EMPÖRUNG UND WUT – ERSTE STELLUNGNAHME ZU LOCKES VERURTEILUNG

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Gruppenstatement von GKM_Abschaffen nach Lockes Verurteilung am 12.04.21

Locke wurde zu 65 Tagessätzen a 5€ und zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt für versuchte Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Dieses Urteil ist absurd und völlig willkürlich.

Wir sind froh, dass der Prozess heute doch noch so vielen Journalist**innen und Zuschauer**innen zugänglich gemacht wurde, nachdem das Amstgericht zunächst darauf behaart hatte lediglich vier Beobachter*innen Zugang gewähren zu können.

Weniger zufrieden sind wir jedoch mit dem Urteil, welches gegen 16:00 Uhr gefällt wurde. Die Verurteilung zum Verstoß gegen das Vermummungsverbot ist angesichts der akuten Infektionsgefahr mit Corona absolut absurd. Dazu kommt, dass dies ein Tatbestand aus dem Versammlungsrecht ist. Eine parallele Verurteilung zu Hausfriedensbruch passt in keinster Weise dazu. Wie soll die Blockade der fünf Aktivist*innen auf dem Dach des Förderbandes eine Versammlung, welche per definition öffentlich zugänglich sein muss, gewesen sein? Laut Verurteilung zum Haussfriedensbruch wäre dafür ja das Begehen einer Straftat notwendig gewesen. Das ist auf jeden Fall nicht unsere Definition von niedrigschwellig und sicher nicht die des Versammlungsrechts. Staatsanwaltschaft und Richterin verstricken sich hier in unlogische Vorwürfe und Schlüsse.

Auf die Spitze trieb es die Richterin mit der Verurteilung zu Versuchter Körperverletzung. Sie teilte mit, dass sie nicht der Meinung sei, Locke hätte irgendwen verletzen wollen, räumte jedoch ein, dass sie sich dazu nicht genau positionieren könne. Und wir dachten der Job einer Richterin sei es Urteile zu fällen. Kein Dank dafür, dass hier der Vorwurf der Staatsanwaltschaft „versuchte gefährliche Körperverletzung“ zu „versuchter Körperverletzung“ abgeschwächt wurde.

Insgesamt wirkte die Richterin relativ zögerlich in der Urteilsfindung. Nachdem sie die Urteilsverkündung für in 20 Minuten angesetzt hatte öffnete sie nach 40 Minuten doch nocheinmal die Beweisaufnahme.

Locke, sein Verteidiger und seine Unterstützer*innen bleiben dabei: Auch Gerichte müssen anerkennen, was die Wissenschaft seit Jahren wieder und wieder bestätigt. Die Klimakrise ist real und zerstört unsere Lebensgrundlage. Es ist peinlich, dass sich das Gericht anstatt die Klimakrise als Notstand nach §34 StGB anzuerkennen und Locke freizusprechen den nicht belegbaren und konstruierten Vorwürfen der Polizei und Staatsanwaltschaft anschließt. Das GKM zu besetzten war wichtig und richtig! Schließt euch uns an, zeigt euch mit Locke solidarisch und verbreitet und folgt unserem Spendenaufruf.

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