Indymedia

JVA Freiburg und die Kuchentransport-Affäre

 

JVA Freiburg und die Kuchentransport-Affäre

 

Am 21.März 2019 hat mir der Vollzugsleiter der Freiburger Sicherungsverwahrung, der Sozialoberinspektor G. mündlich eröffnet, dass ich bis auf weiteres Hofgang in einem Sonderhofbereich der Strafhaft machen müsse.

 

Die Vorgeschichte

 

Gut 15 Jahre ist es her, da saß ich in Bruchsaal in Isohaft und ein albanischer Mitgefangener der sah wie ich weggebunkert war ließ mir einen Weihnachtsstollen über die Stationsbeamten zukommen. Irgendwann trafen wir uns in Freiburg in der Sicherungsverwahrung wieder. Am 20.März feierte er Abschied, denn am Folgetag sollte er in die JVA Hamburg verlegt werden. Da man hier in der SV-Anstalt nicht einfach so jederzeit in den Hof gehen kann (obwohl das Gesetz eigentlich seit 2013 die freie ungehinderte Zugangsmöglichkeit vorsieht), ließ er mir zum Abschied in einem Stoffbeutel ein Stück Kuchen in den Hof hinunter, wo ich gerade die Sonne genoss.

 

Frau Dr. S. greift ein und durch

 

Plötzlich öffnete sich im 2.Stock ein Fenster und eine Hand greift durch die Gitterstäbe, dann die Stimme: „Was ist das hier?“. Frau Dr. S. , die therapeutische Leiterin der Einrichtung, hatte die Schnur mit der Tasche gesehen und schaut in den Beutel. Ich sagte ihr, das sei Kuchen für mich; sie ließ den Beutel los und so konnte ich im Hof den Kuchen in Empfang nehmen.

 

Allerdings, das erfuhr ich am nächsten Tag, setzte sie sich alsbald an den Computer und tippte eine „Disziplinarmeldung“, in welchem sie den Vorgang schilderte. Schon am Spätnachmittag kam der zuständige (uniformierte) Bereichsdienstleiter W. zu mir an die Zelle und meinte, ich dürfe ab sofort nicht mehr in den Hof der Sicherungsverwahrung, bis der „Vorfall“ geklärt sei.

 

Sozialoberinspektor G. wird tätig

 

Am 21.März kam es dann zu einem Gespräch mit Herr G.; er las mir die „Disziplinarmeldung“ von Frau Dr. S. vor und meinte, das Pendeln werde als ein schwerwiegender Eingriff in die Anstaltsordnung bewertet. Bis das alles abschließend geklärt sei, dürfe ich den SV-Hof nicht mehr betreten, sondern müsse in einem käfigartigen Hof der Strafhaft, unter Bewachung eines Vollzugsbeamten, meine Runden drehen. Da der andere Verwahrte nach Hamburg verlegt wurde, bleibt abzuwarten wie lange dieser Klärungsprozess dauert.

 

Bewertung

 

Ich bin ja nicht zimperlich im Austeilen, d.h. ich gelte aus Sicht der Justiz als „beschwerdefreudig“ und nun meint der Sozialarbeiter G. er habe einen Ansatzpunkt gefunden um auch mal repressiv tätig zu werden. Rechtlich handelt sich bei der Sicherungsmaßnahme zwar um eine Präventivmaßnahme, aber defacto wirkt sie repressiv, denn anstatt nun bei schönstem Sonnenschein im SV-Hof zu sitzen muss ich auf der Station bleiben und bekomme nur eine Stunde Spaziergang in dem doch recht schattigen und kahlen Käfighof zugestanden. Aber auch das ist mal eine Erfahrung die man machen muss. Inhaltlich ist die Maßnahme widersprüchlich, denn hätte der Verwahrte gewartet bis zur regulären Hofzugangszeit und hätte mir dann den Kuchen persönlich in den Hof getragen, wäre das kein Problem gewesen.

