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Der Bundesgerichtshof und das Antifa-Ost Verfahren

Es ist ein nass-kalter Februarmorgen. Von Ferne sind schon zahlreiche Polizeikräfte zu erkennen. Um überhaupt zum Eingang des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gelangen, müssen Menschen sich ausweisen, stehen sie nicht auf irgendeiner der Listen die die Beamt:innen mit sich herum tragen, ist kein Weiterkommen. Wer an der öffentlichen Hauptverhandlung des 3. Strafsenats im Fall Lina E. teilnehmen wollte, musste sich schon im Januar, unter Angabe der Personalien, anmelden. Es ist 8:30 Uhr und erste Demonstrant:innen stehen vor den massiven Polizeiabsperrungen, stellen Lautsprecher auf und es ist die erste Rede der Roten Hilfe zu hören, die das Verfahren und auch den martialischen Polizeieinsatz vor dem Gerichtsgebäude einordnet.

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