Aufruf zur Solidarität und offensiven Antifa-“Verherrlichung“! #129Graffiti
Am 11. Oktober diesen Jahres durchsuchten dutzende Staatsdiener im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft München zeitgleich mehrere Objekte von sechs beschuldigten Personen in Nürnberg. Den Antifaschist:innen wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Doch wegen welcher konkreten Straftaten? Sie sollen sich an „Graffitisprayaktionen an öffentlichen Bauwerken sowie Nahverkehrsmitteln“ beteiligt haben, wobei sie die „Antifa verherrlicht“ haben sollen.
Am 11. Oktober diesen Jahres durchsuchten dutzende Staatsdiener im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft München zeitgleich mehrere Objekte von sechs beschuldigten Personen in Nürnberg. Den Antifaschist:innen wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Doch wegen welcher konkreten Straftaten? Sie sollen sich an „Graffitisprayaktionen an öffentlichen Bauwerken sowie Nahverkehrsmitteln“ beteiligt haben, wobei sie die „Antifa verherrlicht“ haben sollen.
Der Terror-Pragraph §129 wegen Graffiti - Diese Absurdität ist bedauerlicherweise nur eine erneute Zuspitzung in einer düsteren Chronologie der letzten drei Jahre, in der Antifaschismus deutschlandweit kriminalisiert und diffamiert wird. Das es den Sicherheitsbehörden mittlerweile genügt, Graffitis mit solidarischen Botschaften mit nach §129 verfolgten Antifaschist:innen als erhebliche Gefahr zu konstruieren und deshalb den Schnüffelparagraphen einzuleiten, ist allerdings eine alarmierende Verschärfung der Repression.
Klar ist: diese Ermittlungen dienen der Ausforschung antifaschistischer Zusammenhänge, sowie der Einschüchterung und Attacke auf solidarische Menschen, die sich zu handfestem Antifaschismus bekennen. Es ist wieder einmal nur ein geringfügiger Tatvorwurf, der allerdings zu weitreichenden polizeilichen Maßnahmen und aufgeblasenen Ermittlungsverfahren führt, wodurch sich die Repressionsbehörden wohl politische Stagnation und den Rückzug von engagierten Strukturen erhoffen.
Aus diesem Grund verstehen wir uns solidarisch mit den Beschuldigten aus Nürnberg, sowie allen verfolgten Antifaschist:innen! Doch Empörung als Reaktion auf Repression darf uns nicht genügen – So rufen wir dazu auf, unsere Solidarität auf „öffentlichen Bauwerken, sowie Nahverkehrsmitteln“ zu verbreiten und gemeinsam jetzt um so mehr die antifaschistische Aktion zu „verherrlichen“ ;). Lasst uns dadurch öffentlich auf die zunehmende Kriminalisierung von Antifaschismus aufmerksam machen und unsere ungebrochene Solidarität markieren.
Gerne können solidarische Graffitis unter dem Hashtag #129Graffiti öffentlich auf Social Media verbreitet werden oder an unsere E-Mail-Adresse antifagraffiti[at]riseup.net gesendet werden, wo wir sie dann im Internet posten.
(Militanter) Antifaschismus bleibt notwendig! Gerade vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Rechtsrucks in der ganzen Bundesrepublik braucht es deshalb eine offensive und solidarische Antifa, die sich nicht spalten oder isolieren lässt.
Auf allen Ebenen! Mit allen Mitteln!
P.S.: Diese klar intendierte, politisch-motivierte Verfolgung von linkem Graffiti nach §129 lässt sich übrigens durch einen aufschlussreichen Vergleich mit der Verfolgung von rechtsradikalen Graffiti beweisen. So aus dem Beschluss des BGHs von 2016 aufgrund des Zusammenschlusses mehrerer Personen zum Zwecke öffentlichkeitswirksamer ausländerfeindlicher Sachbeschädigungen:
„Die Ausrichtung einer Vereinigung auf die Begehung irgendwelcher Straftaten begründet nicht ohne weiteres eine Einstufung als kriminell i.S.d. § 129 Abs. 1 StGB. Vielmehr gebietet der Schutzzweck der Norm eine Einschränkung dahingehend, dass die Vorschrift nur anwendbar ist, wenn die begangenen und/oder geplanten Straftaten eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuten, wenn sie somit unter diesem Blickwinkel von einigem Gewicht sind. Das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn überwiegend Sachbeschädigungen durch Aufkleber-, Plakat- und Farbsprühaktionen begangen werden, bei denen es nicht zu erheblichen Substanzbeeinträchtigungen kommt und der Inhalt der verbreiteten Parolen zumeist strafrechtlich irrelevant ist.“