Der Frankfurter Genozid-Prozess und der Kampf um Anerkennung
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, begann am 24. April der Prozess gegen den Dschihadisten Taha Al J., angeklagt wegen des Völkermordes an den Eziden, vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. Taha Al J. war Teil des sogenannten „Islamischen Staat“ (IS). Die Bundesanwaltschaft (BAW) wirft dem 27-Jährigen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen, Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, den Mord an einem fünfjährigen ezidischen Mädchen sowie die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129b vor. Die BAW ließ Taha Al J. am 16.05.2019 in Griechenland festnehmen und nach Deutschland ausliefern, wo er sich seit dem 10. Oktober 2019 in Untersuchungshaft befindet.
Die „Karriere“ von Taha Al J. und seiner Ehefrau Jennifer W. im System „Islamischer Staat“
Bereits im Jahr 2013 schloss sich Taha Al J. im Irak dem IS an. Spätestens ab 2015 fungierte er als Leiter des Büros für „schariagemäße Geisteraustreibung“ in der späteren Hauptstadt des IS Raqqa. Er war als Verantwortlicher für die Unterbringung von Frauen in einer Unterkunft im türkischen Samsun zuständig, wo er seit September 2015 problemlos ein- und ausreisen konnte. Al J.s Ehefrau, die deutsche Dschihadistin Jennifer W., war 2014 über die Türkei in den Irak eingereist und hatte sich dem IS angeschlossen. Sie übernahm die Funktion einer bewaffneten „Sittenwächterin“ zur Einhaltung des stregen Regelwerks des Kalifats. 2015 kaufte der IS-Funktionär gemeinsam mit seiner Ehefrau Jennifer W. die Ezidin Nora T. und ihre fünfjährige Tochter Rania als Sklavinnen auf einem IS-Stützpunkt in Syrien. Beide wurden beim Völkermord an den Eziden im Shengal verschleppt und bereits mehrfach als Sklavinnen weiterverkauft.
Auf seinem Anwesen im irakischen Falludscha hielten Taha Al J. und seine Ehefrau Jennifer W., Mutter und Tochter als Sklavinnen gefangen, misshandelten beide schwer und ließen sie Hunger leiden. Als sich die 5-jährige Rania auf Grund einer Erkrankung einnässte, kettete Taha Al J. sie zur Strafe ohne Trinken und Essen bei circa 45 Grad im Hinterhof an. Die Hitze war so stark, dass das Mädchen vor den Augen der Mutter qualvoll verdurstete. Der Mord an dem 5-jährigen Mädchen geschah, während Jennifer W. Tatenlos dabei zusah.
Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt gibt dazu an: „Taha Al J. habe beabsichtigt, mit dem Ankauf der beiden Jesidinnen und deren Versklavung ‒ neben erstrebten Annehmlichkeiten in seinem Haushalt ‒ die religiöse Minderheit der Jesiden im Einklang mit den Zielen des „IS“ zu vernichten.“ Die Staatsanwaltschaft wertet damit den Mord und den Kauf der beiden Frauen als Sklavinnen als Beteiligung am Völkermord.
Die Angaben zum Tod der 5-jährigen Rania stammen im wesentlichen von Jennifer W. selbst. Sie hatte sich einem verdeckten Ermittler in einem verwanzten Auto offenbart, als sie im Juni 2018 dabei war, erneut in den Irak und zurück zum IS zu reisen. Seither sitzt sie in Untersuchungshaft und steht seit 2019 wegen Mitgliedschaft im „Islamischen Staat“, Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz und wegen der Beteiligung am Mord an Rania vor dem Münchener Oberlandesgericht. Ranias Mutter nimmt als Nebenklägerin am Prozess gegen Jennifer W. teil und sagte bereits gegen sie aus. Auf die Aussagen von Ranias Mutter stützt die BAW auch das Verfahren gegen Taha Al J. Er war noch im Jahr 2018 bereit in seinem Haus in der Türkei IS-Mitglieder im Umgang mit Sprengstoff zu unterweisen. Der Prozess in München gilt als erster Prozess gegen eine Rückkehrerin des „Islamischen Staates“.
