Am 20.01.2020 war der dritte Borni-Prozess. Um die 20 Leute kamen, um die angeklagte Person, Leo, solidarisch zu unterstützen.
Nachdem das Recht auf Mitschriften der Öffentlichkeit zunächst unterdrückt wurde, indem uns die Bleistifte abgenommen wurden und die Justizbeamt*innen rumgemuckst haben, bis sie uns endlich neue gebracht haben, hat Leo am Anfang ihre lange, bewegende Prozesserklärung vorgelesen. Dabei ging es um Polizeigewalt, um das Bornikonzept und um queerfeministische und antirassistische Perspektiven auf Wohnungsnot. Nachdem der Widerstandsparagraph §113 2017 vor G20 verschärft wurde, hat sich die Zahl der Widerstandsvorwürfe verdoppelt.