Gegen faschistische Straffreiheit

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Verschiedene Organisationen und Vereinigungen, die an der historischen Aufarbeitung des Faschismus und der Repression arbeiten, haben sich vor vier Jahren zusammen geschlossen zur“Baskischen Plattform für die argentinische Klage gegen die Verbrechen des Franquismus“ (Plataforma Vasca para la Querella contra los crímenes del Franquismo). Dieser Plattform ist nun eine überraschender Ehrung zuteil geworden von Seiten der baskischen Regierung.

 

Die Plattform mit dem langen und fast unaussprechlichen Namen ist der Ausdruck eines Umwegs, der notwendig geworden ist, um die Verbrechen der spanischen Diktatur, des Franquismus, des spanischen Faschismus aufzuklären. Denn nach dem Tod des obersten Verantwortlichen und Diktators – Francisco Franco – im Jahr 1975 waren alle Verbrechen in der Zeit von 1936 bis 1977 für straffrei erklärt worden. Dies stellt nach internationaler Rechtssprechung eine Rechtsbeugung dar, und ist nur im Rahmen der fortwährenden postfranquistischen Justiz zu sehen, die sich nie auch nur die Mühe gemacht hat, sich von ihrer faschistischen Vergangenheit auch nur zu distanzieren. 

Das Amnestiegesetz von 1977 hat zur Folge, dass in 40 Jahren kein einziges der Verbrechen während des Krieges oder gegen die Menschlichkeit jemals vor einem Gericht verhandelt werden konnte. Entsprechende Klagen oder Anträge wurden mit Verweis auf das Gesetz zurückgewiesen.

So war es mehr einem Zufall zu verdanken, dass irgendwann „die argentinische Schiene“ entdeckt wurde. Was bedeutet das? Grundlage ist die internationale Rechtssprechung – die auch der spanische Staat ratifiziert hat – die besagt, dass Kriegsverbrechen weder verjähren, noch als straffrei definiert werden können. Dasselbe gilt für sogenannte „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, die außerhalb von Kriegen begangen wurden und von denen im Baskenland eine Vielzahl begangen wurden.

Ein Argentinier mit spanischem Pass, der das Schicksal eines Faschismus-Opfers aus seiner Familie aufklären und vor Gericht bringen wollte, wurde mit der Unmöglichkeit eines solchen Verfahrens konfrontiert. Seine Anwälte empfahlen ihm, stattdessen den Weg über die argentinische Justiz zu nehmen, per internationaler Rechtssprechung. Tatsächlich fand er eine Richterin, die sich der Sache annahm und im spanischen Staat aktiv wurde. Viele andere spanische, baskische und argentinische Opfer oder Opferangehörige schlossen sich der Klage an und erhielten sowohl in Argentinien alsauch im spanischen Staat institutionelle Unterstützung. Insbesondere im Baskenland, wo sich mehr als 100 Städte und Gemeinden der Klage angeschlossen haben, nicht zuletzt die baskische und erst kürzlich die navarrische Regierung. Aktueller Stand ist, dass die Richterin MAria Servini die Auslieferung von noch lebenden Verbrechern aus der Franco-Zeit beantragt hat, dass der spanische Staat dem widerrechtlich nicht nachkommt, für diese Verweigerungshaltung jedoch international unter Druck geraten ist und zum Beispiel von der UNO scharf kritisiert wird.

Zur baskischen Plattform mit dem langen Namen, die auf spanischer Ebene eine Entsprechung findet, gehören Angehörige von Kriegsopfern, Diktaturopfern, Folteropfern aus der Francozeit und danach, Opfer von Polizeiterror und Polizeimorden, unter anderem die Opfer des 3.März 1976 von Gasteiz, als die spanische Polizei streikende Arbeiter massakrierte. Darunter auch die Plattform Lau Haizetara Gogoan (Erinnerung in vier Winden), in der historische Organisationen wie die anarchosyndikalistische CNT, sowie die Keimzelle der abertzalen Linken, die sozialistische Partei ANV (1930 gegründet) vertreten sind, daneben auch das Antifaschistische Netz Sare Antifaxista und der baskisch-deutsche Kulturverein Baskale Elkartea. Sie erhalten für ihre Arbeit nun den René-Cassin-Menschenrechts-Preis, der von der Abteilung für Menschenrechte und Zusammenleben der baskischen Regierung vergeben wird.

Die Preisverleihung findet am 10. Dezember 2015 statt, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, genau 67 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. 12.1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen.

René Samuel Cassin war ein 1887 in Baiona (frz: Bayonne) geborener baskischer Jurist, Diplomat und Erzieher (†1976). Ausgezeichnet wurde Cassin mit dem Großen Verdienstkreuz der französischen Ehrenlegion und dem Friedensnobelpreis 1968 als Verfasser der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 1948. (Redaktion Baskinfo)

http://baskinfo.blogspot.com.es/2015/12/menschenrechts-preis.html

Siehe auch:

http://baskinfo.blogspot.com.es/2014/02/straflose-folterer.html

 

http://baskinfo.blogspot.com.es/2014/05/klage-gegen-straffreiheit.html

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