Der Prozess in Frankfurt und der Kampf um Anerkennung
Der Prozess in Frankfurt ist der erste gegen einen anwesenden Täter des Völkermordes weltweit. In Frankreich wurde bereits im vergangenen Jahr ein Verfahren gegen ein IS-Mitglied wegen der Beteiligung am Völkermord 2014 eröffnet, welches jedoch in Abwesenheit des Täters geführt wird, da dieser als tot gilt. Betroffene und Hinterbliebene des IS-Terrors forderten bereits mehrfach einen Internationalen Gerichtshof, der in Syrien stattfinden. Genauso wird gefordert, dass die in der Föderation Nord-Ostsyrien (Rojava) inhaftierten Dschihadisten zurücknimmt und in den jeweiligen Ländern vor Gericht stellt. Bisher mit ausbleibendem Erfolg.
Die Europäischen Staaten halten zum Großteil daran fest, diejenigen die federführend den „Islamischen Staat“ militärisch zerschlagen haben, mit dem Umgang europäischer Dschihadisten, die sich immer noch in Syrien befinden, alleine zu lassen. Selbiges gilt auch für die Bergung der vom „IS“ angelegten Massengräbern, sowie für die Räumungen ganzer Städte von den Minen und Sprengfallen. Nicht zuletzt sind es auch die Menschen vor Ort und internationale Freiwillige, die sich um die Ver- und Aufarbeitung der zahllosen Traumatas bemühen, die der IS mit seinen Gräueltaten und schweren Kriegsverbrechen ausgelöst hat. Das alles passiert in einem Zustand des permanenten Krieges, schwerer Angriffe durch die Türkei und deren dschihadistischen Milizen und dem Ausbleiben internationaler staatlicher Hilfe.
Sollte die Demokratische Föderation Nord-Ostsyrien, auf politischer-internationaler Ebene, weiterhin nicht als solche anerkannt werden, wird sich an den aktuellen Zuständen wenig bis gar nichts ändern.
Wider dem vergessen!
Dem Völkermord des „Islamischen Staates“ sind 2014 mehr als 10.000 Menschen zum Opfer gefallen. Weitere 400.000 wurden aus ihrer Heimat vertrieben. 7.000 Kinder und Frauen wurden entführt und anschließend versklavt. Bis heute gelten mehrere tausend Menschen als vermisst. Die Bilder die wir vor mehr als sechs Jahren gesehen haben, werden mit dem Prozess in Frankfurt wieder präsenter und klarer. Die Bilder fliehender Menschen und unsäglichen Leides. Die Bilder der Kämpfer*innen der YPG/YPJ & HPG welche den eingeschlossenen und vom IS umzingelten Ezid*innen in Shengal zur Hilfe eilten und so den sicheren Tod tausender Menschen verhinderten.
Nun steht mit dem Prozess in Frankfurt einer der Täter und „Handwerker“ des selbsternannten „Islamischen Staates“ vor Gericht. Bei aller Kritik die wir an Gerichten und der Institution Gericht als solches haben, verdient insbesondere dieser Prozess Aufmerksamkeit und (kritische) Beobachtung. Der Prozess bietet die Chance weitere Einblicke in die Strukturen des „Islamischen Staates“ zu gewinnen. Aber auch die Rolle der Türkei als Dreh- und Angelpunkt weltweiter Dschihadisten zeigt sich schon in den bisherigen Erkenntnissen. Zudem sollte es insbesondere darum gehen, den Forderungen der Betroffenen und Hinterbliebenen Nachdruck zu verleihen. Vor allem die Forderung nach Anerkennung des Völkermordes 2014 als solchem, hat nicht an Aktualität verloren und ist verbunden mit dem Wunsch nach „Wiedergutmachung“ und Aufklärung.
Der Prozess in Frankfurt kann zudem weichenstellend für die kommenden 129b Prozesse werden. Denn was ist, wenn dieser Paragraph zukünftig auch gegen diejenigen Internationalist*innen angewandt wird, die gegen die Schlächter des IS gekämpft haben, Sso wie es in anderen europäischen Ländern bereits gängige Praxis ist? Der Prozess in Frankfurt verdient unter all diesen und vielen weiteren Gesichtspunkten mehr Beobachtung und Öffentlichkeit. Insbesondere aus Sicht einer radikalen Linken.
Erstveröffentlicht beim Lower Class Magazine am 07.05.
Antifaschistische Koordination 36 | Mai 2020