Wie die meisten von euch wahrscheinlich mitbekommen haben, läuft seit Mitte Januar in Hamburg ein neuer Prozess zu der am Rondenbarg brutal von den Cops zerschlagenen Demonstration im Rahmen der Proteste während des G20-Gipfels 2017.
Mit dem groß angelegten Prozess – Landgericht Hamburg, Hochsicherheitssaal, mindestens 25 Prozesstage und Dutzende Zeug*innen – soll nicht nur nachträglich die brutale Polizeigewalt legitimiert, sondern vor allem auch das Demonstrationsrecht weitreichend eingeschränkt werden. Den Angeklagten wird sogenannter „Schwerer Landfriedensbruch“ vorgeworfen, aber keine einzige konkret begangene Tat.
Diverse Infos und Hintergründe zum Prozess finden sich unter anderem auf der Seite der Solidaritätskampangne „Gemeinschaftlicher Widerstand“. Hier gibt es auch verschiedene Statements der Angeklagten und der Verteidigung, einen Presseüberblick und die Protokolle der einzelnen Prozesstage.
Viele Infos finden sich ebenfalls auf der Sonderseite der Roten Hilfe und der Homepage der Soli-Struktur „Grundrechte verteidigen!“.
Bereits am ersten Prozesstag hatte die Staatsanwaltschaft überraschend angeboten, den Prozess gegen die fünf Angeklagten gegen eine eher geringe Geldauflage und eine allgemeine Distanzierung von Gewalt einzustellen. Nun, vor dem dritten Prozesstag, haben zwei der Angeklagten einer Einstellung unter Auflagen zähneknirschend zugestimmt. Beide Angeklagte hatten sehr wichtige persönliche Gründe, der Einstellung zuzustimmen.
Wir finden wichtig zu betonen, dass keine*r der Angeklagten sich während des Prozesses auch nur im Geringsten zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und zur von der Polizei brutal zerschlagenen Demonstration am Rondenbarg eingelassen hat. In einer gemeinsamen Prozesserklärung haben hingegen alle Angeklagten am ersten Verhandlungstag betont: Die Proteste gegen G20 waren richtig, wichtig und notwendig, und es braucht weitere Proteste, um die Welt zum Besseren zu verändern.
Das Verfahren gegen eine weitere Person wurde abgetrennt, weil diese am dritten Verhandlungstag erkrankt war. Gegen zwei Personen wird der Prozess also aktuell weitergeführt. Die beiden Angeklagten, die das Einstellungsangebot ablehnten, haben dazu eine Prozesserklärung im Gericht verlesen.
In den ersten Prozesstagen konnten bereits wesentliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft widerlegt werden. Wir fordern, dass der Prozess gegen die beiden Angeklagten und gegen die etwa 80 weiteren Menschen, die ebenfalls eine Anklage wegen der Rondenbarg-Demo erhalten haben umgehend und bedingungslos eingestellt wird!
Solidarität ist weiter notwendig: Einige stehen vor Gericht, gemeint sind wir alle! Lasst uns auch die weiteren Prozesstage gemeinsam und solidarisch begleiten. An jedem Prozesstag wird es eine Kundgebung vor dem Gericht geben. Auch finanzielle Unterstützung ist natürlich immer gewünscht. Machen wir Soli-Aktionen, schreiben unsere Forderungen an Wände und führen wir den Kampf um eine bessere, solidarische Welt gemeinsam weiter!
Und natürlich sind die gerade in Hamburg Angeklagten nicht die einzigen von Repression Betroffenen. Ob in Berlin, Hamburg, Leipzig, Jena oder Budapest: Der Staat zeigt seine Krallen gegen emanzipatorische und antifaschistische Proteste und Bewegungen. Gegen die staatlichen Angriffe – gemeinschaftlicher Widerstand!
Prozesstermine
22.02.2024: 5. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
23.02.2024: 6. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
Veranstaltungstermine
16.02.2024: Veranstaltung zu Rondenbarg * 20:00 Uhr * Rote Insel * Berlin
22.02.2024: Veranstaltung zu Rondenbarg * 19:00 Uhr * UJZ Korn * Hannover