 

Die Heiterkeit bei Mitverwahrten ist groß, denn keiner versteht was das nun soll. Aber auch ein Vollzugsleiter braucht wahrscheinlich gelegentlich seine kleinen Erfolgserlebnisse die ihm dann schöne Träume verschaffen. Was meinte Foucault ('Überwachen und Strafen') eben genau über SozialarbeiterInnen im Gefängnis ?! Es seien die kleinen Funktionäre der moralischen Orthopädie. Wo der Scharfrichter als Anatom des Leidens aus der Geschichte heraus getreten sei, sei an dessen Stelle der Techniker getreten, der nicht mehr auf den Leib direkt los gehe, sondern auf die Seele der Gefangenen.

 

 

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

 

https://freedomforthomas.wordpress.com

 

 

 

 

Die Zensur findet längst statt

Seite 1 des Flugblattes

 

/// Art. 13 / EU-Urheberrechts-Novelle ///

 

Der untenstehende Text wird in Berlin verteilt werden – und darf gerne auch anderenorts (im Bedarfsfalle: auch umformuliert) verwendet werden; die jeweiligen VerteilerInnen sollten sich vorher über den genauen Inhalt der in ihrem jeweiligen Bundesland geltenden Impressumspflicht informieren.

 


 

 

 

Berliner Staatsanwaltschaft klagt drei Berliner AutorInnen an, die sich 2017 gegen das seinerzeit verfügte Verbot des internet-Mediums linksunten.indymedia aussprachen

 

 

 

Vor rund 1 ½ Jahren wurde das linke internet-Medium linksunten.indymedia vom Bundesinnenministerium als „Verein“ klassifiziert und verboten. Seitdem ist es von Rechts wegen am Erscheinen gehindert egal, was für Inhalte es veröffentlichen möchte. Eine Gerichtsentscheidung über das Verbot steht weiterhin aus.

 

Trotzdem hat nun die Berliner Staatsanwaltschaft gegen unsdrei Berliner AutorInnen, die sich seinerzeit mit einer Erklärung gegen das Verbot wandten – wegen Unterstützung sowie Verwendung des Kennzeichens des verbotenen vermeintlichen Vereins vor der Staatsschutzkammer des Berliner Landgerichts Anklage erhoben. Die Anklage wurde uns am 12./13. März 2019 zur Stellungnahme zugesandt. Nach unseren Stellungnahmen wird das Gericht entscheiden, ob es die Anklagen zuläßt und ob es die Hauptverhandlung eröffnet.

Tempelhofer Feld wird bebaut

Das Tempelhofer Feld wird bebaut, irgendwann, unaufhaltbar. Wieso das so ist, wird immer offensichtlicher.

Donautal Geflügelspezialitäten vor Bundesverwaltungsgericht

Donautal Geflügelspezialitäten vor Bundesverwaltungsgericht

Vor mittlerweile bald fünf Jahren hatte ich beim Landratsamt Straubing nach Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße der Firma Donautal Geflügelspezialitäten, Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG gefragt. Jetzt ist die Sache in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angekommen.

Der Antrag auf Informationszugang nach VIG

Das Verbraucherinformationsgesetz(VIG)gestattet es allen Menschen bei den zuständigen Behörde sich über etwaige lebensmittelrechtliche Verstöße von Lebensmittel herstellende und auch verarbeitende Firmen zu erkundigen. Ich hatte das damals, nachdem viel über die Firma Wiesenhof in der Presse berichtet wurde auch getan. Denn im Knastshop war ein Salami-Produkt Wiesenhofs erhältlich. Und seit ich 2013 in der Sicherungsverwahrung angekommen bin, kann ich vor den Mauern selbst einkaufen gehen, weiß also ganz gerne was ich da kaufe.

Das mittlerweile als Donautal Geflügelspezialitäten Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG firmierende Unternehmen hat in Bogen eine Betriebsstätte, wo es „Geflügel schlachtet und verarbeitet“ (Urt. des VG Regensburg, Az. RN 5 K 14.1110 vom 09.07.2015), weshalb ich beim zuständigen Landratsamt Straubing Antrag auf Zugang zu Informationen, soweit vorhanden, über etwaige lebensmittelrechtliche Verstöße stellte.

Die Behörde gab meinem Antrag mit Bescheid vom 05.06.2014 statt. Aber bis heute liegen mir die Informationen nicht vor!

Der Klagemarathon der Firma Donautal Geflügelspezialitäten

Die Firma macht von ihrem guten Recht Gebrauch den Bescheid des Landratsamtes vor den Gerichten anzufechten; im Laufe der Jahre zog sich der Rechtsstreit über Regensburg, dem dortigen Verwaltungsgericht (VG), nach München, zum Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), um nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig angelangt zu sein.

Das VG und der VGH hatten die Klage, bzw. die Berufung der Firma, die sehr engagiert von der Dinklagener Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner vertreten wird, abgewiesen.

Das VIG sei in der hier interessierenden Vorschrift unverhältnismäßig, da sie erhebliche Eingriffe in die Rechte der Unternehmen ermögliche; die Norm sei zudem zu unbestimmt. Es bestünden Bedenken im Hinblick auf das Rechtsstaatsgebot, zudem würden europarechtliche Vorschriften dem  Auskunftsanspruch entgegenstehen.

Neben diesen jeweils sehr umfangreich ausgeführten verfassungs- wie europarechtlichen Bedenken gegen das VIG, war der Firma, vertreten durch die erwähnte Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner, auch meine konkrete Person immer einige Bemerkungen wert.
So würde ich Behörden lediglich mit Anfragen beschäftigen wollen, ferner sei ich kein „Endverbraucher“ denn als Inhaftierter könne ich die Firmenprodukte gar nicht verwenden. Zudem sei ich mit der Tierrechtsorganisation PeTA e.V. im Bunde, würde deren „Kampagne gegen Wiesenhof“ unterstützen. Auch hätte ich mich an einer Kampagne gegen Wiesenhof beteiligt durch herabsetzende Berichte auf meiner Internetseite. Alles in allem sei mein Antrag auf Informationszugang rechtsmissbräuchlich. Weder VG, noch VGH hielten diesen wie auch den sonstigen Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner für überzeugend, weshalb die Klage und im Anschluss auch die Berufung abgewiesen wurden.

Revision vor dem BVerwG

Nachdem Donautal Geflügelspezialitäten also auch vor dem VGH gescheitert war, beantragte man 2017 die Zulassung der Revision beim BVerwG in Leipzig. Diesem Antrag gab das Bundesverwaltungsgericht statt und ließ die Revision zu (Az.7 C 29.17).

Ich selbst hatte dann 2018 Prozesskostenhilfe beantragt, da vor dem BVerwG Anwaltszwang besteht. Der Antrag wurde seitens des Gerichts bewilligt und mir wurde Rechtsanwalt Dr. Roman Götze (https//www.goetze.net) aus Leipzig beigeordnet (Az. 7 PKH 3.18), der über ausgewiesene Expertise im Bereich des Informationszugangsrechts (hier: Umweltinformationsgesetz) verfügt.

Prozesstermin vor dem BVerwG am 29 August 2019

Für Donnerstag, 29 August 2019, 10:30 Uhr hat nunmehr das BVerwG (Simonsplatz 1, Leipzig, Sitzungssaal VI, 2.Obergeschoss, Zimmer 2.034) zur öffentlichen Verhandlung Termin bestimmt.

Wie gesagt, der Termin ist öffentlich. Da wichtige Rechtsfragen zu klären sind, neben den verfassungs- sowie europarechtlichen Fragen, auch, wer denn nun konkret Verbraucher/in und somit berechtigt ist einen Antrag auf Informationszugang zu stellen, dürfte die anstehende Entscheidung über den Einzelfall hinaus von Interesse sein.

Ausblick

Das VIG soll Verbraucher/innen in die Lage versetzen sich über mögliche lebensmittelrechtliche Verstöße zu informieren um dann eine entsprechende Kaufentscheidung treffen zu können. Das vorliegende verfahren zeigt, wie mühselig sich der Informationszugang gestalten kann. Auch wenn mir selbst keine Kosten entstanden sind, denn es ist ja die Firma Donautal Geflügelspezialitäten, Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG die sich mit allen juristischen zulässigen Mitteln durch die Instanzen klagt, könnte ich mir vorstellen, dass Durchschnittsverbraucher/innen irgendwann das Interesse verlieren. Und selbst wenn die Revision abgewiesen werden sollte, hätte ich ja nur Anspruch auf Zugang zu jenen Informationen die 2014 dem Landratsamt vorlagen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt.Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str.8,79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de

Erste Erste Mai Demo in Berlin Wedding

Alle Macht im Staat dem Proletariat

It's time to change  -  wake up !

