G20 2017

Verurteilung im Rondenbarg-Prozess wegen Demoteilnahme

Heute hat das Landgericht Hamburg die beiden Angeklagten im Rondenbarg-Prozess wegen Landfriedensbruch zu 90 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist ein schwerer Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Es wurden Teilnehmer*innen einer Demonstration für Straftaten verurteilt, die sie nicht begangen haben. Allein durch das Tragen von schwarzer Kleidung hätten sich die Angeklagten der Beihilfe zu versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Demonstrierende werden somit in Kollektivhaftung genommen. Das Urteil stellt auch einen Rückfall hinter den Brokdorf-Beschluss von 1985 dar, der besagte, dass der Schutz der Versammlungsfreiheit „für die Teilnehmenden auch dann erhalten bleiben muss, wenn mit Ausschreitungen durch Einzelne oder eine Minderheit zu rechnen ist.“

Nach der Urteilsverkündung gab es noch eine Foto-Aktion vor dem Haupteingang zum Landgericht. Es wurden Buchstaben hoch gehalten, die den Spruch „Unverhandelbar Versammlungsfreiheit“ zeigten. Auch wieder am Start wie bei allen anderen Prozesstagen war die solidarische Prozessbegleitung mit einem Stand mit Kaffee und Tee.

Letzte Termine im Rondenbarg-Prozess, Demo am 24.8. und Urteil am 3.9.

Der aktuelle seit Januar 2024 laufende G20-Rondenbarg-Prozess steht kurz vor dem Abschluss. Am 26. und 27. August sind noch Prozesstermine angesetzt und am 3. September ist das Urteil zu erwarten. Beim letzten Prozesstermin am 15. August hat die Verteidigung einen Antrag auf Einstellung gestellt, da eine „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“ durch Behörden nicht ausgeschlossen werden kann. Den Angeklagten wird Landfriedensbruch vorgeworfen, ohne dass ihnen individuelle Straftaten zugerechnet werden. Allein mit der Anwesenheit in der Versammlung soll durch das Anlegen schwarzer Kleidung oder Vermummung eine Unterstützung so genannter Gewalttäter*innen erfolgt sein. Die Beteiligung von V-Personen in der Versammlung würde sich somit nicht auf eine rein passive Informationsgewinnung beschränken, sondern einen aktiven Tatbeitrag darstellen. Dies wäre dann eine „rechtsstaatswidrige Tatprovokation“ und nach europäischem Recht ein Verfahrenshindernis. Über den Antrag wird bei den nächsten Prozessterminen entschieden. Jede Verurteilung, egal in welcher konkreten Form sie erfolgt, wäre ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit, denn es wird die bloße Anwesenheit der Angeklagten bei einer Demonstration kriminalisiert. Der Verfolgungseifer der Justiz ist zudem noch lange nicht zu Ende. Weitere Rondenbarg-Verfahren wurden jetzt eröffnet, gegen eine Gruppe von elf Angeklagten und gegen eine Gruppe von sechs Angeklagten. Wann genau diese Prozesse beginnen, ist noch nicht terminiert. Anlässlich der bevorstehenden Urteilsverkündung im aktuell laufenden Prozess finden am 24. August in Hamburg und in Karlsruhe Demonstrationen unter dem Motto „Versammlungsfreiheit verteidigen! Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!“ statt.

Kommt zu den Demos und zu den letzten Prozessterminen!
Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest! United we Stand!

Vier Rondenbarg-Prozesstermine im März

Im März gibt es vier Termine beim Rondenbarg-Prozess in Hamburg. Die nächsten beiden Prozesstermine sind am 14. März um 9:30 Uhr und am 15. März um 9:00 Uhr im kleineren Saal 288. Außerdem findet die Verhandlung am 21. und 22. März statt. Es gibt zu jedem Prozesstag Kundgebungen. Alle sind eingeladen den Prozess solidarisch zu beobachten.

Zu den bisherigen Prozesstagen gibt es Protokolle, die unter Prozessberichte zu finden sind. Es gibt einige gute Artikel zum Rondenbarg-Prozess unter anderem mit Interviews der Angeklagten. Wir haben dazu eine Übersicht erstellt.

  • 14.03.2024: 07. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 15.03.2024: 08. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 22.03.2024: 09. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 23.03.2024: 10. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

 

 

Updates zum G20-Rondenbarg-Prozess in Hamburg

Wie die meisten von euch wahrscheinlich mitbekommen haben, läuft seit Mitte Januar in Hamburg ein neuer Prozess zu der am Rondenbarg brutal von den Cops zerschlagenen Demonstration im Rahmen der Proteste während des G20-Gipfels 2017.

Mit dem groß angelegten Prozess – Landgericht Hamburg, Hochsicherheitssaal, mindestens 25 Prozesstage und Dutzende Zeug*innen – soll nicht nur nachträglich die brutale Polizeigewalt legitimiert, sondern vor allem auch das Demonstrationsrecht weitreichend eingeschränkt werden. Den Angeklagten wird sogenannter „Schwerer Landfriedensbruch“ vorgeworfen, aber keine einzige konkret begangene Tat.

Diverse Infos und Hintergründe zum Prozess finden sich unter anderem auf der Seite der Solidaritätskampangne „Gemeinschaftlicher Widerstand“. Hier gibt es auch verschiedene Statements der Angeklagten und der Verteidigung, einen Presseüberblick und die Protokolle der einzelnen Prozesstage.

Viele Infos finden sich ebenfalls auf der Sonderseite der Roten Hilfe und der Homepage der Soli-Struktur „Grundrechte verteidigen!“.

Bereits am ersten Prozesstag hatte die Staatsanwaltschaft überraschend angeboten, den Prozess gegen die fünf Angeklagten gegen eine eher geringe Geldauflage und eine allgemeine Distanzierung von Gewalt einzustellen. Nun, vor dem dritten Prozesstag, haben zwei der Angeklagten einer Einstellung unter Auflagen zähneknirschend zugestimmt. Beide Angeklagte hatten sehr wichtige persönliche Gründe, der Einstellung zuzustimmen.

Wir finden wichtig zu betonen, dass keine*r der Angeklagten sich während des Prozesses auch nur im Geringsten zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und zur von der Polizei brutal zerschlagenen Demonstration am Rondenbarg eingelassen hat. In einer gemeinsamen Prozesserklärung haben hingegen alle Angeklagten am ersten Verhandlungstag betont: Die Proteste gegen G20 waren richtig, wichtig und notwendig, und es braucht weitere Proteste, um die Welt zum Besseren zu verändern.

Das Verfahren gegen eine weitere Person wurde abgetrennt, weil diese am dritten Verhandlungstag erkrankt war. Gegen zwei Personen wird der Prozess also aktuell weitergeführt. Die beiden Angeklagten, die das Einstellungsangebot ablehnten, haben dazu eine Prozesserklärung im Gericht verlesen.

In den ersten Prozesstagen konnten bereits wesentliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft widerlegt werden. Wir fordern, dass der Prozess gegen die beiden Angeklagten und gegen die etwa 80 weiteren Menschen, die ebenfalls eine Anklage wegen der Rondenbarg-Demo erhalten haben umgehend und bedingungslos eingestellt wird!

Solidarität ist weiter notwendig: Einige stehen vor Gericht, gemeint sind wir alle! Lasst uns auch die weiteren Prozesstage gemeinsam und solidarisch begleiten. An jedem Prozesstag wird es eine Kundgebung vor dem Gericht geben. Auch finanzielle Unterstützung ist natürlich immer gewünscht. Machen wir Soli-Aktionen, schreiben unsere Forderungen an Wände und führen wir den Kampf um eine bessere, solidarische Welt gemeinsam weiter!

Und natürlich sind die gerade in Hamburg Angeklagten nicht die einzigen von Repression Betroffenen. Ob in Berlin, Hamburg, Leipzig, Jena oder Budapest: Der Staat zeigt seine Krallen gegen emanzipatorische und antifaschistische Proteste und Bewegungen. Gegen die staatlichen Angriffe – gemeinschaftlicher Widerstand!


Prozesstermine

22.02.2024: 5. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht

23.02.2024: 6. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht


Veranstaltungstermine

16.02.2024: Veranstaltung zu Rondenbarg * 20:00 Uhr * Rote Insel * Berlin

22.02.2024: Veranstaltung zu Rondenbarg * 19:00 Uhr * UJZ Korn * Hannover

G20-Rondenbarg-Verfahren in Hamburg: Aktueller Stand

Am 18. und 19. Januar 2024 hat in Hamburg am Landgericht der dritte Anlauf im Rondenbarg-Prozess begonnen. Zahlreiche solidarische Menschen kamen zur Kundgebung vor dem Gericht und verfolgten den Prozess.

Die Angeklagten verlasen am 1. Prozesstag eine gemeinsame politische Prozesserklärung. Die Verteidigung hat am ersten Tag mehrere Opening Statements vorgetragen, in denen unter anderem auf das Versammlungsrecht und die Kritik an der juristischen Konstruktion der Hamburger Staatsanwaltschaft eingegangen wurde.

Bei den Prozessen gibt es eine solidarische Prozessbeobachtung. Zu den einzelnen Prozesstagen werden wir Protokolle veröffentlichen. Für die ersten beiden Prozesstage sind die Protokolle bereits verfügbar.

Am Samstag, dem 20. Januar 2024 hat in Hamburg mit 1500 Menschen die Solidaritätsdemonstraton unter dem Motto „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!“ stattgefunden. Die Demo war ein starkes Zeichen der Solidarität mit den Rondenbarg-Betroffenen und allen Linken, die mit Repression oder Knast konfrontiert sind.

Es gab rund um den Prozessbeginn zahlreiche Artikel und Interviews in der Presse. In unserem Pressespiegel haben wir eine Auswahl zusammengestellt.

Die nächsten beiden Prozesstermine sind am 8. Februar um 9:30 Uhr und am 9. Februar um 9:00 Uhr. Davor gibt es wie zu jedem Prozesstag Kundgebungen:

  • 08.02.2024: 3. Prozesstag * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 09.02.2024: 4. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht

gemeinschaftlich.noblogs.org

 

G20 Rondenbarg: geschlagen, eingeknastet, vor Gericht gezerrt ...

„Polizeigewalt hat es nicht gegeben“ (Olaf Scholz, 14.07.2017)

Das Foto ist nach dem Angriff der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) »Blumberg« der Bundespolizei am 7. Juli 2017 entstanden. Durch den Polizei-Angriff auf die Demo mussten 14 Personen im Krankenhaus behandelt werden. Elf von ihnen waren schwer verletzt. Einige erlitten bleibende Verletzungen. Von der Polizei wurde niemand verletzt.

Mut und Kraft allen Rondenbarg-Angeklagten!
Gegen ihre Klassenjustiz!
#UnitedWeStand

Mehr Infos unter:
gemeinschaftlich.noblogs.org
rondenbarg-prozess.rote-hilfe.de
unitedwestand.blackblogs.org/category/rondenbarg
 

Pressemitteilung der Feuerwehr Hamburg vom 07.07.2017:
 
FW-HH: Feuerwehr Hamburg versorgt diverse Verletzte nach Zusammenbruch eines Absperrgitters
Hamburg (ots) - Hamburg-Bahrenfeld, 07.07.2017, 06:53 Uhr, Notfall - Massenanfall von Verletzten (NOTFMANV25), Rondenbarg
Ein Rettungswagen der Feuerwehr Hamburg wurde zu einem Unfall auf einem Betriebsgelände alarmiert, weil dort eine Person von einer Mauer gestürzt sein sollte. Als die Notfallsanitäter an der Einsatzstelle eintrafen, stellten sie fest, dass in Folge einer Konfrontation mit Einsatzkräften der Polizei mehrere Demonstranten, beim Versuch über eine Mauer mit Absperrgitter zu klettern, aus circa 4 Meter Höhe abgestürzt waren. Hierbei zogen sie sich zum Teil erhebliche Verletzungen zu, weil das Absperrgitter unter der Last der Personen heraus brach. Daraufhin wurden zunächst weitere Feuerwehr- und Rettungsdienstkräfte mit dem Einsatzstichwort "Massenanfall von Verletzten - MANV10" nachgefordert. Nachdem der erste Leitende Notarzt an der Einsatzstelle mit der Sichtung der Patienten begonnen hatte und sich im Verlauf immer weitere Verletzte bei den Rettungskräften meldeten, wurde durch den Einsatzleiter der Feuerwehr die Anzahl der Einsatzkräfte nochmals mit dem Einsatzstichwort "NOTFMANV25" erhöht, um alle Patienten optimal versorgen zu können. Insgesamt waren dann 65 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Hamburg mit 12 Rettungswagen, 5 Notarzteinsatzfahrzeugen, zwei Löschfahrzeugen, einem Gerätewagen MANV, einem Großraumrettungswagen, zwei Leitenden Notärzten, einem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst, zwei Führungsdiensten (A- u. B-Dienst) sowie dem Diensthabenden Pressesprecher vor Ort im Einsatz. Von den etwa 80 Privatpersonen die vor Ort anwesend waren, wurden 26 Personen durch die Notärzte gesichtet und im weiteren Verlauf 14 Patienten mit Rettungswagen der Feuerwehr Hamburg in umliegende Notfallkrankenhäuser befördert. Hiervon waren elf Patienten schwer und drei Patienten leicht verletzt. Eine Person lehnte nach rettungsdienstlicher Erstversorgung die Beförderung in ein Krankenhaus ab und verblieb an der Einsatzstelle. Nach Abschluss aller Maßnahmen der Feuerwehr wurde die Einsatzstelle der Polizei übergeben.
 
Quelle: https://web.archive.org/web/20171201032002/https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/82522/3679470

G20-Rondenbarg-Verfahren in Hamburg: Updates

Am 18. Januar 2024 startet in Hamburg der neue große G20-Prozess zur Rondenbarg-Demo, die brutal von der Polizei zerschlagen wurde. Sechs Angeklagte stehen nun wegen des Vorwurfs „Schwerer Landfriedensbruch“ vor Gericht. Insgesamt sind 85 angeklagt. Gemeint sind nicht nur die Angeklagten, sondern wir alle, die wir – in Hamburg und überall – für ein besseres Leben für alle kämpfen. Gemeint ist aber auch das Demonstrationsrecht, das durch eine Verurteilung in diesem Prozess massiv eingeschränkt würde. Schließlich wird keine*r der Angeklagten eine konkrete Tat vorgeworfen. In der ersten Instanz sind alleine mindestens 25 Prozesstage vorgesehen und dutzende Polizist*innen als Zeug*innen vorgeladen – der Staat meint es also ernst. Diverse Infos zum Prozess und zu den Hintergründen finden sich unter gemeinschaftlich.noblogs.org.

Zu den ersten beiden Prozesstagen am kommenden Donnerstag und Freitag – wie auch zu allen weiteren Folgenden – wird es Kundgebungen vor dem Gericht geben. Am Samstag 20.01. findet dann um 16 Uhr in Hamburg die Soli-Demo statt. Wir freuen uns auf rege Beteiligung! Auf der Demo wird es neben dem Bündnisblock unter anderem auch einen antiautoritären Block geben.

 

Infoveranstaltungen

Eine gute besuchte Infoveranstaltung fand letzten Dienstag in Berlin statt, ein Mitschnitt findet sich hier. Weitere Infoveranstaltungen in diversen Städten haben bereits stattgefunden oder sind geplant. Wir freuen uns, wenn ihr Lust habt auch in eurer Stadt was zu organisieren!

 

Gemeinsame Anreisen

Am Samstag den 20.01. wird der Solibus. Menschen aus Berlin nach Hamburg zur Demo bringen und abends wieder zurück. Abfahrt ist um 10:30 Uhr am Ostbahnhof, Infos und Tickets gibt es hier. Zugtreffpunkt für Kiel ist am 20.01. um 14:10 Uhr Hauptbahnhof Kiel – Abfahrt 14:25 Uhr.

