Teil III meiner Serie bei den taz-Blogs zum Beschluß des Oberlandesgericht Stuttgarts in Sachen „Radio Dreyeckland“ ist erschienen.
Wie bereits an verschiedenen Stellen (zuletzt: publikum.net vom gestrigen Tage [08.07.2023]) berichtet, hat das Oberlandesgericht das strafrechtliche Hauptverfahren gegen den Journalisten Fabian Kienert von Radio Dreyeckland wegen angeblicher Unterstützung einer verbotenen Vereinigung durch Veröffentlichung eines Artikels (sic!) – nach zuvor gegenteiligem Beschluß des Landgerichts Karlsruhe – Mitte Juni nun doch eröffnet.
Hier eine kurze Zusammenfassung meines taz-Blogs-Artikel, der nur einen Teil der möglichen Einwände gegen den OLG-Beschluß vorbringt (für weitere Einwände siehe bereits: de.indymedia vom 23.06.2023):