G20 Rondenbarg

Rondenbarg-Prozeß: Vogel-Strauß-Politik ist eine schlechte Verteidigung

 

 

Am heutigen Dienstag wurde vom Landgericht Hamburg das Urteil in einem der Ron­denbarg-Prozesse (es stehen weitere an) verkündet. Seit Jahresbeginn wurde über eine Demo verhandelt, die in der besagten Hamburger Straße (Rondenbarg) rabiat von der Polizei gestoppt wurde. Vorher war einiges kaputt gegangen und einiges von DemonstrantInnen geworfen wurden. In dem jetzigen Verfahren ging es um zwei An­geklagte, denen (wie wohl allen Angeklagten) keine eigenhändige Gewalttat vorgewor­fen wird. Das Gericht verurteilte sie wegen „Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Bei­hilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung, mit Beihilfe zum tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und mit Beihilfe zur Sachbeschädigung“ zu 90 Tagessätzen (Auskunft der zuständigen Gerichts-Pressestelle). § 40 Absatz 2 Strafgesetzbuch be­stimmt: „Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Es achtet dabei ferner darauf, dass dem Täter mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum seines Einkommens verbleibt. Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt.“

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft hatte vorher sogar wegen MittäterInnenschaft Anklage erho­ben. Der für MittäterInnenschaft erforderliche gemeinsame „Tatplan“ von gewalttätigen und nicht-gewalttätigen DemonstrantInnen ließ sich aber nicht beweisen. Beihilfe sol­len die beiden übriggebliebenen Angeklagten aber trotzdem geleistet haben – im we­sentlichen durch solidarisches Tragen eines Anglerhutes bzw. einer Sturmhaube. Zwei andere Angeklagte hatten sich zu Beginn des Prozesses auf einen deal mit Staatsan­waltschaft und Gericht eingelassen; das Verfahren gegen eine ursprünglich fünfte An­geklagte wurde krankheitsbedingt abgetrennt.

 

 

 

Daß die Sache so ausging, wie sie ausging, liegt auch an einer verfehlten Prozeßfüh­rungsstrategie und Öffentlichkeitsarbeit.

 

 

 

Warum ist das Folgende wichtig? Weil etwas, das gar nicht erst korrekt zur Kenntnis genommen wird, auch nicht treffend kritisiert kann. Weil durch Umhauen von Pappka­meradInnen keine realen Schlachten gewonnen und keine Staatsanwaltschaften be­siegt werden können.

 

 

 

Der Gegenseite Positionen zu unterstellen und dann bloß diese unterstellten Positio­nen zu kritisieren, läßt die tatsächlichen Positionen der Gegenseite unkritisiert – schwächt also weder die Gegenseite noch stärkt es die eigene Seite.

 

 

Gedanken zum Rondenbarg-Verfahren

Foto von Soli-Demo; Fronttransparent mit Aufschrift "Kampf ihrer Klassenjustiz"

"Getroffen hat es wenige, gemeint sind wir alle!" - Wie die Entwicklungen im jüngsten G20 Prozess die Versammlungsfreiheit einschränken könnten.

G20 Rondenbarg abonnieren