#berlingegen13

Die Zensur findet längst statt

Seite 1 des Flugblattes

 

/// Art. 13 / EU-Urheberrechts-Novelle ///

 

Der untenstehende Text wird in Berlin verteilt werden – und darf gerne auch anderenorts (im Bedarfsfalle: auch umformuliert) verwendet werden; die jeweiligen VerteilerInnen sollten sich vorher über den genauen Inhalt der in ihrem jeweiligen Bundesland geltenden Impressumspflicht informieren.

 


 

 

 

Berliner Staatsanwaltschaft klagt drei Berliner AutorInnen an, die sich 2017 gegen das seinerzeit verfügte Verbot des internet-Mediums linksunten.indymedia aussprachen

 

 

 

Vor rund 1 ½ Jahren wurde das linke internet-Medium linksunten.indymedia vom Bundesinnenministerium als „Verein“ klassifiziert und verboten. Seitdem ist es von Rechts wegen am Erscheinen gehindert egal, was für Inhalte es veröffentlichen möchte. Eine Gerichtsentscheidung über das Verbot steht weiterhin aus.

 

Trotzdem hat nun die Berliner Staatsanwaltschaft gegen unsdrei Berliner AutorInnen, die sich seinerzeit mit einer Erklärung gegen das Verbot wandten – wegen Unterstützung sowie Verwendung des Kennzeichens des verbotenen vermeintlichen Vereins vor der Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts Anklage erhoben. Die Anklage wurde uns am 12./13. März 2019 zur Stellungnahme zugesandt. Nach unseren Stellungnahmen wird das Gericht entscheiden, ob es die Anklagen zuläßt und ob es die Hauptverhandlung eröffnet.

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