Eine kritische Presseschau
Am Mittwoch, den 2. August 2023 fanden in Freiburg Haussuchungen bei fünf Linken statt, weil sie verdächtigt werden, den „organisatorischen Zusammenhalt“ (§ 85 StGB; es geht diesmal also nicht [vor allem] um § 129 StGB!) des – von Behörden und Gerichten als „Vereinigung ‚linksunten.indymedia‘“ bezeichneten – ehemaligen BetreiberInnenkreis der früheren internet-Zeitung gleichen Namens aufrechtzuhalten, indem sie das Archiv der vormaligen internet-Zeitung im Internet mit neuem Vorwort (wieder)veröffentlichten haben sollen (vgl. PE der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom Tag der Durchsuchungen).
Verharmlosende Reaktionen und Wunschdenken
Bei Durchsicht der in den Tagen danach in verschiedenen linken und linksliberalen Medien erschienen Artikel zu den Durchsuchungen zeichnet sich eine Tendenz zur Verharmlosung der Durchsuchungen, das heißt: zum Nicht-Ernst-nehmen des neuerlichen staatlichen Angriffs, ab: