JVA Bützow: enorme Repression gegen Andreas Bach
Andreas Bach, engagierter Gefangener der JVA Bützow, sieht sich derzeitig mit massiver Repression konfrontiert. Am 27.03.19 wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren1 eröffnet mit dem Vorwurf, er würde angeblich „illegale Rechtsberatung“ hinter Gittern betreiben.
Das bedeutet, er hätte im Knast angeblich eine Rechtsberatung durchgeführt, welche er, weil er kein staatlich anerkannter Rechtsanwalt ist, nicht ausführen darf. Andreas motiviert des Öfteren Gefangene dazu, sich politisch wie rechtlich gegen Wärter*innen und die JVA zu wehren. So schreiben mehrere Gefangene in der JVA Bützow sogenannte „Beschwerden“ an die JVA und die Behörden und stellen Anträge gegen einzelne Bedienstete und die JVA.
Dass das Motivieren von anderen Gefangenen, sich (rechtlich) gegen die Zustände zu wehren, nichts mit „illegaler Rechtsberatung“ zu tun hat, musste sogar das Landgericht feststellen. Dieses legte, als das Disziplinarverfahren gegen Andreas eröffnet worden ist, eindeutig fest, dass sich seine Aktivitäten im legalen Bereich aufhalten und deswegen kein Rechtsbruch seinerseits zu erkennen ist. Dass auf rechtliche Beschlüsse aber kein Wert gelegt werden kann und somit das Urteil des Landgerichts auch keinen „Erfolg“ für Andreas darstellt, zeigt sich mal wieder im weiteren Verlauf.
Knäste, als angebliches Organ der Ausführung geltendem Rechts, widersetzen sich ständig gegen rechtliche Beschlüsse und handeln vollkommen autoritär. Das wundert, angesichts der Tatsache, dass es sich um eine staatliche totale Institution handelt, auch überhaupt nicht. Dieser Zustand ist Ausdruck der Verhältnisse, die wir auch draußen erleben: Gesetze und Rechte sind u.a. dafür geschaffen, um Minderheiten zu unterdrücken und mundtot zu machen. Wenn sich Rechte für die Unterdrückten aussprechen, dann entweder, um ihnen Zugeständnisse zu machen und sie somit zum schweigen zu bringen, oder um ein nett formuliertes Papier der Öffentlichkeit vorzuführen, welches dann praktisch doch nicht umgesetzt wird. Gesetze wurden und werden für die Interessen der Herrschenden geschrieben – nicht für die Beherrschten.
Und so wurde die Disziplinarmaßnahme trotz des Urteils des Landgerichts von der JVA Bützow am 03.04 gegen Andreas eröffnet. Das bedeutet konkret, dass er zwei Wochen unter Einschluss verwahrt wird, drei Monate lang nicht arbeiten darf, ihm seine Schreibmaschine entzogen wurde und er, um ihn am meisten zu schaden und zu brechen, bis Juli in den sogenannten „Absonderungsbereich“ verlegt wurde.
Für Andreas bedeutet dass die totale Isolation von allen anderen Gefangenen. Das Ziel der JVA ist dabei eindeutig: Andreas von den Gefangenen zu spalten um eine gemeinsame Organisierung zu verhindern.
Schon seit Monaten gibt es enorme Probleme mit dem Schriftverkehr zwischen uns als Soligruppe und Gefangenen der JVA Bützow. Briefe von uns erreichen die Gefangenen sehr spät oder gar nicht, andersherum sieht es genauso aus. Jetzt setzt die JVA noch einen drauf und isoliert Andreas nicht nur von der Welt draußen, sondern auch von allen anderen Gefangenen.
Es ist jetzt mehr als wichtig, dass Andreas nicht vergessen wird! Wenn er von nun an keinen Kontakt mehr nach draußen und drinnen hat, hat die Isolation komplett funktioniert. Das dürfen und werden wir nicht zulassen. Schreibt Andreas deswegen, sendet ihm solidarische Grüße und vor allem: zeigt der JVA und den Behörden, was ihnen von ihren Spaltungsversuchen haltet!
Andreas Bach l Kühlungsborner Str. 29a l 18246 Bützow
1Disziplinarmaßnahmen können angeordnet werden, wenn sich Gefangene hinter Gittern rechtswidrig verhalten haben – oder, wie in Andreas Fall, sie werden einfach willkürlich verteilt, weil die JVA die Machtposition inne hat und sie gerne nutzt, um Gefangene zu drangsalieren.