Power to the people !!

Das Feuer der Rebellion zünden, Deutschland und weltweit!!!

Den Aufstand der Giletes jaunes auch bei uns Realittät werden lassen

In Berlin Mitte im Zentrum der Bestie Vom Leo zum BND und dann zum Reichstag!

Die Zentren besetzen Die Mafia vertreiben.

Ahaus 9. März Bundesweite Demo gegen die Castortransporte - Aufruf zum autonomen Block und Aktionen

Gegen die anstehenden Castortransporte nach Ahaus gibt es immer mehr Widertstand. Ein Höhepunkt wird der 9. März sein, an dem es eine bundesweite Demonstration in Ahaus gibt. Parallel laufen weitere Aktionen wie eine Blockade des Brennelementezwischenlagers.

Bundesweite Demo gegen den Castortransport und Atomkraft am 9. März in Ahaus, Treffpunkt 12 Uhr am Bahnhof. Die Volxküche ist bereits ab 10 Uhr dort vertreten, außerdem gibt es ein Rahmenprogramm mit Bands etc. Danach Demonstrationszug und dezentrale Aktionen. Kommt zahlreich!

Ahaus 9. März 2019 Bundesweite Anti Atom Demo und dezentrale Aktionen - Aufruf zum autonomen Block

Gegen die anstehenden Castortransporte nach Ahaus gibt es immer mehr Widertstand. Ein Höhepunkt wird der 9. März sein, an dem es eine bundesweite Demonstration in Ahaus gibt. Parallel laufen weitere Aktionen wie eine Blockade des Brennelementezwischenlagers.

Bundesweite Demo gegen den Castortransport und Atomkraft am 9. März in Ahaus, Treffpunkt 12 Uhr am Bahnhof. Demonstrationszug und dezentrale Aktionen. -------------> Auf in den autonomen Block <----------- Kommt zahlreich!

BASKE IN FLORIDA VON TODESSTRAFE BEDROHT

Pablo Ibar im vierten Verfahren vor der Todesstrafe

Im Baskenland ist der Fall derzeit ein Thema, in Europa ist er praktisch unbekannt: der Sohn eines baskischen Auswanderers steht möglicherweise ein zweites Mal vor der Todesstrafe. Vorgeworfen wird Pablo Ibar ein dreifacher Mord – die Beweisführung in dem Fall war haarsträubend, Beweise wurden manipuliert, Zeugen bestochen.

In einem ausführlichen Portrait und einer detaillierten Beschreibung widmet sich das linke Portal BASKULTUR.INFO dem Fall Pablo Ibar. Bereits im Jahr 2000 wurde er zum Tode verurteilt wegen einer Tat, die er mit großer Wahrscheinlichkeit nicht begangen hat.

Ahaus 9.3.19 - Aktionen gegen den Atomstaat + Blockade des Brennelementelagers + bundesweite Demo

Gegen die anstehenden Castortransporte nach Ahaus gibt es immer mehr Widertstand. Ein Höhepunkt wird der 9. März sein, an dem es eine bundesweite Demonstration in Ahaus gibt. Parallel laufen weitere Aktionen wie eine Blockade des Brennelementezwischenlagers.

Bundesweite Demo gegen den Castortransport und Atomkraft am 9. März in Ahaus, Treffpunkt 12 Uhr am Bahnhof. Demonstrationszug und dezentrale Aktionen. Kommt zahlreich!

(((((((HEUTE))))))) Münster - Dezentrale Aktionen gegen AfD Neujahrsempfang und Cops - KARTE

Aufruf zu den Protesten gegen den AfD-Neujahrsempfang

Am 22. Februar 2019 möchte die AfD erneut einen „Neujahrsempfang“ im Münsteraner Rathaus abhalten. Als Redner soll der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen auftreten. Beim letzten AfD-„Neujahrsempfang“ vor zwei Jahren protestierten dagegen 10.000 Menschen. Auch in diesem Jahr werden wir ein starkes Zeichen gegen den Rechtsruck und für eine solidarische Gesellschaft setzen.

HASHTAG:

Seiten

Indymedia abonnieren