Die Repressionswelle gegen zwei Personen, denen vorgeworfen wird, im Zeitraum von Juli bis Dezember 2017 insgesamt sieben Hausfriedensbrüche unter dem Label “Für Lau Haus” begangen zu haben, geht in die nächste Runde: Durch das Amtsgericht München wurde am 26. April 2018 die Entnahme von DNA-Material bei den beiden Beschuldigten angeordnet. Eine darauf folgende molekulargenetische Untersuchung soll klären, ob es Übereinstimmungen mit im Rahmen der Stürmung von scheinbesetzten Häusern durch Bullen sichergestellten DNA-Spuren gibt.
Einer der beschuldigten Personen wurde bereits Mitte Juni von Beamt*innen des Staatsschutzes DNA-Material entnommen, die andere Person konnte bislang von der Polizei nicht angetroffen werden. Sie wurde für den 10. Juli 2018 zur Entnahme einer DNA-Probe auf das Polizeipräsidium München vorgeladen.