B: Einstellungsstatement zum Verfahren gegen eine Antifaschistin

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Vor kurzem mobilisierten wir für das Berufungsverfahren gegen eine Antifaschistin im Kontext einer Blockade des Hess-Marsches 2018. Die Vorwürfe wegen Vermummung und Widerstand wurden nun ohne Auflagen nach §153 StPO eingestellt.

Diesen Prozess haben wir geführt, weil wir einen Strafbefehl¹ nicht einfach hinnehmen wollten. Wir haben und werden die Repressionen, mit denen wir überzogen werden, nicht ohne Widerstand akzeptieren.

 

Es ging uns bei diesem Prozess nie darum, ein Gericht möge anerkennen, eine Person hätte NICHT um sich geschlagen, oder sich NICHT vermummt.

 

Es gibt allen Grund dazu, sich widerständig im Kampf gegen die Verhältnisse zu verhalten und das zu tun, was einer*einem hierzu notwendig und erforderlich erscheint.

Die Wertigkeit, Sinnhaftigkeit und Richtigkeit unserer Handlungen, kurz – ihre Legitimität – schöpft sich nicht aus dem, was ein Gericht, oder ein Staat hierin sieht oder wertet.

 

Bereits in erster Instanz hatte die Justiz schnell keine Lust mehr auf unseren unversöhnlichen und widerständigen Umgang mit ihrer Repression. Das damalige Einstellungsangebot nahmen wir nicht an, weil wir uns nicht davon befrieden lassen wollten, damit Staatsanwältin und Richterin einen freien Nachmittag haben. Wir wollten nicht auf Angebote eingehen, die dem Gericht und folglich dem Staat Legitimation verleihen und der politischen Aktion – in diesem Fall der Prozessführung - entziehen.

Die Möglichkeit das Risiko einer Verurteilung einzugehen, war auch durch ein relativ geringes Strafmaß und einer privilegierten Ausgangssituation der Beschuldigten und deren Umkreis möglich. 

 Die Prozessführung sollte als Öffentlichkeitsfenster der Mobilisierung zu den Protesten gegen einen möglichen Hess-Marsch 2019 und der Bestärkung der Bewegung dienen. Hierfür waren wir bereit eine Verurteilung für einen ebenso möglichen Freispruch zu riskieren. Demnach war eine Einstellung zu diesem Zeitpunkt zumindest für einige von uns kein ernstzunehmendes Angebot.

Während die prozessführende Staatsanwältin selbst für Straffreiheit plädierte, legten ihre Vorgesetzten Berufung gegen den Freispruch ein.

Hierdurch bewies die Staatsanwaltschaft (StA) erneut großen Eifer bei der Kriminalisierung antifaschistischen Protestes. Diese Vorgehensweise der StA überrascht in Anbetracht neuer Enthüllungen wenig, denn Oberstaatsanwalt Matthias Fenner hat das Berufungsverfahren gemeinsam mit seinem Kollegen Uwe Storm gegen die Antifaschistin veranlasst.

Vor Kurzem sah sich die Generalstaatsanwält*innenschaft gezwungen, Oberstaatsanwalt und Leiter der Staatsschutzabteilung Fenner aufgrund seiner mutmaßlich ideologischen Nähe zur AfD zu versetzen, und ihm so die Zuständigkeit für politische Verfahren zu entziehen. Ein Hauptbeschuldigter der Neuköllner Anschlagsserie äußerte über Fenner in einem überwachten Chat, dass man von diesem nichts zu befürchten habe, da er auf ihrer Seite stehe und die AfD wähle. Ebenfalls versetzt wurde Staatsanwalt Storm, welcher Kenntnis von diesem Chatprotokoll hatte, jedoch keine Notwendigkeit sah, diese Informationen weiterzugeben oder anzuzeigen. 

