Freiburg

#NoPolGBW: Demo "Pack's an gegen neue Polizeigesetze – Freiheit stirbt mit Sicherheit!"

Presseerklärung des Freiburger Bündnis gegen Polizeigesetze vom 22.05.2019

Für den 25. Mai 2019 ruft das Freiburger Bündnis gegen Polizeigesetze um 14:00 Uhr vor dem Hauptbahnhof zu einer kraftvollen Demonstration gegen die Verschärfung der Polizeigesetze auf. Im Großteil der Bundesländer ist momentan ein Prozess im Gange, der die Polizeigesetze der Länder verschärft. Im Zuge dessen werden die individuellen Freiheitsrechte aller abgebaut. Die Polizei wird enorm militarisiert und nachrichtendienstliche Methoden für die Polizei werden legalisiert. Dieser Prozess ist Ausdruck einer autoritären Formierung der Gesellschaft und des Staates.

Der Kampf um den Zugang zum Knasthof

Seit 2013 streiten die Sicherungsverwahrten der Justizvollzugsanstalt Freiburg um den ungehinderten Zugang zum Knasthof - eine schier never ending Story, die nun auf ihr Finale zuzulaufen scheint.

 

[FR] Immer heiter, der Häuserkampf geht weiter!

Am 7. März haben Hundertschaften, die seit mehreren Tagen besetzten

Häuser in Freiburg geräumt. Der angespannte Wohnungsmarkt ist weiterhin 

in aller Munde und unsere Aktion hat die Debatte auch um die Fragen von

Eigentum und Mietenwahnsinn intensiviert. Die große mediale

Aufmerksamkeit und die praktische Solidarität der meisten Nachbar*innen

in Herdern und im Stühlinger unterstreichen die weit verbreitete 

Sympathie für unsere Hausbesetzungs-Kampagne.

Am Samstag rufen wir für 18 Uhr zur Protestversammlung auf dem

Stühlinger Kirchplatz auf. Die nächste Hausbesetzung wird nicht

warten bis das Dietenbachgelände erschlossen ist.

 

Besetzungen in Freiburg werden geräumt

Die Polizei räumt seit den frühen Morgenstunden die beiden Besetzungen
in der Mozartstraße 3 und der Klarastraße 17. Dass dem nun von Seiten der Eigentümer mit Unterstützung der Polizei ein
Ende gesetzt wird, empfinden wir als einen Ausdruck der verfehlten
Freiburger Wohnungspolitik: Profitorientierte Unternehmen werden von
Seiten der Stadt in ihrem Tun unterstützt, während die aktive Gestaltung
von Freiräumen und das Nutzen von Leerstand kriminalisiert werden.

Vorweihnachtlicher Stress in JVA Freiburg

Warum auch immer, so gilt die (Vor-) Weihnachtszeit als eine besondere, auch hinter den Gefängnismauern. Die Woche vor dem 24. Dezember 2018 wurde dann aber doch zu einer außergewöhnlichen. Von zerschnittenem Zeigefinger, über eine demolierte Tanne, bis hin zu einem versuchten Angriff mit einer Schere reichen die Ereignisse der Freiburger Sicherungsverwahrung (SV)

 

[FR] Erneuter Anquatschversuch

Am Dienstag, den 22.01.2019, kam es in Freiburg zu einem weiteren
Anquatschversuch. Nachdem zuletzt im September ein Versuch des
Verfassungsschutzes erfolgte, lauerte an diesem Tag "eine stuttgarter
Behörde" einem weiteren Aktivisti auf.

[FR] Wilde Sponti und Farbe am Amtsgericht

Am späten Abend des 12. Januars zog eine wilde Sponti durch die Freiburger Innenstadt. Die Sponti führte zum Amtsgericht, welches im Rauch der Bengalos einen neuen Anstrich bekam. Danach verschwanden die Beteiligten in der Nacht.

