Aktivist_innen reichen Klage gegen Aufenthaltsbereichsverbote rund um den Hambacher Forst ein
19.September 2018: Nachdem sie in der Nacht von Montag auf Dienstag in der Nähe des Hambacher Forstes aufgegriffen und in Gewahrsam genommen worden waren, haben vier Aktivist_innen Aufenthaltsbereichsverbote erhalten. Dagegen haben sie nun Klage eingereicht.
Die Verbote gegen die vier Aktivist_innen umfassen den gesamten Bereich zwischen Tagebau, L 264, A4 und A 61 sowie den gesamten Ort Buir und gelten für drei Monate. Obwohl bei ihnen lediglich Klettergurte und Material für Ankettaktionen gefunden wurden, begründet die Polizei das Aufenthaltsverbot mit Zwillenbeschuss, Steinwürfen und Molotowcocktails.
In ihrer Klage führt Chiara, eine der Betroffenen, dazu aus:
„Es wird in dem Aufenthaltsbereichsverbot von Molotow-Cocktails, Steinen, Pyrotechnik sowie Zwillenbeschuss berichtet. Mir wird jedoch ausweislich des mir ausgehändigten Textes lediglich ein Hausfriedensbruch bzw. versuchter Hausfriedensbruch vorgeworfen und es wurden auch keinerlei oben genannte Gegenstände bei mir gefunden. Die Aufzählung der vorgenannten Straftaten steht mit der Kontrolle meiner Person in keinerlei Zusammenhang. Eine pauschale Auflistung vermeintlicher durch andere Leute begangener Straftaten ist als Begründung für ein spezifisch gegen mich gerichtetes Verbot vollkommen untauglich. Es wirkt vielmehr so, als wolle die Polizei Protest möglichst großflächig unterbinden und schrecke dabei auch nicht davor zurück, pauschal allen protestierenden Menschen eine große Flut an Straftaten zu unterstellen. Insbesondere die Ausführungen, es handle sich bei dem Verbot um eine Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit vor Begehung von Straftaten gegen Leib und Leben entbehrt in meinem Fall jeder Grundlage.“
Darüberhinaus wenden sie sich mit ihrer Klage auch gegen den mehrere Gemeinden überspannenden Geltungsbereich des Aufenthaltsbereichsverbotes, den sie für zu groß und somit juristisch unzulässig halten.
„Angesichts des tödlichen Unfalls heute im Forst erscheinen unsere Klagen belanglos. Doch trotz aller Trauer wird die Auseinandersetzung um den Forst weitergehen und in diesem Kampf sind unsere Klagen ein kleiner Bestandteil.“, so Simon, ein weiterer Betroffener.
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