Am 21. Januar 2020 fand am Amtsgericht Kandel erneut ein Prozess gegen eine aktive Antifaschistin statt. Ihr wurde vorgeworfen, sich am 24. März 2018 in Kandel den kämpferischen Antifa-Protesten gegen den rechten Großaufmarsch angeschlossen zu haben und dort an einer Böllerwurf-Aktion beteiligt gewesen zu sein. Die Anklage lautete Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, versuchte gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Bei einer Verurteilung nach diesen Anklagepunkten drohte ihr aufgrund einschlägiger Vorstrafen eine Haftstrafe ohne Bewährung – doch daraus sollte heute nichts werden.