Repression

(B) Widerstand gegen geplante Görli-Schließung: Aktionswoche, Aktionstag 8.9., Updates

Die Aktionswoche gegen die geplante Görli-Schließung ist erfolgreich angelaufen. Die Bullen wollen den Aktionstag am Sonntag 8.9. voraussichtlich nicht verbieten, wie von einem CDU-Hardliner gefordert. Mobi-Vidos zum 8.9. sind online! Ein baldiger Beginn des angekündigten Görli-Umbaus erscheint immer unwahrscheinlicher.

[LE] B34-Verfahren eingestellt. Gerichtsermin am 10.09. entfällt.

Das Verfahren wegen Hausfriedensbruchs gegen 4 Beschuldigte im B34- Verfahren wurde - bis jetzt ohne Begründung - eingestellt. Somit entfällt der Gerichtstermin am 10.09.

Vielen Dank für den Support! Weitere Infos folgen.

Verurteilung im Rondenbarg-Prozess wegen Demoteilnahme

Heute hat das Landgericht Hamburg die beiden Angeklagten im Rondenbarg-Prozess wegen Landfriedensbruch zu 90 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist ein schwerer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Es wurden Teilnehmer*innen einer Demonstration für Straftaten verurteilt, die sie nicht begangen haben. Allein durch das Tragen von schwarzer Kleidung hätten sich die Angeklagten der Beihilfe zu versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Demonstrierende werden somit in Kollektivhaftung genommen. Das Urteil stellt auch einen Rückfall hinter den Brokdorf-Beschluss von 1985 dar, der besagte, dass der Schutz der Versammlungsfreiheit „für die Teilnehmenden auch dann erhalten bleiben muss, wenn mit Ausschreitungen durch Einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist.“

Nach der Urteilsverkündung gab es noch eine Foto-Aktion vor dem Haupteingang zum Landgericht. Es wurden Buchstaben hoch gehalten, die den Spruch „Unverhandelbar Versammlungsfreiheit“ zeigten. Auch wieder am Start wie bei allen anderen Prozesstagen war die solidarische Prozessbegleitung mit einem Stand mit Kaffee und Tee.

[HB] VS-Anquatschversuch in Bremen

Am 29.8.2024 gab es in Bremen einen Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz. Die betroffene Person blockte ab.

Rondenbarg-Prozeß: Vogel-Strauß-Politik ist eine schlechte Verteidigung

 

 

Am heutigen Dienstag wurde vom Landgericht Hamburg das Urteil in einem der Ron­denbarg-Prozesse (es stehen weitere an) verkündet. Seit Jahresbeginn wurde über eine Demo verhandelt, die in der besagten Hamburger Straße (Rondenbarg) rabiat von der Polizei gestoppt wurde. Vorher war einiges kaputt gegangen und einiges von DemonstrantInnen geworfen wurden. In dem jetzigen Verfahren ging es um zwei An­geklagte, denen (wie wohl allen Angeklagten) keine eigenhändige Gewalttat vorgewor­fen wird. Das Gericht verurteilte sie wegen „Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Bei­hilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung, mit Beihilfe zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und mit Beihilfe zur Sachbeschädigung“ zu 90 Tagessätzen (Auskunft der zuständigen Gerichts-Pressestelle). § 40 Absatz 2 Strafgesetzbuch be­stimmt: „Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.“

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft hatte vorher sogar wegen MittäterInnenschaft Anklage erho­ben. Der für MittäterInnenschaft erforderliche gemeinsame „Tatplan“ von gewalttätigen und nicht-gewalttätigen DemonstrantInnen ließ sich aber nicht beweisen. Beihilfe sol­len die beiden übriggebliebenen Angeklagten aber trotzdem geleistet haben – im we­sentlichen durch solidarisches Tragen eines Anglerhutes bzw. einer Sturmhaube. Zwei andere Angeklagte hatten sich zu Beginn des Prozesses auf einen deal mit Staatsan­waltschaft und Gericht eingelassen; das Verfahren gegen eine ursprünglich fünfte An­geklagte wurde krankheitsbedingt abgetrennt.

 

 

 

Daß die Sache so ausging, wie sie ausging, liegt auch an einer verfehlten Prozeßfüh­rungsstrategie und Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

 

Warum ist das Folgende wichtig? Weil etwas, das gar nicht erst korrekt zur Kenntnis genommen wird, auch nicht treffend kritisiert kann. Weil durch Umhauen von Pappka­meradInnen keine realen Schlachten gewonnen und keine Staatsanwaltschaften be­siegt werden können.

 

 

 

Der Gegenseite Positionen zu unterstellen und dann bloß diese unterstellten Positio­nen zu kritisieren, läßt die tatsächlichen Positionen der Gegenseite unkritisiert – schwächt also weder die Gegenseite noch stärkt es die eigene Seite.

 

 

Solidaritätskundgebungen auf dem Schanzenfest in Hamburg

Kundgebungen auf dem Schanzenfest

Das Schanzenfest am 7.9.2024 steht im Zeichen der Solidarität. Neben Infoständen, Bands und Soundsystemen werden drei Kundgebungen stattfinden. Den Gesuchten und Inhaftierten im Budapest-Verfahren und anderen Betroffenen staatlicher Repression soll mit dem Fest ein stärkendes Signal der Solidarität gesendet werden. Denn immer mehr Menschen sind angesichts der zunehmenden, faschistischen und rechtspopulistischen Mobilisierung, notwendiger Selbstverteidigung und staatlicher Repressionen gegen Antifaschist*innen, dazu gezwungen, in den Untergrund zu gehen. Diesen Realitäten wollen und können wir ebenso wenig zusehen, wie dem andauernden Sterben im Mittelmeer durch die Abschottung der europäischen Außengrenzen und der Illegalisierung von Menschen ohne deutschen oder europäischen Pass.

