Berlin Dresden

Solidarität mit Lina, ein Jahr nach ihrer Entführung durch die Bullen

Logo der Antikolonialen Aktion _ Zwinckerndes vermummtes Gesicht mit Schriftzug

 

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Am 5. November 2020 wurde Lina von der Polizei entführt und in Untersuchungshaft gesperrt. Ihr wird die Bildung und Mitgliedschaft in einer krimminellen Vereinigung vorgeworfen. Ihre Kriminialisierung wird mit dem § 129 StGB begründet. Ein Paragraph der ein Stützpfeiler der Aufstandsbekämpfungsmaßnahmen des deutschen Staates darstellt undd in der Öffentlichkeit als Teil der Anti-Terror-Gesetzgebung bekannt ist.

 

Die aktuellen §129 Fälle eint, dass hier nicht nur Aktionen kriminalisiert werden, sondern auch politische Verbindungen, geteilte Ideen und Solidarität. So können Personen, die sich selber nicht als Gruppe definieren, durch den Staat in eine konstruierte Vereinigung gezwungen werden, nur weil sie politische Ideale teilen. Konstruierte Vereinigungen, die als Einfallstor für repressive Angriffe in die intimsten Lebensbereich diene; welche ein kollektives und individuelles Privatleben zerstören sollen. Eine Attacke gegen jene, die als Gefahr für den Status Quo darstellen.

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