Die Nachfolger*innen von Fenner und Storm sind jetzt offenbar bemüht, nicht weiterhin für ihre Position in der rechten Anschlagsserie und politischen Verfolgungswillen gegen linke Proteste im Rampenlicht zu stehen und waren gewillt das Verfahren einzustellen.

Wir haben nun selbstbestimmt entschieden, den Prozess nicht weiter zu führen und die Einstellung anzunehmen. Hierfür haben wir in unserer politischen Haltung keine Einstriche machen müssen. Eher im Gegenteil. Wir haben erneut radikal und unversöhnlich mobilisiert und hätten uns auch im Gerichtssaal nicht anders verhalten.

Die Annahme bedeutet mindestens für die Beschuldigte eine weniger repressionsbelastete Ausgangslage für kommende Kämpfe und erhöht dadurch unsere zukünftige Handlungsfähigkeit. 

Mit dem erneuten Hoffen und Pochen auf einen Freispruch hätten wir einen Teil unserer Handlungsfähigkeit abgegeben und der Willkür der Justiz überlassen. Mit der Annahme der Einstellung konnten wir nun selbst entscheiden, worauf wir unsere Kapazitäten verwenden und unseren politischen Schwerpunkt legen. Aufgrund anderer, akuter politischer Kämpfe schätzten wir das Öffentlichkeitsfenster anders ein, als vor einem Jahr und haben keine ähnlich guten Möglichkeiten der Thematisierung gesehen.

Jetzt zahlt die Staatskasse für das komplette Gerichtsverfahren, außerdem bleibt die Strafe von 1.500 Euro, wie im Strafbefehl gestellt, aus.

Gleichzeitig hatten wir nun umso mehr Zeit uns am 3. Oktober den Nazis vom III. Weg entgegenzustellen und werden mehr Kapazitäten haben, die Räumung der Liebig34 zu einem Desaster zu machen.

Ob strafbar oder nicht, verurteilt oder nicht, kriminalisiert oder nicht: Wir werden unser Handeln und Leben nicht nach den Kategorien des Staates von Schuld und Unschuld bewerten!

 

Um das zu ermöglichen, brauchen wir eine Solidarität miteinander, die uns ein Handeln nach unseren eigenen Prämissen und einen Umgang mit den Folgen von Repression eröffnet.

Wir müssen weiterhin daran arbeiten, eine Bewegung zu werden, die sich gegenseitig trägt, sodass tatsächlich gilt „Gemeint sind wir alle!“.

Es muss Einzelnen möglich sein, darauf zu vertrauen, nicht alleine zu bleiben. Nur so können wir Kämpfe weiterführen, durch Gerichte und Knäste hindurch, durch Existenzängste und Vereinzelung.

 

Deshalb sprechen wir uns für einen kollektiven, offensiven und widerständigen Umgang mit Strafbefehlen und Repression aus!

 

¹https://www.rote-hilfe.de/rechtshilfe-und-unterstuetzung/rechtshilfetipp...

 

 


 Hier findet ihr die Prozesserklärung, die im Gerichtssaal gehalten worden wäre (eine ältere Version wurde bereits in erster Instanz gehalten):                            

 

Der mir vorgeworfene Straftatbestand des Widerstandes ist mehr als offensichtlich Teil einer Repressionsstrategie und öffnet unverhältnismäßigem, willkürlichem, gewaltvollem und auch unsanktioniertem Vorgehen der Polizei Tür und Tor.

 

Polizei und Staatsanwaltschaft sind bei Protesten politische Akteure. Die Polizei belässt es nicht bei der brutalen Räumung von Sitzblockaden, sondern führt ihre Bekämpfung des linken Protests mit Hilfe der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal fort.

 

Durch den schwammig formulierten Paragraphen zum Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist es ihnen ein Leichtes, im Nachhinein beliebige oder unliebsame Personen mit einem Strafverfahren zu belasten, um diese oder andere Personen, die bereit sind Nazi-Aufmärsche zu blockieren, abzuschrecken.

