[KA/N] Ausbruch Aufbruch Anarchie - Freiheit für Jan und alle Anderen - Soliaktion zur Berufungsverhandlung von Jan
Am Mittwoch, den 06.02.2019 findet die Berufungsverhandlung gegen unseren Freund Jan vor dem Landgericht Nürnberg statt.
Um ein Zeichen der Solidarität zu setzen, haben wir am Montag, den 04.02. Flyer und Plakate in der Karlsruher Innenstadt verteilt.
Am Mittwoch, den 06.02.2019 findet die Berufungsverhandlung gegen Jan, der sich neben 300 weiteren Personen an den Protesten gegen eine Abschiebung aus einer Nürnberger Berufsschule am 31.05.2017 am Landgericht Nürnberg beteiligte, statt. Die Abschiebung wurde auf Grund eines Anschlags im Zielland Afghanistan ausgesetzt.
In der Folge der Proteste wurden etliche Personen mit Repressionsmaßnahmen und zum Teil mit erheblichen Strafen überzogen. Ein Grund dafür ist die Verschärfung der §114 StGB („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) und § 113 (“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”), die in fast allen Prozessen eine große Rolle spielen.
Nach dem großen Medienecho in den Tagen nach den Protesten, welches durchweg Kritik am brutalen Vorgehen der Polizei in die Öffentlichkeit trug, ist es inzwischen sehr ruhig geworden. Weder die hohen Strafmaße noch die Kritik am Polizeieinsatz findet den Weg in die Öffentlichkeit. Um die Öffentlichkeit zu informieren und die beteiligten Antirassist*innen zu unterstützen, hat die Libertäre Gruppe Karlsruhe am Montag, den 04.02.2019 Flyer mit einer Solidaritätserklärung der Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA) in der gut besuchten Karlsruher Innenstadt verteilt und mehrere Plakate und in der Öffentlichkeit hinterlassen.
Unsere Solidarität gilt Jan und allen Anderen, die sich an den Protesten gegen die Abschiebung beteiligt haben!
Die Gerichtsverhandlung findet am 06.02.2019 um 09:00 Uhr vor dem Landgericht in Nürnberg statt. Eine solidarische Prozessbegleitung ist ausdrücklich erwünscht.
Seit dem 31.05.2017 begleiten wir aktiv das Geschehen:
* Alle Informationen zur Solidaritätskampagne finden sich unter:
https://ausbruchaufbruch.noblogs.org/
* Ein Audiomittschnitt der Informationsveranstaltung zur Kampagne in Karlsruhe:
https://radioa.noblogs.org/?p=165
* Aktion in Karlsruhe zur ersten Gerichtsverhandlung:
http://lka.tumblr.com/post/176518475791/solidarit%C3%A4tsaktion-zum-proz...
jan-in
Folgend dokumentieren wir die Solidaritätserklärung der Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA):
Freiheit für Jan – Solidaritätserklärung der Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen
Über anderthalb Jahre ist es nun her, dass die Bilder einer Abschiebeblockade an einer Nürnberger Berufsschule bundesweit Schlagzeilen machten. Am 31. Mai 2017 sollte in Nürnberg der Berufsschüler Asif nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu diesem Zweck wollte die Polizei ihn vor den Augen seiner Mitschüler*innen direkt aus dem Klassenraum heraus abführen. Die Schüler*innen wollten das jedoch nicht hinnehmen und reagierten mit hunderten anderen Menschen auf den Abschiebeversuch mit lautstarkem Protest und einer Blockade des Polizeiwagens, in dem Asif weggebracht werden sollte. Bei dem gewaltvollen Vorgehen der Polizei gegen die insgesamt rund 300 Abschiebegegner*innen kam es zu mehreren Verletzten und Festnahmen. Die Polizeigewalt schockierte die Öffentlichkeit umso mehr, da sie diesmal nicht an den Rändern der Gesellschaft stattfand und leicht zu ignorieren gewesen wäre, sondern sich auch gegen Menschen richtete, für die Polizeigewalt noch keine zwangsläufige Alltäglichkeit ist.
Seitdem wird der Kampf um die Deutungshoheit jenes Tages vom bayerischen Staat aus mit Verleumdungen und Kriminalisierung geführt. Seitdem ist aber auch im Laufe der Zeit das öffentliche Interesse über diese Vorfälle verebbt, andere Nachrichten/Schlagzeilen bestimmen die Medien. Doch für die Betroffenen Menschen an diesem Tag ist noch lange nichts vorbei.
Asif hat im Dezember 2018 seinen Prozess gehabt, bei dem er zu hundert Arbeitsstunden verurteilt wurde. Ihm wurde im Endeffekt vorgeworfen, sich gegen die Abschiebung in ein Bürgerkriegsland gewehrt zu haben. Im November wurde zudem sein wiederaufgenommenes Asylverfahren zum nun zweiten Mal wieder negativ beschieden. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt, wozu ein Entscheid noch aussteht.
Auch viele der Menschen, die sich an jenem Tag solidarisch mit Asif zeigten, können diesen Tag nicht so einfach vergessen. Für mindestens 20 der Abschiebegegner*innen geht die staatliche Repression weiter.
