Strafverfahren gegen RDL-Redakteur

Ein oberlandesgerichtlicher Griff in die Mottenkiste

 

 

 

Teil III meiner Serie bei den taz-Blogs zum Beschluß des Oberlandesgericht Stuttgarts in Sachen „Radio Dreyeckland“ ist erschienen.

 

 

Wie bereits an verschiedenen Stellen (zuletzt: publikum.net vom gestrigen Tage [08.07.2023]) berichtet, hat das Oberlandesgericht das strafrechtliche Hauptverfahren gegen den Journalisten Fabian Kienert von Radio Dreyeckland wegen angeblicher Unterstützung einer verbotenen Vereinigung durch Veröffentlichung eines Artikels (sic!) – nach zuvor gegenteiligem Beschluß des Landgerichts Karlsruhe – Mitte Juni nun doch eröffnet.

 

 

Hier eine kurze Zusammenfassung meines taz-Blogs-Artikel, der nur einen Teil der möglichen Einwände gegen den OLG-Beschluß vorbringt (für weitere Einwände siehe bereits: de.indymedia vom 23.06.2023):

 

 

OLG-Beschluss mit Trick 17

 

 

Dass das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart – nach zuvor gegenteiliger Ent­scheidung des Landgerichts (LG) Karlsruhe – das Hauptverfahren jetzt doch eröffnet hat (s. z.B. golem.de und heise.de – jeweils vom 13.06.2023), kommt schon recht überraschend. Wir hatten zwar schon nach dem Beschluss des LG vor allzu viel Euphorie gewarnt [1], aber das ändert nichts daran, dass das Ganze ein ziemlich ungutes Geschmäckle hat.

 

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[*] Achim: Die einleitenden ca. 10 % des Textes, der Schlussabschnitt und politische Bewertungen sowie ein Teil der weiteren Formulierungen; dg: juristische Recherche und Formulierungen.

 

1 Siehe dazu

 

 

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