Ausweiskontrolle vor der Rigaer Straße 94 - Das x-te Widerstandsverfahren, das zusammenschrumpft und doch nicht eingestellt wird
Es war der 29. März 2018 als ein massives Bullenaufgebot die Rigaer Straße besetzte, unseren Gefährten Isa auf der Straße festnahm und die Wohnung der Familie stürmte.
Der Mensch, der gestern, am 12.12.2018, vor Gericht musste, war an jenem Tag vor der Rigaer94 und wollte nachsehen, was die Bullen jetzt schon wieder für einen Plan – mit bekanntermaßen fragwürdiger Legitimation – ausheckten.
Was folgte war das Übliche. Drei Schweine sahen ihren Moment gekommen
auch irgendetwas Wichtiges zu tun. Und zum Glück standen sie mitten im Gefahrengebiet. Hier darf ein Schwein doch so einiges, erinnerten sie sich.
Somit gingen sie auf den Angeklagten zu und wollten seinen Ausweis sehen. Der hatte keinen Bock auf die Nummer. Immer das gleiche, dachte er sich. Der Stress war sowieso vorprogrammiert.
Das Gerangel geht los, die Bullen greifen sich sofort seinen Arm, zerren ihn auf die andere Straßenseite, donnern ihn gegen das Metalltor. „Wo ist dein Ausweis?“ schreien sie, „nehmt die Handschellen ab, dann zeig ich ihn euch!“, kommt zurück. Sie greifen in sein Gesicht mit widerlichen Schmerzhebeln. Das Video zeigt wie die Bullen an ihm arbeiten, er schreit mehrmals laut auf vor Schmerzen.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet Widerstand mit gefährlichem Werkzeug. Bei der Kontrolle seiner Taschen wurde angeblich ein Pfefferspray entdeckt. Er hätte die Beamten schwer gefährden können, eindeutig ein besonders schwerer Fall von Widerstand, heißt es von Seiten des Staates. Dafür braucht es das Herunterbeten typischer Widerstandshandlungen von Seiten der Beamten: „Arme versteift“, „sich klein gemacht“ etc. „Wir wollten ja nur seinen Ausweis haben“.
Nicht ohne Grund wurde der Paragraph 113 vor dem G20 Gipfel in Hamburg verschärft, sodass Widerstand mit einer Waffe, wie dem Pfeffer, mindestens auf eine Bewährungsstrafe hinaus läuft.
Der Angeklagte war bereit eine beschränkte Aussage zu den Umständen der Situation zu machen. Er sagte, er sei Vorstand im Verein „Freunde der Kadterschmiede“ und wollte sofort in die Rigaer Straße, als er von einem Bulleneinsatz hörte. Er sagte auch, er habe die Jacke seines Mannes angehabt, darin sei ein Peffer gewesen, aber davon hatte er nichts gewusst, bis die Bullen diesen in der Tasche fanden.
Die Richterin war ganz einfühlsam: „Es tut ja nicht weh den Ausweis zu zeigen“, „wenn beide Seiten etwas mehr aufeinander zu gehen würden, sie und die Polizei, es wäre doch für uns alle leichter“.
Es wird nur ein Bulle als Zeuge angehört. Christian Wolf, 31. Die anderen beiden können sich entziehen. Die drei, Richterin, Staatsanwältin und Rechtsanwalt haben genug gehört. Sie besprechen sich kurz zu dritt.
Danach fordert die Staatsanwältin 40 Tagessätze à 15€. Vom Spray wusste der Angeklagte wohl nichts, das glaube sie ihm. Der Widerstand sei im unteren Berich als „leicht“ einzustufen. Trotzdem gelte der Spray als „abstrakte Gefahr“ und damit doch wiederum strafverschärfend – Was für ein Quatsch bitte ist „abstrakte Gefahr“?
Der verteidigende Anwalt nennt 20 Tagessätze. Die Richterin erechnet daraus flink die Mitte: 30! Sie gibt auch nochmal belehrend den Hinweis, dass der Angeklagte doch das nächste Mal bitte einfach dem Order der Beamt*innen nachkommen solle. Eine wirklich unnötige Situation, die Kontrolle wäre doch schnell von Statten gegangen.
- Frau Moritz war offensichtlich noch nie in der Rigaer Straße.
Macht eure Verfahren und Akten öffentlich!
Geht zusammen zum Gericht!