Die Gewalt, mit der der antirassistische Protest an diesem Tag niedergeknüppelt worden war, war wohl noch nicht exzessiv genug; der öffentliche Fahndungsaufruf, der eine Angeklagte traf, oder die mehrmonatige Untersuchungshaft einer weiteren Person und all die anderen Verleumdungen und Einschüchterungsversuche, mit denen so viele Teilnehmer*innen des Protestes bereits exemplarisch abgestraft wurden, noch nicht ausreichend. Den Ermittlungsverfahren folgten Urteile von mehrmonatigen Haftstrafen.
Die Justiz nutzt – ebenso wie die Politik zuvor – die in Bayern verschärften Paragraphen 114 StGB („tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“) und § 113 (“Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte”), um den Fokus auf die Kriminalisierung antirassistischen Protestes zu legen, anstatt sich mit den Gründen und Hintergründen für das Handeln der Demonstrant*innen auseinanderzusetzen. Die Frage, warum ein solcher Protest angesichts der rassistischen Abschiebepraxis notwendig ist, sollte gar nicht erst aufkommen. Darin offenbart sich einmal mehr der kaum verhohlene Versuch, effektiven Widerstand gegen die Unmenschlichkeit der herrschenden Verhältnisse zu unterbinden. Dass der 31. Mai ein Beispiel dafür ist, wie wirksam das solidarische Handeln in Form direkter Aktionen sein kann, ist für den Staat wohl nur ein Grund mehr, mit besonderer Härte gegen die Beschuldigten vorzugehen.
Zu der verhinderten Abschiebung am 31. Mai 2017 gab es bisher schon vier Gerichtsverfahren. In jedem davon wurden die Angeklagten vom Gericht beispielsweise für Widerstand, gefährliche Körperverletzung, tätlichen Angriff und ähnlichen scharf klingenden Vorwürfen für “schuldig” befunden und erhielten hohe Strafen wie Geldzahlungen, Arbeitsstunden und bis zu 9 Monate Knast (auf 3 Jahre Bewährung). Gegen bisher vier Angeklagte fanden bzw. finden Berufungsverfahren statt. Jan ist einer von ihnen.
Am 2. August 2018 fand der erste Prozess gegen Jan vor dem Amtsgericht Nürnberg statt. Für “Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte” im Rahmen der Abschiebeblockade wurde er zu 2.700 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 6 Monate Haft ohne Bewährung gefordert und ist offensichtlich entschlossen, die Freiheitsstrafe trotz der mauen Beweislage doch noch durchzusetzen: Eine Woche später ging sie in Berufung gegen das Urteil. Es ist also wieder alles offen.
Der Termin für die Neuverhandlung des Prozesses gegen Jan steht nun fest: Am Mittwoch, den 6. Februar 2019 um 9:00 Uhr soll erneut darüber befunden werden, ob Jan „schuldig“ oder „unschuldig” ist und ob er auf eine “illegale” Art und Weise gegen Abschiebung protestiert hat. Wir stellen Jans Verfahren in eine Reihe von Repressionsfällen gegen Menschen, die sich rassistischem Handeln entgegenstellen. Ein weiteres Beispiel in diesem Kontext ist die Kriminalisierung der Seenotrettung im Mittelmeer. Hier wird aus humanitärer Hilfe, die selbstverständlich sein sollte, “Beihilfe zur illegalen Einreise”, was in Italien mit bis zu 15 Jahren Haft geahndet werden kann.
Wir sehen die Verfolgung und Bestrafung von solidarischem Handeln als ein Bestandteil tief verwurzelter menschenfeindlicher Herrschaftsstrukturen. Hilfestrukturen sollen nicht geschaffen werden, diskriminierende gesellschaftliche Strukturen sollen nicht hinterfragt und bekämpft werden. Denn dass die Gesellschaften in Deutschland, Europa und weltweit nach wie vor ausgrenzen und Machtverhältnisse ihr Bild prägen, lässt sich nicht schönreden. Rassistische Gewalt und Mord in Strafanstalten, mangelhafte Hilfestrukuren, fehlender Schutz, Lagerpflicht, Abschiebung, unterlassene Hilfe bei der Überwindung von Grenzen und der Ausbau der Festung Europa sind nur wenige weitere sichtbare Beispiele rassistischer Praxis.
Jans Prozess ist nur einer von vielen. Aber das alles ändert nichts daran, dass wir verdammt wütend sind darüber, dass unser Freund wieder vor Gericht gezerrt, wieder bestraft, wieder mit Knast bedroht wird. Und weil sich diese Szenerie in ähnlicher Weise überall, egal wo und egal wann, laufend wiederholt und dabei so ungezählt viele Menschen und Freund*innen dieselbe Demütigung und Qual erfahren, fordern wir euch auf, eure Wut darüber ebenfalls laut und klar zu artikulieren!
Solidarität ist kein Verbrechen! Unterstützt die Betroffenen! Sei es finanziell oder in Form von eigenen Aktionen, Prozessbegleitungen, Solidaritätsbekundungen oder vielfältigen anderen öffentlichkeitswirksamen Handlungen. Und lasst auch weiterhin nichts unversucht, um dem Rassismus in Staat und Gesellschaft auf allen Wegen entgegenzutreten!
Solidarität ist eine Waffe!
Föderation deutschsprachiger Anarchist*innen (FdA)
Ergänzungen
Bürgerkrieg
im Heimatland ist KEIN Abschiebehindernis.
Lest bitte erstmal die einschlägigen Vorschriften und Gesetze bevor Ihr hier einen auf dicke Hose macht.