Am heutigen Dienstag wurde vom Landgericht Hamburg das Urteil in einem der Rondenbarg-Prozesse (es stehen weitere an) verkündet. Seit Jahresbeginn wurde über eine Demo verhandelt, die in der besagten Hamburger Straße (Rondenbarg) rabiat von der Polizei gestoppt wurde. Vorher war einiges kaputt gegangen und einiges von DemonstrantInnen geworfen wurden. In dem jetzigen Verfahren ging es um zwei Angeklagte, denen (wie wohl allen Angeklagten) keine eigenhändige Gewalttat vorgeworfen wird. Das Gericht verurteilte sie wegen „Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung, mit Beihilfe zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und mit Beihilfe zur Sachbeschädigung“ zu 90 Tagessätzen (Auskunft der zuständigen Gerichts-Pressestelle). § 40 Absatz 2 Strafgesetzbuch bestimmt: „Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.“
Die Staatsanwaltschaft hatte vorher sogar wegen MittäterInnenschaft Anklage erhoben. Der für MittäterInnenschaft erforderliche gemeinsame „Tatplan“ von gewalttätigen und nicht-gewalttätigen DemonstrantInnen ließ sich aber nicht beweisen. Beihilfe sollen die beiden übriggebliebenen Angeklagten aber trotzdem geleistet haben – im wesentlichen durch solidarisches Tragen eines Anglerhutes bzw. einer Sturmhaube. Zwei andere Angeklagte hatten sich zu Beginn des Prozesses auf einen deal mit Staatsanwaltschaft und Gericht eingelassen; das Verfahren gegen eine ursprünglich fünfte Angeklagte wurde krankheitsbedingt abgetrennt.
Daß die Sache so ausging, wie sie ausging, liegt auch an einer verfehlten Prozeßführungsstrategie und Öffentlichkeitsarbeit.
Warum ist das Folgende wichtig? Weil etwas, das gar nicht erst korrekt zur Kenntnis genommen wird, auch nicht treffend kritisiert kann. Weil durch Umhauen von PappkameradInnen keine realen Schlachten gewonnen und keine Staatsanwaltschaften besiegt werden können.
Der Gegenseite Positionen zu unterstellen und dann bloß diese unterstellten Positionen zu kritisieren, läßt die tatsächlichen Positionen der Gegenseite unkritisiert – schwächt also weder die Gegenseite noch stärkt es die eigene Seite.