Strafverfahren gegen RDL-Redakteur

Klimawandel: Nicht nur wärmer, sondern auch rauher

 

Dass das Verfahren gegen Fabian Kienert von Radio Dreyeckland (Freiburg) nicht nur in Sachen Presse- und Meinungsfreiheit Relevanz hat, sondern dar­über hinaus auch Fragen über die staatspolitische Entwicklung aufwirft, soll­te zumindest für alle, die das Verfahren zur Kenntnis nehmen, erkennbar sein. So warf ein Moderator des Hamburger Freien Senderkombinats (FSK) in einem Interview im vergangenen Jahr die Frage auf, ob wir es im Zusam­menhang mit dem Kienert-Verfahren mit einen ‚Kampf zweier Linien‘ im Staatsapparat zu tun haben. Die interviewte Person wiegelte damals eher ab [1]; ich selbst war mir auch nicht sicher, aber fand schon gut, dass die Frage überhaupt gestellt wurde.

 

Mittlerweile...

 

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1 https://www.freie-radios.net/122165 (Min. 19:50 ff.: „Gibt es einen Kampf innerhalb der In­stitutionen – einen Linienkampf sozusagen?“ / „Also – einen richtigen Linienkampf würde ich im Moment nicht sagen.“ [wird weiter ausgeführt])

Vgl. jetzt auch: https://www.scharf-links.de/news/detail-topnews/neuer-autoritarismus-oder-leidlich-funktionierende-gesetzesbindung-der-justiz und https://kontrapolis.info/12970/.

 

 

Hype um Hyperlink

 

 

Kommentierte Presseschau zu den ersten drei Verhandlungstagen im Radio Dreyeckland-Prozess

 

 

indy-LeserInnen wissen mehr

 

Richtigstellungen zu einem Artikel im „nd“ zum Beginn der mündlichen Verhandlung gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland wegen angeblicher Unterstützung einer verbotenen Vereinigung

 

Auf der Webseite des „nd“ erschien vergangene Woche ein vorab-Bericht zur am 18. April beginnenden mündlichen Verhandlung gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland.

 

 

 

Immerhin das ist wahr:

 

  • Es geht um einen Redakteur von Radio Dreyeckland,

    und

  • es geht am 18. April los.

 

 

 

Ansonsten geht in dem „nd“-Artikel vieles durcheinander.

 

 

 

Ein oberlandesgerichtlicher Griff in die Mottenkiste

 

 

 

Teil III meiner Serie bei den taz-Blogs zum Beschluß des Oberlandesgericht Stuttgarts in Sachen „Radio Dreyeckland“ ist erschienen.

 

 

Wie bereits an verschiedenen Stellen (zuletzt: publikum.net vom gestrigen Tage [08.07.2023]) berichtet, hat das Oberlandesgericht das strafrechtliche Hauptverfahren gegen den Journalisten Fabian Kienert von Radio Dreyeckland wegen angeblicher Unterstützung einer verbotenen Vereinigung durch Veröffentlichung eines Artikels (sic!) – nach zuvor gegenteiligem Beschluß des Landgerichts Karlsruhe – Mitte Juni nun doch eröffnet.

 

 

Hier eine kurze Zusammenfassung meines taz-Blogs-Artikel, der nur einen Teil der möglichen Einwände gegen den OLG-Beschluß vorbringt (für weitere Einwände siehe bereits: de.indymedia vom 23.06.2023):

 

 

OLG-Beschluss mit Trick 17

 

 

Dass das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart – nach zuvor gegenteiliger Ent­scheidung des Landgerichts (LG) Karlsruhe – das Hauptverfahren jetzt doch eröffnet hat (s. z.B. golem.de und heise.de – jeweils vom 13.06.2023), kommt schon recht überraschend. Wir hatten zwar schon nach dem Beschluss des LG vor allzu viel Euphorie gewarnt [1], aber das ändert nichts daran, dass das Ganze ein ziemlich ungutes Geschmäckle hat.

 

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[*] Achim: Die einleitenden ca. 10 % des Textes, der Schlussabschnitt und politische Bewertungen sowie ein Teil der weiteren Formulierungen; dg: juristische Recherche und Formulierungen.

 

1 Siehe dazu

 

 

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