Strafverfahren in Gießen am 30. Juli soll Klärung bringen ++ verwirrende Urteile an anderen Gerichten in den vergangene Wochen
Die Auseinandersetzung um die Frage, ob ein öffentlich sichtbares "Schwarzfahren" strafbar ist (der Gesetzesparagraph heißt schließlich: Erschleichung von Leistungen), spitzt sich zu. In mehreren Prozessen konnte bislang keine Lösung gefunden werden. Verzweifelte Versuche vieler Richter_innen, trotz des entgegenstehenden Wortlautes mit kreativen Verdrehungen Strafen zu verhängen, stehen mittlerweile in der Revision. Andere Verfahren wurden eingestellt, ebenso gibt es Freisprüche. Verwirrender geht kaum noch.