Der Mord an Arkan und die Rolle der Behörden im Land der „Einzeltäter“

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Am 16. April wurde Arkan Hussein Khalaf im Kreis seiner Familie und Freund*innen im niedersächsischen Celle beerdigt. Neun Tage zuvor wird der 15-Jährige, als er am Abend mit seinem Fahrrad durch die Stadt fährt, unvermittelt mit einem Messer angegriffen, niedergestochen und erliegt kurze Zeit später seinen schweren Verletzungen auf dem Weg ins Krankenhaus. Der 29-jährige Mörder, Daniel S, sitzt seit dem Mord an Arkan in Untersuchungshaft und schweigt zur Tat, deren Verlauf und den Motiven. Dennoch steht für Polizei und Staatsanwaltschaft bereits kurz nach der Verhaftung von S. fest, dass es „keinerlei Anhaltspunkte für eine ausländerfeindliche oder politisch motivierte Tat“ gäbe. Ebenso, dass S. bei der Verhaftung am Tatort „verwirrt“ gewesen sei.

 

 

Dass es „keinerlei Anhaltspunkte für eine ausländerfeindliche oder politisch motivierte Tat“ gäbe, wird bereits zwei Tage nach dem Mord durch die Recherchen des „Störungsmelders“ widerlegt. So geht aus den Recherchen hervor, dass Daniel S. auf rassistischen, antisemitischen und verschwörungstheoretischen Seiten verkehrte. Auf diesen Seiten werden u.a. Inhalte der „QAnon“ Ideologie verbreitet, auf die sich auch die rassistischen und antisemitischen Attentäter von Hanau und Halle bezogen. Zudem pflegte S. Online-Freundschaften mit Neo-Nazis. Unter ihnen befindet sich auch Marcel K., welcher als Profilbild ein eisernes Kreuz mit der Inschrift „Frei-Sozial-National“ verwendet. Kurz nach bekannt werden des Mordes, kappen die Neo-Nazis die Verbindungen zum Täter.

Dass die niedersächsischen Behörden nicht an ihren anfänglich eingeschlagenen Kurs festhalten können und nun ein rassistisches Motiv der Tat nicht ausschließen, ist einzig und allein der öffentlichen Kritik geschuldet. Das Ausblenden der politischen Dimension der Tat wurde durch die zahlreichen Pressemitteilungen und Recherchen der zum Großteil selbstorganisierten migrantischen Organisationen angeprangert. Welche eine lückenlose Aufklärung des Mordes fordern. Es gilt weiterhin den Verlautbarungen der staatlichen Institutionen mit Skepsis zu begegnen, diese und die Ermittlungen kritisch zu hinterfragen. (Aller-) Spätestens nach den öffentlich bekannt gewordenen Verstrickungen von Polizei und Verfassungsschutz in die Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) sollte deutlich geworden sein, dass weder Verlass auf diese Behörden sein kann, noch dass diese Behörden, deren Existenz u.a. zum rassistischen Mord an Oury Jalloh führten, Verbündete im Kampf gegen Rassismus sein können.

Vor dem „Islamischen Staat“ geflohen - hier ermordet

Arkan und seine Familie überlebten 2014 den Völkermord des selbsternannten „Islamischen Staates“ (IS) im Sengal (Nordirak). Der IS überfiel am 03. August 2014 die Sengal-Region, ermordete über 5000 Jungen und Männer, entführte mehr als 7000 Frauen und Kinder und versklavte zahlreiche Frauen und Mädchen. Bis heute werden tausende Menschen vermisst. Insgesamt wurden mehr als 400.000 Menschen aus ihrer Heimat vertrieben. So auch Arkan und seine Familie. Über die Türkei und Griechenland konnten sie nach Deutschland fliehen und fanden 2015 Zuflucht in Celle. In der niedersächsischen Stadt leben neben ihnen weitere Eziden, die vor dem Völkermord fliehen konnten.

