Am 20. Mai 1958 verurteilten die Richter am Bundesgerichtshof Kurt Weber, Dr. Karl Mannzen, Dr. Heinz Wiefels, Alexander Wirtzfeld und Dr. Hermann Hengsberger Johann Mertens zu 3 ½ Jahren und Alice Stertzenbach zu 8 Monaten Gefängnis (Letzteres auf Bewährung) wegen rädelsführerischer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft demokratischer Juristen (ADJ) sowie dem Zentralrat zum Schutz demokratischer Rechte und zur Verteidigung deutscher Patrioten (ZR). Der ‚patriotische‘ Name des Zentralrates erklärt sich aus der damaligen gesamtdeutsch-neutralistischen politischen Orientierung der KPD.
Der Vorsitzende Richter des zuständigen BGH-Senats, Kurt Weber, war 1934 seiner jüdischen Geliebten nicht ins niederländische Exil gefolgt. Statt dessen trat er im gleichen Jahr dem NS-Rechtswahrerbund, 1936 der NS-Volkswohlfahrt (NSV) sowie 1937 der NSDAP und dem NS-Kraftfahrkorps bei.
Dr. Karl Mannzen war von Jan. bis März 1920 Freikorps-Mitglied; dann von 1926 bis 1933 SPD-Mitglied. 1933 trat er der SA bei. 1937 und 1939 bewarb er sich um eine Mitgliedschaft in der NSDAP; ab 01.01.1940 wurde er tatsächlich aufgenommen; 1968 erhielt er das Großes Bundesverdienstkreuz mit Stern.