Gefangene über die Haftbedingungen in der JVA Ravensburg

Folgenden Brief haben wir von 34 Gefangenen aus der JVA Ravensburg erhalten, mit der Bitte das Dokument zu veröffentlichen: In dem Schreiben kritisieren sie u.a. die gekürzten Besuchs- und Duschzeiten, miserable Entlohnung für ihre Arbeit, die Folgen der Inflation, fehlenden Telefonmöglichkeiten ins Ausland und den machtmissbrauch einzelner Beamter.

Zum Brief der Gefangenen haben wir einen ergänzenden Kommentar geschrieben, der auf die Rolle des Knast in der kapitalistischen Gesellschaft eingeht.

 

 Brief aus der JVA Ravensburg: 

Hiermit wollen wir, einige Insassen der JVA Ravensburg eine offizielle Beschwerde über diverse Zustände und Vorgänge in der JVA Ravensburg einreichen. Diese sind unseres Erachtens nach nicht haltbar, somit sehen wir uns gezwungen diesen Brief zu formulieren.

Über unterschiedliche Probleme wurde schon bei der Anstaltsleitung Beschwerde eingereicht, was aber nicht zu einer Verbesserung führte, deswegen wenden wir uns jetzt an Sie.

Wir sind der Überzeugung, dass auch Ihnen etwas an einer Behebung liegt. Im Folgenden wollen wir Ihnen anhand von Beispielen veranschaulichen, um was es uns konkret geht.

 

1. Telefon

Für eine erfolgreiche Resozialisierung ist der Kontakt zu Familie und Freunden sehr wichtig – dies dürfte auch für die Anstalt nichts neues sein. Besonders für Gefangene mit Familie im Ausland ist das Telefon enorm wichtig, da es die einzige direkte Kontaktmöglichkeit ist. Deshalb ist es nicht tragbar, dass zur Zeit die Telekommunikation in bestimmte Länder nicht möglich ist. Betroffen sind unseres Wissens nach die Länder: Serbien, Bosnien, Kroatien, Slowenien und Albanien.

 

2. Personal

a) Ein großes Problem ist nach dem Erleben vieler Gefangener, dass Hr. M. vom Sozialdienst nicht gewillt scheint, uns bei der Resozialisierung zu unterstützen. Außerdem legt er ein Verhalten an den Tag, dass unserem Ermessen nach mehr als fragwürdig ist.

Wir wollen Ihnen ein paar Beispiele nennen um Ihnen den Sachverhalt zu veranschaulichen.

Als es um die Verlängerung der Ausweispapiere eines Gefangenen ging, legte er ihm ein Formular zum unterzeichnen vor, verweigerte ihm aber durch aktives verdecken mit der Hand, den Inhalt zu erfassen. Auf Verlangen, den Inhalt lesen zu dürfen, weigerte sich Hr. M., zog stattdessen das besagte Schreiben zurück und brach den Termin ab. Bis heute konnte der Gefangene nicht in Erfahrung bringen, was er hätte unterschreiben sollen.

In einem anderen Fall drängte Hr. M. einen Gefangenen, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, dazu eine Verzichtserklärung für eine vorzeitige Entlassung nach 2/3 der Strafe zu unterzeichnen, ohne ihm vorher die Konsequenzen verständlich zu machen. Erst als der Gefangene eine Kopie des Schreibens erhielt und sich bei Mitgefangenen über den Inhalt aufklären lies, wurde ihm bewusst, was er da unterschrieben hat. Hätte er gewusst, um was es sich bei dem Formular handelte, hätte er die Unterschrift selbstverständlich verweigert, da ein Verzicht auf die vorzeitige Entlassung nicht in seinem Interesse gewesen wäre.