Zu der Geschichte des Völkermordes 2014 gehört auch die Tatsache, dass es einzig und allein den Kräften der YPG und der Guerilla der PKK (HPG) zu verdanken ist, dass der Völkermord gestoppt werden konnte. Während die nordirakischen Truppen der Perschmerga vor den vorrückenden Schlächtern des „Islamischen Staates“ das Gebiet verließen und die Eziden schutzlos auslieferten, kämpften sich YPG und HPG in den Sengal vor, schlugen den IS in die Flucht und retteten so über 10.000 Menschen das Leben. Nach der Intervention und der damit verbundenen Rettung wurden in der deutschen Politik Stimmen laut, das seit 1993 bestehende PKK-Verbot zu überdenken und gegebenenfalls zu streichen. Wie zu erwarten, folgten den Forderungen keine Taten. Die BRD hielt unvermittelt an ihrer stringenten, repressiven Politik gegenüber kurdischen Organisationen fest. Nach wie vor steht die BRD politisch, ökonomisch und militärisch an der Seite des Paten und Profiteurs des IS, der Türkei. Damit trägt die BRD eine (Mit-) Verantwortung am Völkermord und der Flucht von Arkan und seiner Familie.

Das Land der Einzeltäter

Sieben Wochen nach den rassistischen Morden von Hanau wird ein 15-jähriger Geflüchteter auf offener Straße in Celle ermordet. Dass sich die Behörden für den rassistischen Mord in Celle dem althergebrachten Schema des „verwirrten“, „psychisch kranken Einzeltäters“, der ohne politische Motivation und Hintergrund handelt, bedienen, verwundert kaum. Ist es doch eben genau dieses Schema, welches strukturell und systematisch ist und sich für diesen Staat als probates Mittel zur Aufrechterhaltung seines eigenen Selbstbildes erwiesen hat. Eines Landes, welches seine Vergangenheit aufgearbeitet hat und in dem es so ziemlich alles gibt, nur keinen Rassismus. Dass ein rassistischer Mord als solcher benannt wird, stellt die (eher unwahrscheinliche) Ausnahme dar. Die Verleugnung des Rassismus der Tat, jedoch die Regel. 

Bis eine rassistische Tat, ein rassistischer Mord als solche oder solcher anerkannt wird und in die Regierungs-Statistiken aufgenommen wird, kann es Jahre, teils Jahrzehnte dauern. Wenn es denn überhaupt passiert. Von den über 200 Menschen, die seit 1990 und der sogenannten „Wiedervereinigung“ von Rassisten und Neo-Nazis ermordet wurden, erkannte die deutsche Bundesregierung bis zum Jahr 2018, 83 als Opfer von „rechtsextremen“ Morden an. Die Stigmatisierung der Ermordeten und ihrer Hinterbliebenen zeichnet ein konkretes Bild vom Umgang mit rassistischen Morden seitens deutscher Behörden. Diese sind nicht weniger rassistisch als die „Täter“, mit denen sie sich beschäftigen und umgeben.

Die Familien der NSU-Mordopfer wurden jahrelang behördlich überwacht, eingeschüchtert, denunziert und wahlweise der „Mittäterschaft“ bezichtigt. Den Opfern selbst wurden u.a. Machenschaften im organisierten Verbrechen unterstellt, da alles für die Morde in Betracht gezogen wurde, nur kein Rassismus. Aus einer Mordserie deutscher Neo-Nazis wurden „Döner-Morde“ gemacht. Neun Jahre später werden die rassistischen Morde von Hanau als „Shisha-Morde“ benannt. Dass wir den Mord an Arkan, auch als wir noch sehr wenig über die Umstände und den Täter wussten, als rassistischen Mord bezeichnet haben, ist auch eine Konsequenz aus dem Versagen der Radikalen Linken. Unserem eigenen Versagen zu Zeiten der NSU-Mordserie. Dem Versagen, nicht auf die (potenziellen) Betroffenen gehört, sondern sich an der staatlichen Legendenbildung der „Döner-Morde“ bedient zu haben.

