Bis zur Föderalismusreform* im Jahr 2006 gab es ein einheitliches Strafvollzugsgesetz für ganz Deutschland. Seit dieser Reform liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Strafvollzugsgesetz bei den Ländern, dass heißt die einzelnen Bundesländer können eigene Gesetze für den Knast machen. Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg und andere Bundesländer haben diese Möglichkeit schon genutzt. Berlin hat mit anderen kleineren Bundesländern (Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen – Anhalt, Schleswig- Holstein und Thüringen) einen gemeinsamen Gesetzesentwurf für ein Strafvollzugsgesetz erarbeitet. Die geplanten Strafvollzugsgesetze der Länder bringen viele Änderungen mit sich. Unter anderem soll das Recht, 3 Mal im Jahr ein Paket mit Nahrungs- und Genussmitteln zu bekommen, abgeschafft werden. In Kraft treten soll das Gesetz im Juni 2015.