 

Um die ohnehin niedrigen Beweishürden zu nehmen, wird sich regelmäßig unter Polizei-Kolleg*innen abgesprochen und eine sogenannte „zeugenschaftliche Äußerung" erfunden.

Dass sich insbesondere Polizeizeug*innen vor Gericht trotz ihrer eigens dafür besorgten Schulung widersprechen, ist bei kaum einer Verurteilung ein Problem und Erinnerungslücken und Widersprüche von polizeilichen Belastungszeug*innen werden durch Gerichte bereitwillig hingenommen.

 

Im Folgenden möchte ich gerne darauf eingehen, warum eine Polizei mit einem strukturell rechten Problem in Verfahren gegen linke Proteste ein eigenes Interesse verfolgt oder gar lügt.

 

Am 18. August 2018 trafen sich etwa 700 Neonazis für einen Gedenkmarsch zur Glorifizierung des NS-Kriegsverbrechers Rudolf Heß in Berlin. Dies gelang ihnen wohl vor allem durch die tatkräftige Unterstützung der Polizei, die mit 2.300 Polizist*innen aus dem ganzen Bundesgebiet im Einsatz war.

Nazis wurden von Spandau nach Mitte begleitet und dann durch die halbe Stadt eskortiert. Und trotz des Repressionsapparats und dem Ortswechsel war der antifaschistische Widerstand groß.

Der Heß-Marsch und die Kooperation zwischen Nazis und deutscher Polizei haben Tradition. Während die faschistischen Gruppen Ende der Achtziger und Anfang der Neunziger Jahre noch am Grab von Rudolf Heß in Wunsiedel aufmarschierten, nahmen Gegenproteste, wie die Kampagne „NS-Verherrlichung stoppen!“ Fahrt auf.

Die Proteste zeigten Wirkung und sind so stark, dass der Staat sich gezwungen sah, aktiv zu werden. Seit 2005 war es den Nazis durch einen neu eingeführten Paragraphen nicht mehr möglich in Wunsiedel selbst aufzumarschieren.

 

Neben den sogenannten „Trauermärschen“ in Dresden folgte eine kurze Zeit der trügerischen Ruhe.

Seit 2017 und 2018 mobilisierten nun bundesweit Nazis nach Berlin-Spandau, dem Todesort von Heß.

 

Wer das nicht hinnehmen will und sich den Faschist*innen in den Weg stellt, wird geschlagen, kriminalisiert und abtransportiert.

 

Es wird erneut deutlich: Staat und Nazis arbeiten buchstäblich Hand in Hand.

 

Und das nicht nur in der Möglichmachung faschistischer Aufmärsche:

 

Selbst die Berliner Gewerkschaft der Polizei, in deren Vorstand bis 2015 mit Kriminalkommisar Steve Feldmann mindestens ein Rechtsextremer war, räumt ein, dass viele Polizist*innen die rechtsextreme AfD wählen, und dass die Partei weite Teile des GDP-Programmes übernommen habe.

 

In keiner Bundestagsfraktion gibt es so viele Polizist*innen wie in der AfD.

Für diese rassistische Grundstimmung in der Polizei macht der Landeschef der Berliner Gewerkschaft der Polizei, "die fehlende Transparenz in Flüchtlingsfragen" verantwortlich. Das ist genau derselbe Euphemismus, mit dem die AfD und die "besorgten Bürger" ihren Rassismus zu verstecken versuchen.

 

Da ist es auch kein Wunder, dass der Beschluss des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin oder das Einfordern einer Studie zu Racial Profiling bei der Polizei zu „große[r] Verunsicherung und Probleme[n] in der polizeilichen Praxis“ führt, wenn diese durch und durch rassistisch geprägt ist.

 

Auch bei der Polizei bleibt es nicht nur bei Worten. Auf Hetze folgen Taten.

