Shorty und die Armbrust-Affäre
Seit einigen Jahren berichtete ich immer wieder über Shorty, einen Sicherungsverwahrten in den 40'ern. Mittlerweile an die 20 Jahre in Haft, immer wieder Furore machend mit seinen kreativen und kuriosen Einfällen. Zudem ist er nicht bereit, sich dem Vollzugsregime widerstandslos zu ergeben, zieht dann gegen Maßnahmen vor Gericht und gewinnt dort immer wieder. Könnte man sein Verhalten, wie auch das anderer Insassen die destruktiv agieren, als einen Akt der Selbstverteidigung deuten?