Im Allgemeinen zeigt Hr. M. mit seinem Handeln, dass er keinerlei Interesse an unserer Resozialisierung hat. Im Gegenteil scheint ihm alles daran gelegen, dass wir so lange wie möglich ohne Chance auf Resozialisierung in Haft bleiben. Es geht hier nicht um ein Verwöhnprogramm. Wir wollen lediglich die uns im gesetzlichen Rahmen zustehenden Resozialisierungsmöglichkeiten ausschöpfen, um uns eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu ermöglichen. Es ist nicht zu viel verlangt einen Sozialdienst zu fordern, der seine Möglichkeiten und Kompetenzen nutzt, um uns in der Haftzeit zu unterstützen und uns so auf ein straffreies Leben bestmöglich vorbereitet.

Wir fordern eine lückenlose Aufarbeitung der beschriebenen Fälle und einen Sozialdienst der uns unterstützt, statt uns das Leben noch schwerer zu machen, als es in Haft sowieso schon ist. Hr. M. hat sich mit seinem verhalten das Vertrauen von uns Gefangenen verspielt und kann deshalb in unseren Augen nicht weiter als Sozialarbeiter für die JVA Ravensburg tätig sein.

b) Auch die Vollzugsleitung zeigt in vielen Fällen kein Interessen daran, uns auf ein straffreies Leben vorzubereiten. Dies zeigt sich unteranderem daran, dass Insassen nach mehrjährigen Strafen teils ohne oder nur minimalen Resozialisierungsmaßnahmen aus der Haft entlassen werden. Wie soll man in ein straffreies Leben finden, wenn einem weder bei der Suche nach einem Arbeitsplatz noch nach einer Wohnung geholfen wird?

Wenn die einzige Resozialisierungsmaßnahme darin besteht, nach der Entlassung in einem Obdachlosenheim untergebracht zu werden, darf man sich nicht wundern, warum so viele ehemalige Häftlinge erneut straffällig werden. Teilweise wird schon im ersten Gespräch seitens der Vollzugsleitung deutlich gemacht, dass die Chancen auf eine vorzeitige Entlassung gegen Null gehen. Bei Gefangenen, die keine Möglichkeit haben, ihren Haftverlauf durch vorbildliches Verhalten positiv zu beeinflussen, fehlt der Anreiz, sich an die Anstaltsregeln zu halten.

Wir fordern, dass uns die für ein straffreies Leben notwendigen Resozialiserungsmaßnahmen ermöglicht werden.

c) Ein weiterer Punkt, den wir hier ansprechen wollen, betrifft die Drogenberatungsstelle, insbesondere Frau K. Im Vergleich zu Drogenberatungen in anderen JVA`s im Lande mit ähnlich vielen Gefangenen, die die Beratung in Anspruch nehmen, sind die Wartezeiten unverhältnismäßig lang. Eine Dauer von 3 bis 4 Monaten zwischen Antragstellung und Erstgespräch ist hier die Regel. In anderen JVA`s (wie zum Beispiel in der JVA Adelsheim oder in der JVA Ulm) beträgt die Wartezeit für ein Erstgespräch ca. 1 bis maximal 2 Wochen.
Uns Gefangenen drängt sich der Eindruck auf, dass Fr. K. Therapieanmeldungen bewusst in die Länge zieht, da sich die Wartezeiten auch nach dem Erstgespräch nur geringfügig verkürzen.
Der Grund dafür erschließt sich uns nicht, sollte es doch im Interessen aller sein, Suchtkranken möglichst schnell eine Therapie zu ermöglichen, stattdessen beträgt die Zeit zwischen Antragstellung und Therapiebeginn in manchen Fällen bis zu einem Jahr. Bei einer Therapie nach §35 BtMG geht es nicht um eine Vermeidung der Haft, sondern um eine möglichst gute Aufarbeitung der jeweiligen Sucht und der daraus resultierenden Straftaten, um diese Zukünftig zu vermeiden.

