bis auf den Gefährten Alfredo Cospito im Überwachungsgericht in Rom statt. Die Richter haben nicht entschieden. Während unser Gefährte seinen am 20 Oktober begonnenen Hungerstreik fortsetzt und dabei sein Leben aufs Spiel setzt, lassen sich die Richter alle Zeit darüber zu entscheiden ob sie Alfredo in dem Folterregime 41bis belassen oder nicht .
Am 5. Dezember fand die zweite Anhörung des Berufungsprozesses im Scripta Manent Verfahren gegen die Gefährten Alfredo und Anna Beniamino statt. Ihnen wird ein Anschlag auf die Carabinieri Ausbildungsstätte in Fossano (Cuneo) vorgeworfen. Die Generalstaatsanwaltschaft fordert 27 Jahre und einen Monat für Anna und Lebenslänglich ohne Bewährungsmöglichkeit und 12 Monate Isolationshaft (den Tag über) für Alfredo. Damit geht sie sogar noch weiter als die Forderungen des Staatsanwalts Sparagna zuvor, welcher 30 Jahre für Alfredo gefordert hatte.
Das Berufungsgericht von Turin sprach kein Urteil sondern wandte sich an den Verfassungsgerichtshof: die Richter fragen, ob der Zwang mildernde Umstände für Alfredo Cospito aufgrund seiner zuvorigen Verurteilungen nicht zuzulassen, legitim sei. Dies würde sie in der Tat dazu zwingen Alfredo zu lebenslanger Haft zu verurteilen, obgleich bei seiner Tat niemand starb noch zu schaden kam.
Am kommenden 19. Dezember findet eine weitere Anhörung in Turin statt, bei der es lediglich darum geht, wie die Anfrage ans Verfassungsgericht formuliert werden soll.
Während der Anhörung intervenierten Alfredo und Anna mit Erklärungen. Die solidarischen Menschen im Gerichtssaal begrüßten die angeklagten Gefährt*innen mit Parolen und Beifall und kurz darauf ziehte eine Demo durch die Straßen von Turin.