Free Maja Hannover

Am 23.08.24 gegen 19 Uhr haben wir uns mit ca 500 Menschen in Hannover an der Christuskirche getroffen, um unsere Solidarität mit den Verfolgten im Budapest-Verfahren zu zeigen und unsere Wut über die Willkür von Staat und Repressionsorganen auf die Straße zu tragen.
 Nach einer kurzen Auftaktkundgebung bewegte sich die Demo Richtung Linden. Nachdem die Bullen nach den ersten Feuerwerkskörpern anfingen zu filmen, wurden zahlreiche Regenschirme aufgespannt, die auch wegen des einsetzenden Regen der äußerst kämpferischen Stimmung kein Ende setzten. Im Viertel angekommen, begrüßten uns viele Menschen mit großartiger Solidarität. Damit die bis dahin äußerst gelungene Aktion ein gutes Ende nimmt, wurde vorzeitig in der Nähe der Limmerstraße aufgelöst, womit die Göttinger Hundertschaft völlig überfordert war. Um dennoch Menschen zu kriegen, fingen die Bullen anschließend an, das Viertel nach Demoteilnehmenden abzusuchen und sperrten Straßen, trotzdem sind alle gut weggekommen !
Von Hannover bis nach Budapest:
Solidarität mit Maja und allen anderen Antifas

Kraftvolle Demonstration in Dresden noch am Wahlabend

Die Wahllokale waren am 01.09.2024 kaum geschlossen, da formierte sich in Dresden eine erste kraftvolle Demonstration.

Staatsanwaltschaft will Geldstrafe für Demo-Teilnahme – Urteil im Rondenbarg-Prozess am 03.09.2024

Am 26.08.2024 wurde die Beweisaufnahme im aktuellen Rondenbarg-Prozess geschlossen. Zuvor hatte die Richterin noch einen Antrag auf Einstellung von der Verteidigung abgelehnt. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass aufgrund einer „rechtsstaatswidrigen Tatprovokation“ ein Verfahrenshindernis vorliegt. Das Gericht lehnte dies ab, weil die Kammer, selbst wenn V-Personen am Rondenbarg anwesend waren, darin keine Tatprovokation sehen will. Laut der Staatsanwältin haben sich die Angeklagten nach Paragraf 125 Absatz 1 Nr. 2 Landfriedensbruch – Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit – in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und Beihilfe zur Sachbeschädigung strafbar gemacht. Die Staatsanwältin verweist in ihrem Plädoyer auf das BGH-Urteil im Elbchaussee-Verfahren. Die Angeklagten hätten Gewalt gegen Sachen und gegen die Polizei in Kauf genommen und hätten sich dem Dresscode des Schwarzen Fingers angepasst. Sie hätten dabei mitgewirkt „den Gewalttätern einen Rückzugsort zu bieten“. Die Staatsanwältin fordert eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu 15 Euro beziehungsweise 40 Euro.

In den Plädoyers der Verteidigung am 27.08.2024 gingen die Anwält*innen darauf ein, dass der Schwarze Finger eindeutig eine nach Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlung gewesen sei. Sie beziehen sich auf den Brokdorf-Beschluss von 1985, in dem es heißt: „Nimmt nicht eine Demonstration als Ganzes einen gewalttätigen Verlauf, dann muss für die friedlichen Teilnehmenden der Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten bleiben, wenn Einzelne oder eine Minderheit Ausschreitungen begehen.“ Der Beschluss macht klar, dass niemand in Mithaftung genommen werden kann, nur weil ein Teil auf einer Demo gewalttätig ist. Die Anwält*innen plädierten auf Freispruch der Angeklagten. Die ausführlichen Berichte zu den letzten beiden Prozesstagen können, ebenso wie sämtliche Protokolle der 23 Prozesstage nachgelesen werden.

Berichte in der Presse gab es beim nd der Jungen Welt und bei der Hamburger Morgenpost.

Bereits am 24.08.2024 haben in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ stattgefunden. Es gab bei den Demos Grußworte von den beiden Angeklagten im aktuellen Prozess und von den 17 Angeklagten kommender Rondenbarg-Prozesse.

Am 03.09.2024 wird um 11 Uhr das Urteil verkündet.
Kommt zahlreich zum Landgericht in Hamburg!
Versammlungsfreiheit verteidigen!

(Berlin) Protest gegen Görli-Schließung: CDU-Rechtsaußen möchte Aktionstag verbieten lassen

Der Berliner Senat möchte gegen den Willen von Anwohner*innen, lokalen sozialen Trägern und Initiativen sowie des Bezirks den Görlitzer Park umbauen (Kahlschlag, neue Zäune und Tore, Flutlichtscheinwerfer etc.) und zukünftig nachts und ggf. auch tagsüber schließen. Aus den Reihen der Senats-CDU wird nun gefordert, einen für den 8.9. geplanten Aktionstag gegen die geplante Schließung vorab zu verbieten oder polizeilich zu verhindern.

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