Silvesterdemo vor Freiburger Knast – aus Innenansicht

Am 31.12.2018 gab es wieder eine Anti-Knastdemo vor den grauen Mauern der Freiburger Haftanstalt. Ein paar Insassen hatten sich in einem Freizeitraum der SV-Abteilung vor einem kleinen Radio versammelt, denn das lokale Freie Radio, Radio Dreyeckland, wollte live berichten.

JVA Freiburg vor Datenschutzskandal?

 

JVA Freiburg vor Datenschutzskandal ?

 

In den letzten Monaten machte die Europäische Datenschutzgrundverordnung von sich reden und konfrontierte eine größere Zahl von Menschen mal wieder mit der Frage: wie sind meine Daten geschützt. Auch hinter Gefängnismauern werden sensible Daten verarbeitet. Momentan prüft der Datenschutzbeauftragte des Landes, ob es in der Justizvollzugsanstalt Freiburg zu gravierenden Verstößen gekommen ist.

 

Die Rechtslage

 

Auch für den Strafvollzug, wie die Sicherungsverwahrung gibt es umfangreiche Regelungen zum Schutz der Daten der Insassinnen und Insassen. Wer sich mal den Spaß machen möchte, der findet in den §§ 27 ff Justizvollzugsgesetzbuch-1 die Vorschriften über Datenschutz im Justizvollzug Baden-Württemberg, wobei die Lektüre nicht zur vergnügungsteuerpflichtigen Sorte gehört.

 

§ 47 regelt den „Schutz besonderer Daten“, insbesondere wenn es um den Sozialdienst, PsychologInnen und die ÄrztInnen geht. Hier dürfen nicht nur Informationen gegenüber dem Anstaltsleiter oder der Anstaltsleiterin weitergereicht werden, wenn „dies zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der JVA oder für Leib oder Leben (…) oder die Tatsachen sonst zur Aufgabenerfüllung der JVA erforderlich“ ist, sondern die Informationen müssen sogar zwingend übermittelt werden.

 

Für juristische Laien: de facto gibt es keine Schweigepflicht innerhalb des Gefängnisapparates. Werden externe Fachleute beauftragt, haben auch diese sich entsprechend zu offenbaren.

 

Die Praxis

 

Auf den ersten Blick mutet die Regelung ungemein weit, ja fast uferlos an. Es gab auch, als in den 90'er Jahren auf Bundesebene eine Vorgängerregelung eingeführt wurde vehemente Proteste von Fachverbänden, da man die Gefahr sah, dass Gefangene sich nicht mehr in Therapien offenbaren würden.

 

Der Justizvollzugsanstalt Freiburg wiederum wurde in der Vergangenheit schon mehrfach gerichtlich attestiert gegen elementare Datenschutzbestimmungen verstoßen zu haben.

 

Nunmehr prüft auf Beschwerden von Sicherungsverwahrten hin, der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz die Praxis der Anstalt, sich vom Anstaltsarzt, ebenso wie vom konsiliarisch hier tätigen Psychiater, Dr.B.,der im Hauptamt in der JVA Offenburg tätig ist, umfänglich über die Details von Behandlungen und Gesprächsinhalten berichten zu lassen, und zwar offenbar im „großen Verteiler“. D.h. fast alle Bediensteten der SV-Anstalt, ob im uniformierten Dienst oder Angehörige der Fachdienste, sollen jeweils per Rundmail über etwaige Berichte in Kenntnis gesetzt worden sein. So dass erst kürzlich ein Beamter stöhnte, wenn er „diesen ganzen Scheiß“ jeweils lesen würde, er gar nicht mehr zu seiner normalen Arbeit käme.

 

Das Thema wurde virulent, nachdem eine Psychologin einen Insassen, Spitzname Shorty, darüber informierte, er habe nun erfreulicherweise doch keinen Magenkrebs, was ihr der Anstaltsarzt so berichtet habe. Die zu einem Zeitpunkt, als der Anstaltsarzt noch gar nicht mit seinem Patienten gesprochen hatte. Prompt beschwerte sich der Verwahrte beim Datenschutzbeauftragten wie es sein könne, dass diese doch wichtige Information ihm nicht vom Anstaltsarzt mitgeteilt worden sei. Ein anderer Verwahrter brachte dann in Erfahrung, dass in der Tat alle Arztberichte jeweils per Rundmail an die Bediensteten verteilt worden sein sollen, wobei ihm der Anstaltsarzt Dr.S. persönlich versichert habe, ihm sei das auch unangenehm, er habe sich sogar dagegen gestäubt, weil er das nur schwer mit dem Arztgeheimnis vereinbaren könne.

 

Das Formular

 

Nunmehr entfaltete die Anstalt plötzlich hektische Aktivitäten, denn immer mehr Insassen erhielten von ihren TherapeutInnen Formulare zur Unterschrift vorgelegt. Dort sollen sie „den Anstaltsarzt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Behandlungsteam der Abteilung für Sicherungsverwahrung und umgekehrt“ entbinden. Allerdings enthält das Formular weder Briefkopf der Anstalt, noch sonst einen Hinweis auf den Urheber- oder die Urheberin.

 

Augenscheinlich scheint jedenfalls der Anstaltsleitung aufgefallen zu sein, dass die seit 2013 geübte Praxis selbst mit den sehr ausufernden gesetzlichen Regelungen kollidieren könnte. Denn das Gesetz sieht nur eine Offenbarungspflicht gegenüber dem Anstaltsleiter vor, wobei dieser die unmittelbare Offenbarung auch gegenüber „bestimmten Vollzugsbediensteten oder der Vollzugsplankonferenz“ zulassen darf. Ob es damit aber vereinbar ist, wenn Bedienstete die im Haftalltag so gut wie gar nicht, oder auch nie, mit der Behandlung und Betreuung einzelner Insassen befasst sind, detaillierte Arztberichte zu Kenntnis erhalten, dürfte fraglich sein. Auch in der Sicherungsverwahrung gilt nämlich das Gebot der Verhältnismäßigkeit, d.h.Grundrechtseingriffe haben so schonend wie möglich zu erfolgen.

 

Bewertung und Ausblick

 

Sicher, es mag gewichtigere Problemstellungen im Haftalltag geben als gerade den Datenschutz. Jedoch ist es bedenklich, wenn der Eindruck entsteht, Insassen würden wie gläserne Menschen „totalüberwacht“. Für jeden in der Anstalt Beschäftigten würden ihre intimsten medizinischen und psychologischen Daten offen gelegt! Wie sollen, für den Moment mal unterstellt, es würde hier um Resozialisierung gehen, Menschen die die Grenzen anderer verletzt und überschritten haben, lernen künftig Grenzen zu achten, wenn ihre eigenen Grenzen für völlig belanglos erklärt werden, wenn man ihnen nicht einmal den Kern der Menschenwürde belässt, der nämlich auch umfasst, dass nicht ein unüberschaubarer Kreis von Beschäftigten, der dann mitunter im Alltag gar nichts mit dem Betreffenden zu tun hat, Einblick in die intimsten Details erhält.

 

Da mutet es dann auch kontraproduktiv an, nunmehr den Insassen eine eigenhändig zu unterschreibende Schweigepflichtentbindung abzuverlangen, die die bisherige Praxis offenbar helfen soll in den Schein des Rechts zu rücken, und für künftige Fälle legalisieren soll. Es steht nicht zu erwarten, sollte sich die bisherige Praxis als rechtswidrig erweisen, dass irgendein Beschäftigter dafür wird gerade stehen müssen, denn schlussendlich geht es ja auch nur um den Datenschutz von Schwerverbrechern.

 

 

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justitzvollzugsanstalt (SV)

Hermann-Herder-Str.8,79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

Archiv: www.freedom-for-thomas.de

 

 

 

Inside Sicherungsverwahrung

Nach nun über fünf Jahren Aufenthalts in der Freiburger Sicherungsverwahrung (SV) will ich mich im Folgenden mit den sonderbaren Forderungen und Erwartungen näher auseinandersetzen, die die MitarbeiterInnen der dortigen Vollzugsanstalt an die Insassen richten, aber auch mit deren Reaktionen und Verhalten.

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