Hier ist in den letzten Tagen im Kontext der Maßnahmen gegen die SARS-CoV-2-Pandemie öfter von „Notstand“ und „Ausnahmezustand“ gesprochen worden; anderenorts wird auch konkret auf die Notstandsgesetze der 60er Jahre Bezug genommen . Bevor gewagte historische Vergleiche gezogen und leichtfertig Etiketten verklebt werden, sollte sich aber vergewißert werden: Not- und Ausnahmezustand – was ist das eigentlich? Notstandsgesetze der 60er Jahre – was steht eigentlich drin?