Wir fordern für die betreffenden Gefangenen, wie von dem Gesetz vorgesehen, eine Zeitnahe Überstellung in die Therapieeinrichtungen. Sollte Fr. K. mit der Menge an zu bearbeitenden Anträgen überfordert sein, so muss Abhilfe durch ein/-e weitere/n Berater/-in geschaffen werden.

d) Die Probleme hier in der JVA Ravensburg sind leider so weitreichend, dass sogar unsere gesundheitliche Versorgung darunter leidet. Viele von uns machen die Erfahrung, dass besonders Dr. G. den Patienten nicht richtig zuhört, Beschwerden klein redet und sich auf Symptombekämpfung beschränkt, statt die Ursachen der Unterschiedlichen psychischen und physischen Leiden zu behandeln. Zum Bespiel ist bei Magenbeschwerden die Standardvorgehensweise das Verschreiben von Magenschutztabletten, doch auch wenn sich nach monatelanger Behandlung keine Besserung einstellt, gibt es keine weiterführenden Untersuchungen.
Einem Patienten versicherte Dr. G., dass er ihn wegen schweren Schlafstörungen an den Psychiater überweisen würde. Nach mehreren Monaten, ohne Termin beim Psychiater, stellte sich heraus, dass Dr. G. garkeinen Termin vereinbart hatte. Seine Begründung lautete: „Warum sollten Sie zum Psychiater, Sie haben doch nur eine Schlafstörung. In Ihrem Alter hat man normalerweise keine Schlafstörung“.

Wir fordern einen Ärztlichen Dienst, der zuhört und uns nicht abwimmelt, da er der Meinung ist, uns gehe es nur darum, uns mit Medikamenten zuzudrönen. Nur weil es auch vorkommt, dass Medikamente missbraucht werden, kann es nicht sein, dass tatsächliche Leiden ignoriert und die deshalb notwendigen Behandlungen/ Medikamente verweigert werden.

 

3. Inflation

Auch wir Gefangene bleiben nicht von der Inflation verschont, die überall für unbezahlbare Preise sorgt. Während schon draußen ein Wocheneinkauf mit einem Durchschnittsgehalt fast nicht zu bezahlen ist, trifft es uns hier drin gleichermaßen.
Uns ist bewusst, dass wir nicht die selben Kosten (wie z.B. Miete) zu tragen haben, wie die arbeitende Bevölkerung in Freiheit. Aber die Arbeit, die wir hier verrichten, ist gleichermaßen zu der in anderen Betrieben im Land, wir bekommen aber nur einen Stundenlohn von ca. 1-2€. Mit diesem geringen Gehalt müssen wir Hygieneartikel wie z.B. Duschgel und Deo, sowie Lebensmittel bezahlen.
Zwar bekommen wir von der Anstalt drei Mahlzeiten am Tag, das Abendessen besteht jedoch nur aus 4 Scheiben Wurst oder Käse und trockenem Brot. Das Anstaltsessen reicht den meisten nicht aus um ihren Kalorienbedarf zu decken, deswegen ist es für viele Gefangene sehr wichtig, mit dem bei der Arbeit verdienten Geld Lebensmittel zum Kochen zu erwerben.
Dies ist aber wegen der steigenden Preise und dem gleichbleibend geringen Lohn fast nicht mehr möglich. Wenn man nicht die finanziellen Mittel besitzt, um sich Sondergeld 1 schicken zu lassen und jeden Tag noch selber kocht, kann man sich „Luxusartikel“ wie z.B. Kaffee oder Schokolade praktisch nicht mehr leisten.

Wir fordern guten Lohn für gute Arbeit. Das heißt, wir verlangen mindestens vollen Inflationsausgleich!

Die letzte Lohnerhöhung von 0,07€ pro Stunde gleicht die aktuellen astronomischen Preise nicht im Entferntesten aus. Es gibt so viele Firmen im Land die von unserer Arbeit finanziell gesehen sehr profitieren, da muss es doch möglich sein uns Gefangenen einen einigermaßen anständigen und fairen Lohn zu bezahlen.

 

4. Energiesparmaßnahmen

Der Winter ist vorbei, die befürchtete Gasmangellage ist ausgeblieben. Auch wir blieben von Energiesparmaßnahmen nicht verschont. So wurde die Möglichkeit genommen, direkt nach dem Arbeiten, an Wochenenden und vor den Besuchen zu duschen. Nach der Arbeit sind wir regelmäßig stark verschmutzt und verschwitzt und müssen dann so dem Besuch gegenübertreten. Dass es unhygienisch ist das komplette Wochenende nicht zu duschen, versteht sich von selbst.

