In Hamburg ist der #NoG20-Schauprozess gegen Halil, Can, zwei weitere Menschen aus FFM und Loïc aus Frankreich gestartet. Ihnen wird die Teilnahme an den Protesten in der Elbchaussee vorgeworfen. Schon im Vorfeld versuchte die Staatsanwaltschaft mit allen Mitteln, die Verteidigung zu schwächen und einzuschränken.
Für Samstag, den 03.02., mobilisierte der Solikreis >>G20 Repression<< Stuttgart zu einer Kundgebung auf dem Stuttgarter Schillerplatz. Der Kundgebungsort vor dem Justizministerium wurde dabei bewusst gewählt, um unseren Protest in direkter Nähe eines Akteurs staatlicher Repression zum Ausdruck zu bringen.
Der staatliche und polizeiliche Umgang mit den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg folgte einer Strategie der geplanten und gezielten Eskalation. Bereits vor den Aktionen wurde Panikmache gegenüber den Protesten betrieben und entsprechende Gefahrenszenarien heraufbeschworen. Begründet wurde damit u.a. eine Gesetzesverschärfung, die im Eilverfahren durchs Parlament gepeitscht wurde. Die geplanten Camps der G20-Gegner*innen wurden trotz gerichtlicher Erlaubnis teils schlichtweg polizeilich unterbunden. Aktivist*innen wurden bei der Anreise gestört und massiv drangsaliert. Nicht anders erging es einem Sonderzug aus Süddeutschland, der seine Reise erst mit wesentlicher Verspätung antreten konnte. Was dann während des Gipfeltreffens folgte, war eine Chronik, die der Logik von aggressivem Kriminalisierungs- und Abschreckungswillen folgte.
Ziel des Protestes gegen den G20 war es, seine planmäßige Durchführung zu be- oder sogar zu verhindern, ihn empfindlich in seinem Ablauf zu stören oder wenigstens die Glitzershow mit ihren scheinheiligen „Familienfotos“ zu beschmutzen und den Teilnehmer*innen die ideologi-sche Soße eines politisch substanziellen Kaffeeklatschs zu versalzen. Diese Ziel haben wir er-reicht.
Hamburger Polizei greift freie Advokatur an Mitgliedschaft in bürgerrechtlichem Anwältinnen- und Anwälteverein als ›Gefahr‹? Die Hamburger Polizei greift im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzungen um die Proteste gegen den G20-Gipfel die freie Advokatur und damit ein tragendes Prinzip des Rechtsstaates an. In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertritt die Behörde die Auffassung, die Mitgliedschaft von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im RAV sei Indiz für eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Die Polizei hat per Allgemeinverfügung in weiten Teilen der Hansestadt Versammlungen untersagt. Vier ehemalige Jura-Studierende aus Hamburg – früher Mitglieder in der Initiative Hamburger aktive Jura-Student_innen (HAJ) – klagen derzeit gegen das von der Hamburger Polizei erlassene Verbot von Demonstrationen am 7./8. Juli 2017.