Weniger Folter
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Das Oberste Gericht des spanischen Staates (Tribunal Supremo) hat eine Doktrin bestärkt, die schon vom Verfassungsgericht ausgegeben, jedoch nur zum Teil in die Realität umgesetzt worden war. Die Doktrin besagt, dass in der Kontaktsperrezeit erlangte Aussagen oder Geständnisse nicht für eine Verurteilung ausreichen, wenn sie nicht vor dem Untersuchungsrichter oder vor Gericht wiederholt und bestätigt werden. Die bisherige Praxis war, dass – insbesondere Leute aus dem Baskenland – in den 5 Tagen Kontaktsperre systematisch gefoltert wurden, bis viele die “gewünschten“ Aussagen machten bzw. andere Personen beschuldigten.
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Danach wurden sie Untersuchungs-Richter/innen vorgeführt, wo die gemachten Aussagen in der Regel nicht bestätigt wurden. Viele Verhaftete machten die Richter auf die praktizierte Folter aufmerksam, was jedoch keine weiteren Folgen hatte. Die “Geständnisse“ wurden ins Gerichtsverfahren eingebracht, wo sie dann von den Folterer-Polizisten in einer Art von “Gutachten“ nocheinmal bestätigt wurden. Diese Konstruktion reichte aus, um Dutzende von Personen aus dem Baskenland für Jahrzehnte hinter Gitter zu bringen. Betroffen waren lange nicht nur Personen aus dem direktem Umfeld von ETA, passieren konnte das jeder Person, die innerhalb der baskischen Befreiungsbewegung aktiv war. Diese Praxis wurde zwar bereits seit 2010 nicht mehr durchgängig angewandt, sicher auch unter dem Eindruck der ständigen Foltervorwürfe von anerkannten internationalen Organisationen wie Amnesty International oder den UN-Kommissaren für Folter und Menschenrechte. Nun soll vollends Schluss sein mit dieser Verurteilungs-Praxis. Grundlage für eine Verurteilung soll in Zukunft sein, dass die “Geständnisse“ durch unabhängige Beweise von außen bekräftigt oder bestätigt werden, womit allerdings erneut polizeiliche Ermittlungsarbeit ins Spiel kommt, bzw polizeiliche Manipulation. Die Entscheidung des Obersten Gerichts wurde mehrheitlich gefällt, das heißt, fünf Richter waren dagegen. Dies steht für den Widerstand insgesamt in der Richterkaste gegen “entschärfende Maßnahmen“. Unter den spanischen Richter/innen gibt es nach wie vor viele, die am liebsten auf Lebenszeit wegsperren oder gar die Todesstrafe einführen würden. (Red.Baskinfo)