Wir fordern eine zurückkehr zu den alten Duschregeln, die das Duschen direkt nach der Arbeit, vor dem Besuch, sowie an den Wochenenden beinhalten. Es geht nicht um Luxus, sondern um allgemeine Hygiene.

 

5. Besuch

Wie die ganze Gesellschaft mussten auch wir wegen Corona starke Einschränkungen hinnehmen. Nun nachdem die Pandemie vorbei ist und das Leben draußen wieder seinen geregelten Lauf nimmt, leuchtet es uns nicht ein wieso beim Besuch noch Coronamaßnahmen beibehalten werden. Dies betrifft auch das Tragen einer Maske während des gesamten Besuchs, als auch das Beschränken der körperlichen Kontakts auf eine kurze Umarmung bei Begrüßung und Verabschiedung. Die Dauer wurde von bis zu viermal 3 Stunden auf zweimal 1 Stunde im Monat reduziert, was definitiv viel zu wenig ist, vor allem wenn man Kinder hat. Auch die Besuche an den Wochenenden wurden abgeschafft, wobei gerade diese für Werkstätige Besucher besonders wichtig sind. Uns erschließt sich nicht, wieso die Besuche weiterhin so stark eingeschränkt sind, während draußen eine Coronamaßnahme nach der anderen fällt.

Wir fordern eine Rückkehr zu den alten Besuchsregelungen, damit wir wieder unsere sozialen Kontakte pflegen können.

Zusammenfassend ist es uns nochmal wichtig festzuhalten, dass wir nicht erwarten im Vollzug verwöhnt zu werden. Die Forderungen die wir stellen, sollten Mindestanforderungen an den Justizvollzug sein, um unsere Arbeit, von der viele Firmen im Land profitieren, zu honorieren und um uns bestmöglich auf eine Wiedereingliederung in ein straffreies Leben vorzubereiten. Dadurch wird das Rückfallrisiko erheblich verringert, wovon letztendlich das ganze Gesellschaft profitiert.

 

Ravensburg, den 17.03.2023

 


ergänzender Kommentar zum Brief der Gefangenen aus der JVA Ravensburg:

Die überwiegende Mehrheit der Menschen in deutschen Gefängnissen sitzen dort, weil sie zu oft beim Schwarzfahren erwischt wurden, weil sie nicht in der Lage waren, Geldstrafen zu bezahlen; wegen kleinerer Eigentumsdelikte, Diebstahl, Sozialbetrug, Drogenkonsum oder Ähnlichem.

Der vereinende Faktor all dieser Gefangener ist also, dass sie aufgrund ihrer sozialen Lage im Gefängnis sitzen, dass sie aufgrund von Armut, Hunger und sozialer Ungleichheit in die „Kriminalität“ gezwungen worden sind, weil es für sie erkennbar keine andere Perspektive in der Gesellschaft gab. Nicht zufällig sind auch gesellschaftliche Minderheiten oder rassifizierte Menschen überproportional im Gefängnis.
Für einen Teil der Gesellschaft gehört damit das Gefängnis notgedrungen zur Lebensrealität, nicht weil sie es sich so ausgesucht haben, sondern weil ihnen in der kapitalistischen Gesellschaft keine bessere Perspektive geboten werden kann.

Auf der einen Seite sitzen also Menschen im Gefängnis, die sich das Ticket für den ÖPNV nicht leisten können, aber auf ihn angewiesen sind, die beim Klauen von Lebensmitteln erwischt wurden, weil sie arm sind. Auf der anderen Seite gibt es Menschen wie Rupert Stadler, der als Chef von Audi den sog. „Dieselskandal“ zu verantworten hat, bei dem der Autohersteller durch manipulierte Softwareverbraucher und Prüfer über die tatsächlichen Abgaswerte täuschte und so Milliardengewinne machte und die Umwelt belastete. Der Unterschied: Stadler muss nicht ins Gefängnis gehen, sondern darf durch ein millionenschwere Geldstrafe seine Strafe abbezahlen, weil die kapitalistische Verwertung und das Privateigentum unberührt blieben.

