Mit dem Vorwand der „Billigung von Straftaten“ gab es in den frühen Morgenstunden des 25. Oktober 2017 eine Razzia in einem Freiburger Mietshäuser-Syndikatsprojekt. Dabei wurden Kleidungsstücke beschlagnahmt. Infolge einer Rangelei beim Betreten der Wohnung, wurde der Beschuldigte und eine weitere, bis dahin unbeteiligte Person, gewaltsam überwältigt und in Handschellen in die Wohnung bugsiert. Dort zeigte der Staatsschutz dann den Durchsuchungsbeschluss des Freiburger Amtsgerichtes vor, in dem die angebliche „Billigung von Straftaten“ als Durchsuchungsgrund angegeben war. Diese soll im Zusammenhang mit Medienarbeit zu den G20-Protesten in Hamburg stehen.