Diese Fehler sollen uns nicht noch einmal unterlaufen. Wem sollen wir sonst Gehör verleihen als den (potenziell) Betroffenen? Nach wem sollen wir unsere Bewertungen und Analysen ausrichten, um daraus die angemessenen Konsequenzen zu ziehen? Dem BKA, welches seit seinem Bestehen jeder noch so schmutzig agierenden Konter-Guerilla zur Seite gesprungen ist, wenn es seinen eigenen Interessen nutzte? Dem Verfassungsschutz, der seit jeher paramilitärisch-faschistische Gruppen (mit-) aufbaute, finanzierte und deckte? Der Polizei? Welche von bekennenden Rassisten durchsetzt ist und Geflüchtete in Zellen verbrennt? Weder noch! Die Definition der Tat liegt bei den (potenziellen) Betroffenen, deren Familien, Freund*innen und Communitys.

Wir gedenken: Arkan Hussein Khalaf. Ermordet am 7. April 2020 in Celle. Wir gedenken: Ferhat Unvar, Hamza Kurtović, Mercedes Kierpacz, Kaloyan Velkov, Sedat Gürbüz, Vili Viorel Păun, Gökhan Gültekin, Said Nesar Hashemi, Fatih Saraçoğlu. Ermordet am 19.Februar 2020 in Hanau.

Antifaschistische Koordination 36 | April 2020

 

 

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Ergänzungen

 

Artikel-Zitat: “(…) Die Familien der NSU-Mordopfer wurden jahrelang behördlich überwacht, eingeschüchtert, denunziert und wahlweise der „Mittäterschaft“ bezichtigt. Den Opfern selbst wurden u.a. Machenschaften im organisierten Verbrechen unterstellt, da alles für die Morde in Betracht gezogen wurde, nur kein Rassismus. (...)“

 

“Deutschland hat es mit einer braunen RAF zu tun

Der Kasseler Regierungspräsident wurde wohl von einem Neonazi erschossen. Was muss noch passieren, bis Polizei, Staatsanwälte und Verfassungsschützer erkennen, dass der gefährlichste Feind nicht links steht, sondern rechts? (...)

 

„(…) Manche Polizisten aber wiegelten zwei Wochen lang ab: Einen rechtsextremen Hintergrund dieser Tat könne man vergessen. Es ist ein Déjà-vu-Erlebnis: Auch den Familien der NSU-Opfer sagten Beamte, sie sollten schweigen, statt haltlose Verdächtigungen gegen rechte Ausländerhasser in die Welt zu setzen. Rechte Mörder, die durch die Lande ziehen, gebe es in Deutschland nicht. Auch bei den Familien der NSU-Opfer suchte man nach privaten Motiven, nach Blutrache, Spielschulden, angeblichenDrogengeschäften.

Jetzt hört man diese Argumentationsmuster wieder: Auch bei der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke suchte man nach etwas Privatem: vielleicht ein Streit? Etwas aus der Vergangenheit des Opfers, oder war vielleicht ein Freund des Sohnes verwickelt, der als Sanitäter am Tatort war? Das Naheliegende wollten manche Ermittler nicht wahrhaben: Dass hier ein Politiker liquidiert worden sein könnte dafür, dass er für das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland einstand. (…) Es gibt weitere Zeichen: In Hessen, wo Walter Lübcke erschossen wurde, laufen allein 38 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten wegen rechtsextremistischer Umtriebe. Noch immer ist nicht geklärt, wer der Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yıldız angedroht hat, ihre kleine Tochter zu ermorden - die Daten der Familie wurden aus dem Dienstcomputer einer Frankfurter Polizeiwache abgerufen, der Drohbrief war mit "NSU 2.0" unterzeichnet. Die verdächtigen Beamten schweigen. (...)“ (Süddeutsche Zeitung, 18.06.19)