Klassenjustiz gegen Antifaschist*innen

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Am Rande der Donnerstagsdemo vom 24.1. zeigte ein Burschi einen vermeintlichen Hitlergruß. Es kommt zu einem gerichtlichen Nachspiel, wobei der Burschi nicht der Angeklagte, sondern der Anklägr ist. Die Prozesse geben auch einen tiefen Einblick in die hiesige Klassenjustiz.

Der Freund eines Freundes wurde beim Ladendiebstahl erwischt – haargenau zu jener Zeit, als Grassers Machenschaften aufgeflogen sind. Für eine Flasche Vodka und eine Schnitzelsemmel bekam er drei Wochen Schmalz aufgebrummt.

An diese Geschichte musste ich unweigerlich denken, als ich den Prozessbericht von Stoppt die Rechtent lese. Der Grund für die Gericchtsverfahren ist einigermaßen absurd. Die Donnerstagsdemo am 24.1. zieht an zahlreichen Burschi-Buden vorbei. Bei der Gothia kommt es zu einem Eklat. Am Fenster zeigt einer der Burschi-Freunde (damals, in der Zwischenzeit ist er selbst Burschenschafter geworden) den Hitlergruß (das ist natürlich nur meine Interpretation der Geste, er selber behauptet, es war ein Winken), um die Demo zu provozieren (seine erste eigene Aussage, die er später abänderte: Er wollte Freunde in der Demo grüßen. Er musste es wohl abändern, sonst wäre seine Argumentation, dass es ein Winken war, unglaubwürdig). Die Demo reagierte mit lauten Rufen, Trillerpfeifen, Böllern und Feuerwerksraketen. Dabei find die Deutschland-Flagge vor der Bude Feuer.
Das gerichtliche Nachspiel: Die Ermittlungen wegen dem Hitlergruß werden rasch eingestellt. Dafür verklagt der Gestenmacher massenweise Leute, die das Bild des Ja-oder-Nein Hitlergrußes auf Twitter oder Facebook teilten. Vorwurf: üble Nachrede, Verletzung des Anonymitätsschutz, Verletzung der Unschuldsvermutung. Diese Strategie passt super zur FPö, Burschis und anderen Rechten: Selber fest austeilen, aber nicht einstecken können!
Und das schrägste: Er kommt damit durch. Laut momentanen Informationsstand kommt er vor allem bei den Leuten durch, die wenig vernetzt sind, keinen Rechtsschutz haben und keine Kohle für eine Berufung haben. So wurde Esther zu 800 € Entschädigung verurteilt, Gesamtkosten sind 2500 €. Sybille wurde zu 300 € Entschädigung verdonnert, die Gesamtkosten betragen bei ihr 5000 €. Im Gegensatz dazu schaut es bei den bekannteren Beschuldigten, es sind Journalist*innen und Politiker*innen, im Moment so aus, als würden sie den Prozess gewinnen. Genaueres gibt im oben verlinkten Bericht zu lesen.
So kann der Artikel nur mit einem fast ohnmächtigen Slogan enden:

Solidarität mit den angeklagten Antifaschist*innen!
Solidarität mit Esther und Sybille!

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