Folgender Text soll einen Überblick über das §129- Verfahren geben in Folge dessen Lina nun in U-Haft sitzt und es in den letzten anderthalb Jahren zahlreiche Hausdurchsuchungen in Leipzig, Berlin und Weimar gab. Dabei soll mit diesem Text vor allem eine Informationsgabe erfolgen, welche nicht auf den Medien, irgendwelchen Fascho-Webseiten oder auf Pressemitteilungen der stattlichen Behörden beruhen. Somit wollen wir ein Stück der Informationshoheit zurückgewinnen: Wir werden eine kleine Chronik der Geschehnisse vorstellen. Zusätzlich wollen wir einige Methoden und Arbeitsweisen der Bullen darstellen, auf Nazis eingehen, welche in das Verfahren verwickelt sind und die Rolle des Generalbundesanwaltes thematisieren.
Bereits Anfang 2020 leitete das sächsische LKA ein Verfahren nach dem als „Schnüffelparagraphen“ bekanntem §129 - „Gründung einer kriminellen Vereinigung“ ein. Seit Sommer 2020 wird dieses vom Generalbundesanwalt geführt. Zum aktuellem Zeitpunkt sind 10 Personen beschuldigt, Mitglieder jener Gruppe zu sein, welche unter den Ermittlungen dargestellt wird. Gegen die ersten vier Personen wurde jetzt Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden erhoben, unter ihnen befindet sich auch Lina. Sie sitzt mittlerweile seit 8 Monaten in Untersuchungshaft. Den vier Angeklagten wird durch den GBA vorgeworfen „Mitglieder einer kriminellen Vereinigung“ zu sein (§ 129 Abs. 1 StGB)“, sowie sieben weitere Tatkomplexe, welche als vermeintliche Vereinigungstaten benannt werden. Aufgrund derer ergeben sich unterschiedliche Anklagepunkte: Von gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, besonders schwerem Landfriedensbruch, über räuberischen Diebstahl, Sachbeschädigung bis hin zur Urkundenfälschung. Welche Taten die Bullen in den fortlaufenden Ermittlungen den anderen Beschuldigten vorwerfen, ist nicht abzusehen. Aber wir kennen ja schon den Konstruktionseifer, den die sächsischen Bullen an den Tag legen.