Freiheit für Lina!
Seit dem Herbst 2021 wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Dresden einer der größten Prozesse gegen Antifaschist:innen in der Geschichte der Bundesrepublik geführt. Vor Gericht stehen in dem sogenannten Antifa Ost-Verfahren vier Antifaschist:innen, die laut Anklage des Generalbundesanwalts (GBA) mit sechs weiteren Personen eine kriminelle Vereinigung gegründet haben sollen.
Konkret soll die Gruppe insgesamt neun Taten, darunter mehrere Angriffe auf Neonazis in Eisenach, Wurzen und Leipzig begangen haben, wobei lediglich die Angeklagte Lina laut Staatsanwaltschaft an allen Taten beteiligt gewesen sein soll. Zu den vermeintlichen Opfern der Angriffe zählten bekannte Aktivisten der NPD-Jugendorganisation JN und Betreiber von Neonazi-Versänden. Ein Angriff, der den Antifaschis:innen zur Last gelegt wird, richtete sich gegen die Nazikneipe „Bullseye“ in Eisenach. Der Betreiber Leon Ringl war maßgeblich am Aufbau der militanten Neonazigruppe „Knockout 51“ beteiligt. Im vergangenen Jahr führten die Behörden eine Razzia bei Ringel durch, weil dieser im Verdacht steht für die rechtsterroristische Gruppe „Atomwaffendivision“ aktiv gewesen zu sein. Wenige Monate vor der Razzia posierte er zusammen mit Neonazis der verbotenen Gruppe „Combat 18“ vor einer Hakenkreuzflagge in Eisenach.
Die Beschuldigte Lina sitzt seit November 2020 in Untersuchungshaft und wird somit seit über zwei Jahren ohne Verurteilung vom Staat gefangen gehalten. Innerhalb des Prozesses versucht die Bundesanwaltschaft Lina als eine Art Rädelsführerin dieser Angriffe auf Neonazis zu präsentieren. Doch warum ermittelt überhaupt der Generalbundesanwalt, der sonst für Terrorismus und Völkerstrafrecht verantwortlich ist, gegen Antifaschist:innen, denen Körperverletzungsdelikte an Neonazis zur Lasten gelegt werden?