Am 24. August haben in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ stattgefunden. In Hamburg beteiligten sich rund 300 Menschen an einer sehr lautstarken Demo, die vom Gänsemarkt über das Landgericht am Sievekingplatz bis nach Sankt Pauli zog. Es gab gute Redebeiträge von der Roten Hilfe Hamburg, von Perspektive Kommunismus, der Waterkant Antifa, der IL Hamburg und einen Beitrag von den beiden Angeklagten im aktuellen Verfahren sowie ein Grußwort von den 17 Angeklagten, deren Rondenbarg-Verfahren kürzlich eröffnet wurde.
In Karlsruhe zogen 150 Demonstrierende vor das Bundesverfassungsgericht, um auf den Brokdorf-Beschluss aus dem Jahr 1985 hinzuweisen. Die Entscheidung bezieht sich auf die Klage gegen das Verbot von Demonstrationen, die sich gegen die Errichtung des Kernkraftwerks Brokdorf richteten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verbote als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zurückgewiesen. Bei den Protesten gegen den G20 wurde am Rondenbarg das Recht auf Versammlungsfreiheit mit Polizeigewalt zerschlagen und im Nachgang droht mit den Urteilen im Rondenbarg-Prozess ein massiver Angriff auf das Demonstrationsrecht, da Angeklagte allein wegen der Anwesenheit bei der Versammlung wegen Landfriedensbruch verurteilt werden sollen und nicht etwa aufgrund individueller Tatvorwürfe. In Karlsruhe gab bei der Demo Reden von Betroffenen im Fall Knastspaziergang Offenburg, ein Grußwort von Thomas Meyer-Falk, der IL Hamburg sowie der Angeklagten im aktuellen und im kommenden Rondenbarg-Prozess.
Am 26. und 27. August werden die letzten Prozesstage mit Plädoyers und politischen Abschlusserklärungen der Angeklagten sein, am 3. September wird das Urteil erwartet. Kommt nach Hamburg zu den Prozessterminen!
Fotos und Redebeiträge