Aus einem Artikel von Julia Reda bei heise.de:
"So ehrenwert die Bekämpfung von Kindesmissbrauch auch ist – wenn es technisch möglich ist, eine bestimme Art von Inhalten in einer privaten Unterhaltung aufzuspüren, dann kann auch jeder beliebige andere Inhalt erkannt werden – und zwar nicht nur von denjenigen, die der Gesetzgeber im Sinn hatte. Es wäre deshalb absolut falsch, zu meinen, dass der Zweck der Bekämpfung von Kindesmissbrauch hier die Mittel heiligt."
"In einem ersten Schritt hat die EU-Kommission am vergangenen Donnerstag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Vertraulichkeit der Kommunikation auf Messengerdiensten vorübergehend bis 2025 außer Kraft setzen soll, soweit dies zur Aufspürung von dokumentiertem Kindesmissbrauch notwendig ist. Das bedeutet, dass Diensteanbieter die private Kommunikation ihrer Nutzer:innen zu diesem Zweck überwachen dürfen, aber nicht müssen.
In einem zweiten Schritt ist für die erste Hälfte des kommenden Jahres ein Gesetzesentwurf geplant, der bestimmte "relevante" Diensteanbieter verpflichten soll, private Kommunikation mithilfe von Uploadfiltern auf dokumentierten Kindesmissbrauch hin zu durchleuchten. Welche Diensteanbieter genau von dieser Verpflichtung betroffen sein sollen, ist noch unklar.
Aus einem Strategiepapier (PDF), das die EU-Kommission bereits im Juli veröffentlicht hat, geht aber hervor, dass sie insbesondere Facebook im Fokus hat, das mit Messenger, WhatsApp und Instagram-Direktnachrichten gleich eine ganze Reihe von einschlägigen Diensten anbietet. Da Gesetzesentwürfe aber selten auf die Marktführer beschränkt werden, ist es durchaus wahrscheinlich, dass eine solche Verpflichtung auch auf deutlich kleinere, privatsphärefreundliche Messengerdienste wie Signal zukämen."