Eigentlich könnte alles so einfach sein: nach höchstrichterlicher Rechtssprechung kann "nicht jede unbefugte Entgegennahme einer Leistung als Erschleichen bezeichnet" und damit verurteilt werden. Verschiedene Oberlandesgerichte greifen dies auf. Dies wird von auf Aburteilen konditionierten Richter*innen ignoriert, indem diese kreativ immer neue Schlupflöcher erfinden um doch verurteilen zu können.
Bei dieser Aktion wurden alle Bedingungen erfüllt, die -weil angeblich unerfüllt- bei anderen öffentlichen Schwarzfahrten zu einer Verurteilung führten.
Wir sind auf das Gerichtsverfahren gespannt.