 

Die Kampagne gegen rassistische Polizeigewalt dokumentiert regelmäßig Fälle, in denen berliner Polizist*innen gegenüber genau denselben Menschen wie Nazis gewalttätig werden. Meistens, ohne jemals Strafe fürchten zu müssen.

 

Warum auch?

 

Vom berliner Staatsschutz wurde bekannt, dass sich dort niemand daran stört, wenn Polizist*innen in der internen Kommunikation faschistische Grußformeln benutzen.

 

Dieselbe Polizei-Abteilung steht derzeit öffentlich sogar in der bürgerlichen Presse in der Kritik, weil Beamte „privat“ Morddrohungen an linke Aktivist*innen und Anwält*innen verschickten, und dafür sorgten, dass linke Hausprojekte statt des Attentäters Anis Amri observiert wurden.

 

Bei einem Brandanschlag auf einen linken Lokalpolitiker in Berlin-Neukölln hatten Observationseinheiten genügend Informationen, um die Nazis frühzeitig zu stoppen. Sie taten es nicht.

 

Auch bundesweit haben sich in letzter Zeit Cops beim Nazi-Sein erwischen lassen.

 

In Hessen verschicken Polizist*innen unter dem Namen „NSU 2.0“ Morddrohungen an Anwält*innen und Betroffene von rechter Gewalt und hissen die Bundes- und Hessenflagge vor einer Polizeistation am Holocaust-Gedenktag absichtlich kopfüber. Erst kürzlich flog eine weitere Chat-Gruppe, die gerne Hitler-Smileys zur Aufmunterung verschickt, auf.

 

In Schleswig-Holstein werden regelmäßig nicht ins deutsche Weltbild passende Rekrut*innen mit rassistischen und sexistischen Drohungen aus der Ausbildung gemobbt.

 

In Mecklenburg-Vorpommern waren Beamte des SEKs damit beschäftigt, Munition und Waffen im großen Stil zu klauen, und legten zusammen mit weiteren Polizist*innen, Soldat*innen und einem Richter Todeslisten an und Massaker an Menschen, die ihrem menschenfeindlichen Weltbild nicht entsprechen oder entgegnen, zu planen.

 

In Sachsen-Anhalt sind sie schon einen Schritt weiter: Hier schlugen Polizist*innen Oury Jalloh in einer Polizeizelle tot und setzen seinen Leichnam zur Spurenverwischung in Brand.

 

Todeslisten, Leichensäcke, Löschkalk, Nordkreuz, Prepper, Morddrohungen, Faschistenaufmärsche – Ja klar, alles Einzelfälle, denn die Polizei hat ja kein Nazi-Problem.

 

Die Nähe von staatlich bezahlten Gewalttäter*innen zum Faschismus ist auch in Demokratien unangenehme Realität und sicherlich kein Einzelfall.

 

Und es bleibt dabei - solange es den beruflichen Tätigkeiten des*der Polizist*in inbegriffen ist, der Gesetzeslage entsprechend Abschiebungen zu vollziehen, Wohnungslose von öffentlichen Plätzen zu vertreiben, rassistische Kontrollen durchzuführen, Mieter*innen aus ihren Wohnungen zu räumen, ab und zu mal eine X-beliebige Person aus nichtigen Gründen zu erschießen oder eben Nazi-Aufmärsche durchzusetzen, kurzum: Eine menschenfeindliche Ordnung zu hüten und aufrechtzuerhalten - solange bleibt unser Widerstand gegen ein System der Ausbeutung und Unterdrückung, oft auch eine Konfrontation mit ihnen.

 

Aber nicht nur Cops und Nazis ziehen immer wieder an einem Strang.

 

Ich stehe hier erneut vor Gericht, nachdem ich vor etwas mehr als einem Jahr freigesprochen wurde.

 

Der damalige Versuch, in diesem Fall ein Exempel zu statuieren, scheiterte aufgrund einer offensiven und politischen Prozessführung, "vergesslichen" Polizeizeugen und eindeutigen Videoaufnahmen.

 

Und trotzdem hat die StA (Staatsanwaltschaft) in Anbetracht andauernder Nazisprühereien, Brandanschlägen und gewaltsamen Angriffen der neonazistischen Szene, nichts besseres zu tun, als antifaschistischen Protest weiterhin zu kriminalisieren.

Seit Jahren sind in Neukölln People of Color und linke Aktivist*innen von rechtsmotivierten Brandanschlägen, Drohbriefen und Ähnlichem betroffen.

Die Ermittlungen von Polizei und StA bleiben nicht nur ergebnislos.

Immer neue Informationen werden öffentlich, die eine aktive Mittäterschaft / Kooperation mit den Tätern deutlich machen.

Vor dem Brandanschlag auf den Politiker Ferat Kocak hatten Polizei und Verfassungsschutz deutliche Hinweise über die geplante Tat bekannter Neonazis und blieben tatenlos.

Es wurden Morddrohungen an Antifaschist*innen geschickt, deren Adressen aus der Datenbank der Berliner Polizei stammen.

 Der Polizist Detlef M., selber “Sicherheitsbeauftragter” der AfD Neukölln, hat persönliche Kontakte zu den Hauptverdächtigen und gab Polizei-Interna weiter.

Und der Polizist Stephan K., der bis 2016 zur Ermittlungsgruppe der Anschläge gehörte, steht aktuell wegen eines rassistischen Angriffes vor Gericht.

 

Polizei und Staatsanwaltschaft sind durchsetzt von Rassismus und rechtem Gedankengut. Dies wird sowohl an den Ermittlungen zur rechten Anschlagsserie, als auch in der Kriminalisierung linker, antifaschistischer Proteste deutlich.

 

 

Während selbst die prozessführende Staatsanwältin vor einem Jahr in dem Verfahren gegen mich für Straffreiheit plädierte und explizit nicht vor hatte, in Berufung zu gehen, haben sich ihre Vorgesetzen offenbar anders entschieden.

 

Ihre Vorgesetzten waren die in letzter Zeit nicht wenig bekannt gewordenen Staatsanwälte Matthias Fenner und Uwe Storm, die die Berufung anstrebten und einlegten. 

 Fenner und Storm sind eben jene Anwälte, zu deren Versetzung sich die Generalstaatsanwaltschaft vor zwei Monaten gezwungen sah, nachdem ihre politische Haltung und die Strafvereitelung der beiden in den Ermittlungen zur Anschlagsserie Neukölln öffentlich wurden.

 Aus einem Abhörprotokoll ging hervor, dass der Hauptverdächtige Matthias Fenner nachsagt er sei rechts und vereitele daher die Aufklärung der NK-Anschlagsserie. Das Wissen hierüber gab seinem Kollegen Uwe Storm keinen Anlass, ein Verfahren gegen seinen Vorgesetzten einzuleiten.

 

Dieser Prozess steht nicht im luftleeren Raum, in dem vorgegeben wird Strafverfahren "neutral" und ohne politische Agenda zu führen. Die Kriminalisierung und Unterdrückung, die von der Polizei auf der Straße beginnt, wird von der Justiz im Gerichtssaal fortgesetzt.

 

Unser Kampf gegen die Verhältnisse wird sich nicht durch Gesetze und auch nicht durch Verurteilungen aufhalten lassen.

 

Wir werden uns nicht einschüchtern lassen.

 

Antifaschistischer Protest in allen Formen ist notwendig und legitim.

 

Wir werden weiter protestieren, sei es gegen die Anschläge in Neukölln, gegen Staatsanwälte, vor denen AfD-Mitglieder "nix zu befürchten brauchen", gegen den parteilichen Faschismus der AfD oder die Nazis vom III. Weg!

 

 

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