Corona: Tierwohlgefährdung im Münchner Tierpark Hellabrunn
Corona: Tierwohlgefährdung im Münchner Tierpark Hellabrunn. Zookritiker erhält Hausverbot.
Corona: Tierwohlgefährdung im Tierpark Hellabrunn
Zookritiker erhält Hausverbot
Bei einem Besuch des Affenhauses im Tierpark Hellabrunn am 10.11.2021 musste Tierrechtler und Zookritiker Colin Goldner feststellen, dass zwei Tierpflegerinnen ohne jede Corona-Schutzvorkehrung Käfige und Gehege von Affen betraten. Während in anderen Zoos das Pflegepersonal spätestens seit Anfang 2021 Käfige und Gehege konsequent nur mit Mund-/Nasen-Maske, Latexhandschuhen, Schuhüberziehern und/oder mit Desinfektionsmatten vor dem Eingang betritt – in den Zoos von San Diego und Prag waren erstmals Gorillas Corona-positiv getestet worden -, ist dies unverantworlicherweise in Hellabrunn bis heute nicht der Fall. Und dies, obgleich das Risiko gegenseitiger Übertragung von Corona - von Mensch auf Tier und von Tier auf Mensch - längst bekannt ist. Insbesondere Affen können ihrer genetischen Nähe zum Menschen wegen leicht angesteckt werden, was sie hohem Risiko aussetzt, wenn sie in direkten Kontakt mit möglicherweise infiziertem Pflegepersonal kommen. Eine der o.a. Tierpflegerinnen - in Straßenschuhen, ohne Mund-/Nasemaske und ohne Latexhandschuhe - fütterte einen Affen sogar von Hand.
Zookritiker Goldner, der schon Anfang 2020 den Tierpark Hellabrunn – wie auch andere Zoos – aufgefordert hatte, dafür zu sorgen, dass das Zoopersonal zum Schutz der Tiere (wie auch zum Selbst- und Besucherschutz) beim Betreten von Käfigen und Gehegen zumindest Mund-/Nasen-Masken trägt, dokumentierte das unprofessionelle Vorgehen der beiden Tierpflegerinnen, das vor dem Hintergrund der rasant Fahrt aufnehmenden vierten Corona-Welle als nachgerade kriminelle Verantwortungslosigkeit Mensch und Tier gegenüber gelten muß, photographisch.
Offenbar hatten die beiden Pflegerinnen Goldner erkannt und/oder dessen Photoaufnahmen ihres Fehlverhaltens mitbekommen und dies sofort weitergemeldet.
Nach dem Verlassen des Affenhauses wurde Goldner von zwei Ordnungskräften des Zoos angehalten und in rüder Manier am Weitergehen gehindert. Er wurde aufgefordert, sich auszuweisen und beschuldigt, unerlaubt Fotos von Mitarbeiterinnen des Zoos gefertigt zu haben. Man wollte seine Kamera bzw. sein Handy kontrollieren, um ggf. Bilder löschen zu können. Nachdem Goldner dies verweigerte, wurde er unter Verweis auf das Hausrecht der hauseigenen Ordnungskräfte des Zoogeländes verwiesen, zudem wurde ihm Hausverbot für künftige Besuche erteilt. Beim Verlassen des Zoos wurde er selbst gefilmt.
***
Goldner setzte noch am selben Tag das zuständige Veterinäramt vom offenkundigen Verstoß des Tierparks Hellabrunn gegen § 1 TierSchG in Kenntnis, demzufolge Halter von Tieren rechtsverpflichtet sind, deren Leben und Wohlbefinden zu schützen und bat um veterinäramtliche Anweisung an den Zoo, für bestmöglichen Schutz der ihm anvertrauten Tiere gegen eine Corona-Infektion zu sorgen. Eine Strafanzeige gegen das Ordnungspersonal des Zoos wegen Nötigung behält er sich vor.
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