Der Knast als Instrument in der kapitalistischen Gesellschaft sperrt all jene weg, die sich dieser Entziehen, durch das Raster fallen oder im Falle politischer Gefangener etwas an den bestehenden Verhältnissen von ändern wollen. Damit spiegelt das Gefängnis folglich kapitalistische Ausbeutung und Unterdrückung in ihren Extremen wieder und dient der Aufrechterhaltung dieser. Die sog. „Resozialisierung“ im Gefängnis hat dementsprechend zum Ziel, Gefangene wieder für die kapitalistische Verwertung zu gewinnen.

Das Leben im Gefängnis selbst ist geprägt von Regeln und Zwang. Die Gefangenen sollen gebrochen und konditioniert werden, wer nicht mitspielt, sich beispielsweise dem Arbeitszwang im Gefängnis widersetzt wird sanktioniert. Vom Entzug eines Fernsehers und damit quasi einzigen Fenster in die Gesellschaft draußen, verweigerter Teilnahme an Freizeitprogrammen bis hin zu Isolationshaft und dem Entzug quasi jeglicher sozialer Interaktion.
In der JVA Ravensburg wird das mit der Begrenzung der Besuchszeiten oder auch mit der Verwehrung von Telefonaten in einige Länder breit angewendet.

Eine sog. „Resozialisierung“ kann also im Gefängnis gar nicht stattfinden: nachdem die Gefangenen das Gefängnis verlassen, sind sie mit den gleichen sozialen Umständen konfrontiert wie davor, werden als Ex-Gefangene stigmatisiert, haben es entsprechend nur noch schwerer und werden wieder in die Kriminalität gezwungen.

Warum aber werden Armut und soziale Ungerechtigkeit, Ausbeutung und Unterdrückung nicht effektiv bekämpft?

Während wir unter all dem Leiden, die Inflation weiter Löhne auffrisst, die Alters – und Kinderarmut in der Gesellschaft weiter steigt, Geflüchtete durch die Aushöhlung des Rechts auf Asyl kriminalisiert werden – währenddessen profitieren eben die Kapitalist:innen genau hiervon und fahren neue Rekordgewinne und Dividenden für ihre Akteure ein. Das sind die zwei Seiten der gleichen Medaille – während der Großteil der Menschen unter diesen Bedingungen leidet, profitieren einige Wenige umso mehr davon.

Der Staat schützt durch seine Gesetze, durch Polizei, Militär und Co, mit rassistischer Polizeigewalt und Knast für all jene, die durch das Raster kapitalistischer Verwertung fallen bzw. diese angreifen, genau diese kapitalistische Ordnung.
Eine lebenswerte Zukunft kann also nur außerhalb dieser Logik, außerhalb des Kapitalismus liegen. In einer Gesellschaft, die nicht nach den Interessen weniger gestaltet ist, sondern zum Wohle des überwiegenden Großteils der Bevölkerung.

Aus diesem Grund solidarisieren wir uns mit den Inhaftierten aus der JVA Ravensburg und unterstützen ihre Forderungen. Für bessere Haftbedingungen der Gefangenen!

Uneingeschränkte Telefonkommunikation in alle Länder!

Lückenlose Aufklärung der beschrieben machtmissbräuche einzelner Justizvollzugsbeamter!

Gute gesundheitliche Versorgung, einen zuverlässigen Ärztlichen - und Sozialdienst und eine zeitnahe Übermittlung an Therapieeinrichtungen!

Höhere Löhne und mindestens vollen Inflationsausgleich!

Rückkehr zu den alten Duschzeiten! - nach der Arbeit, vor Besuchen und am Wochenende!

Rückkehr zu den alten Besuchsregelungen – viermal drei Stunden im Monate und Besuche am Wochenende!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen