Am Mittwoch, den 04. April hat am Nürnberger Amtsgericht das Verfahren gegen einen Genossen begonnen. Ihm wird vorgeworfen, am 31. Mai 2017 im Rahmen der Proteste gegen die Abschiebung von Asif N. sein Fahrrad „mit Kraft“ an einem der Polizei nicht genehmen Ort geschoben zu haben, geschädigt wurde dabei niemand. Trotzdem lautet die Anklage auf tätlichen Angriff, versuchte Gefangenenbefreiung und Widerstand. Die Verteidigung reichte etliche Anträge ein, in denen die Rechtmäßigkeit der Abschiebung, des Polizeieinsatzes und der umstrittenen Paragrafen 113/114 StGB geprüft werden soll. Zudem wurden die Befragung zusätzlicher ZeugInnen beantragt. Die Verhandlung wurde unterbrochen und drei weitere Prozesstage anberaumt.