Ermittlung gegen „kriminelle Vereinigung“
Ein böses Gerücht hat sich bewahrheitet: Gegen eine nicht namentlich benannte „linksextremistische“ Gruppierung in Leipzig wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Strafrechtsparagraf 129 geführt. Der weitreichende Vorwurf lautet: Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Das geht aus einer aktuellen Anfrage der Linksfraktion im Landtag hervor. Demnach stehen derzeit zwölf Beschuldigte im Fokus der Ermittlungen.
Nicht bekannt ist, welche Taten der Gruppierung zur Last gelegt werden. Allerdings scheint das Verfahren relativ jung zu sein. In einer gleichlautenden Anfrage vor einem Jahr führte das sächsische Justizministerium lediglich die zwei seit mehreren Jahren in Dresden geführten §129-Verfahren an. Dabei handelt es sich zum einen um Ermittlungen gegen eine angebliche „Antifa-Sportgruppe“ mit derzeit noch 23 Beschuldigten. Hier wurde erst kürzlich das Verfahren gegen eine bisher als „Rädelsführer“ angesehene Person eingestellt. Zum anderen wird gegen fünf weitere Personen ermittelt, Näheres ist nicht bekannt.
Bekannte Muster
Im Zusammenhang mit den überbordenden Ermittlungen in Dresden war es bereits im April 2011 sowie im April 2012 auch zu Hausdurchsuchungen in Leipzig gekommen. Zu erwarten ist nun, dass die Polizei erneut zu solchen und ähnlichen Mitteln greifen wird. Bei den Dresden-Verfahren war es außerdem zu umfangreichen Funkzellen-Abfragen, Telekommunikations-Überwachungen und DNA-Entnahmen gekommen. (Mehr hier und hier.)
Unklar bleibt bis auf Weiteres, ob der vor einem Jahr an einem Auto in Leipzig gefundene Peilsender und die im März und Mai in „konspirativen Wohnungen“ aufgefundenen geheimen Kamera-Anlagen in den Stadtteilen Connewitz und Plagwitz mit dem neuen Leipziger Verfahren zu tun haben könnten. So oder so wird das Verfahren die lokalen Bedingungen linker Politik beeinflussen, denn der §129 StGB eröffnet umfangreiche Möglichkeiten der Überwachung. Sie werden von der Polizei zur „Aufhellung“ und Verunsicherung politischer Strukturen genutzt.
Das geschah in der Weise – so weit jedenfalls bekannt – zuletzt im Jahr 2000, als schon einmal ein §129-Verfahren gegen eine linke Gruppe in Leipzig eingeleitet worden war. Das wurde zwar bald wieder eingestellt, vielleicht nicht zufällig zur Zeit der Auflösung der AA/BO. Aufschlussreicher noch ist der erst vor kurzem aufblitzende zeitliche Vorlauf dieses Verfahrens, in dem offenbar das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz aktiv wurde.
Die in der jüngeren Zeit kursierende Behauptung der Polizei, bei einer Fangruppe der BSG Chemie Leipzig handle es sich um eine „kriminelle Vereinigung“, stellte sich dagegen als falsch heraus.
Was jetzt zu tun ist
Theoretisch kann das Leipziger §129-Verfahren über Jahre andauern, auch ohne dass die Betroffenen von den gegen sie betriebenen Ermittlungen erfahren. Um so besser ist beraten, wer sich und andere nicht leichtsinnig durch dahingesagte Spekulationen kompromittiert. Das gilt auch für Gespräche, bei denen keine Polizei in Sicht-, vielleicht aber in Hörweite ist…
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