Am 29.08.2023 wurde ich nach fast 27 Jahren Inhaftierung binnen zwei Stunden aus dem Hochsicherheitsbereich der JVA Freiburg entlassen. Wie geht es einem Menschen in einer solchen Situation? Darüber möchte ich nach der ersten Woche berichten.
Seit 1997 dokumentieren verschiedenste Bürgerrechtsorganisationen in ihren Jahresberichten den zweifelhaften Umgang des Staates mit den Grundrechten. Vor wenigen Wochen erschien des Jahresbericht 2023 und bezeugt in 38 Beiträgen wie staatliche Institutionen, Gerichte und Politik mit verfassungsrechtlich verbürgten Grund- und Menschenrechten verfahren, diese aushöhlen und immer und immer wieder brechen.
Am 10.02.2023 fand in Freiburg im „Haus der Jugend“ eine Veranstaltung von Rote Hilfe e.V. und AKJ zum Thema Sicherungsverwahrung statt. Die Referentin, Professorin Dr. Graebsch aus Dortmund referierte ungefähr eine halbe Stunde, daran schlossen sich ein Gespräch mit der Moderatorin und eine Fragerunde an. Radio Dreyeckland aus Freiburg zeichnete die Veranstaltung auf, sodass diese unter www.rdl.de/beitrag/wegsperren-und-zwar-f-r-immer nachgehört werden kann.
Im Einleitungstext zu dem Interview heißt es auf der Webseite von rdl: „Nach den Hausdurchsuchungen gegen Radio Dreyeckland machten viele empörte Stimmen klar: Es ist für viele auf den ersten Blick klar, dass das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden illegitim war. Aber auch bei genauerer rechtlicher Betrachtung zeigen sich viele Widersprüche. Die hat insbesondere Detlef Georgia Schulze zutage gefördert: Detlef Georgia hat gezielt bei der zuständigen Karlsruher Staatsanwaltschaft und beim Bundesinnenministerium nachgefragt und die Rechtsprechung in anderen Fällen angeblicher Unterstützung von verbotenen Organisationen analysiert.“
Heute morgen wurden Räumlichkeiten von Redakteuren des freien Senders Radio Dreyeckland und die Räumlichkeiten des Radios im Grethergelände durchsucht.
Der Titel ist einem in diesem Jahr erschienen Gedichtband Asiye Müjgans entnommen. Die vor 65 Jahren in der Türkei geborene diplomierte Soziologin und Autorin lebt seit 1997 in der Schweiz, wo sie als Konfliktmanagerin arbeitete.
Im Oktober 2022 jährt sich meine Festnahme zum 26.-mal. Zwecks Vorbereitung für die im späten Frühjahr 2023 anstehende gerichtliche Prüfung über die Fortdauer der Inhaftierung hat das Gericht ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Im bundesdeutschen Strafvollzug gibt es seit Jahrzehnten sogenannte „Vollzugspläne“ (VP), in welchen die Entwicklung von InsassInnen festgehalten und die nächsten Schritte geplant werden. Wie sieht das mal ganz konkret in einem Einzelfall aus?