Bei der Untersuchung von Verbrechen während der spanischen Diktatur geht die spanische Justiz neue Wege. Um dem Klageweg über die argentinische Richterin Servini den Wind aus den Segeln zu nehmen, hatte das Madrider Sondergericht Audiencia Nacional die beiden angeklagten Folterer selbst vorgeladen. Das hatte Überraschung ausgelöst, weil Vergleichbares nie zuvor geschehen war. Doch schon bald zeigte sich die Qualität des Schachzugs. Bei der Anhörung – keine Anklage – ging es gar nicht erst um die Klagepunkte, die sind so klar, dass nicht einmal die Beschuldigten sie noch leugnen. Es ging lediglich um die Frage der Auslieferung der Angeklagten nach Argentinien, wie Servini dies beantragt hatte. Vor Gericht wurden die Folterer gefragt, ob sie bereit sind, ins südamerikanische Land ausgeliefert zu werden! Die Antwort können wir uns selbst geben, dabei ist nur zu hoffen, dass nicht bald auch Vergewaltiger gefragt werden, ob sie verurteilt werden wollen. Das Gericht beruft sich nach wie vor auf die Amnestie von 1977, die dem faschistischen Pack komplette Straffreiheit zusichert. Nie wurde auch nur einer vor Gericht gestellt. Dass die Amnestie für Verbrechen gegen Menschlichkeit die Regeln der international vereinbarten Menschenrechte mit Füssen tritt, interessiert die Madrider Richter wenig.