 

Presse

Erste Presseartikel zum Prozess sind erschienen, unter anderem ein guter Artikel im ND und in der taz. Weitere Presseartikel, wie auch unsere aktuelle Pressemitteilung, findet ihr ebenfalls auf unserer Homepage. Gerade erschienen ist auch ein ausführliches Interview mit eine*r Angeklagten und Unterstützer*innen im Podcast 99 ZU EINS. Es gibt einen Pressespiegel auf der Kampagnenseite [https://gemeinschaftlich.noblogs.org/presse/] und auf der Rondenbarg-Sonderseite der Roten Hilfe. Sprecht gerne Pressemenschen an die ihr kennt, ob sie etwas schreiben wollen, oder schreibt selbst etwas!

 

Solierklärungen

Die Interventionstische Linke und die Rote Hilfe haben Soli-Erklärungen verfasst. Weitere Soli-Erklärungen sind herzlich willkommen!

 

Solidarisch aktiv werden

Durch den neuen Mammutprozess in Hamburg soll nicht nur nachträglich die brutale Polizeigewalt gerechtfertigt, sondern vor allem das Demonstrationsrecht dauerhaft für die Zukunft eingeschränkt werden. Es liegt an uns allen, diesen massiven Einschnitt gemeinsam zurück zu weisen.

Es gibt viele Möglichkeiten aktiv zu werden: Lasst uns Veranstaltungen organisieren, Flyer verteilen und Plakate kleben, Soli-Erklärungen verfassen, unsere Botschaften an Wände schreiben und vielfältig und kreativ und wütend unmissverständlich klarmachen: Die Proteste gegen G20 in Hamburg waren gut, richtig und wichtig! Die Welt muss dringend verändert werden – gemeinsam gegen Ungleichheit, Rassismus, Ausbeutung, Krieg, Patriarchat und die sonstigen Zumutungen der kapitalistischen Normalität! Eine Verurteilung unserer Freund*innen und die weitere massive Einschränkung des Demonstrationsrechts werden wir nicht hinnehmen!

Wenn ihr was mitbekommt von Soli-Aktionen, schickt uns gerne eine kurze Info.

Wir sehen uns auf der Straße – in Hamburg und überall!

 

  • 18.01.2024: Prozessauftakt * Kundgebung * 8:30 Uhr * Landgericht
  • 19.01.2024: 2. Prozesstag * Kundgebung * 8:00 Uhr * Landgericht
  • 20.01.2024: Bundesweite Demo * 16:00 * Jungfernstieg Hamburg

gemeinschaftlich.noblogs.org

Bundesweite Demo in Hamburg am 20.01.2024

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!

Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Derzeit sind 25 Prozesstermine angesetzt, die bis in den August reichen.

Erneuter Prozessauftakt im G20-Rondenbarg-Verfahren – Gemeinschaftlicher Widerstand gegen Repression

Sechseinhalb Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft immer noch einen starken Verfolgungswillen und wünscht sich Haftstrafen – für das Mitlaufen auf einer Demonstration, bei der es zu massiver Polizeigewalt und zahlreichen Verletzten kam. Im sogenannten Rondenbarg-Verfahren beginnt der Prozess gegen sechs Betroffene am 18. Januar 2024 in Hamburg und soll bis in den August andauern. Eine Verurteilung würde eine Einschränkung des Demonstrationsrechts bedeuten.

 

Tag X: Bundesweite Zusammenfassung zum Aktionstag der Kampagne Gemeinschaftlicher Widerstand

Bundesweit wurde zum dezentralen Aktionstag Solidarität mit den Betroffenen der Rondenbarg-Verfahren gezeigt. In 18 Städten gab es Kundgebungen, Demonstrationen und Banner Drops unter anderem in München, Stuttgart, Hamburg, Heidelberg, Freiburg, Köln, Regensburg, Kiel, Marburg und Braunschweig. Im Folgenden findet ihr eine Übersicht zu den Protesten mit Fotos.

Bebilderte bundesweite Zusammenfassung zum Aktionstages

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