[B]ericht zum 4. Prozesstag gegen Isa
Der vierte Verhandlungstag gegen Isa am heutigen Montag, den 13. August, war kurz und doch nicht unbedeutend. Für die Staatsanwaltschaft trat heute der ermittelnde Oberstaatsanwalt Matthias Fenner an, der einen allgemein schlechten Eindruck machte. Die Richterin Kheune hatte offensichtlich die Prozesspause dazu genutzt, sich von ihrem peinlichen Schauprozess in der Sonne zu erholen.
Als einziger Zeuge geladen war der Polizist Alexander Wessel vom Abschnitt 51, der die Aussage des angeblich Geschädigten XY ersetzen sollte. XY war ab dem ersten Prozesstag vorgeladen, tauchte aber nie auf. Der Vorfall, um den es sich handelt existiert in diesem Verfahren nur, weil Barbara und Marc Schnitzmeier behaupten, dass Isa ihn geschlagen hätte. Ungefähr ein Jahr nach dem eigentlichen Vorfall führte diese Denunziation im Rahmen der Ermittlungen zum „Bäckervorfall“ dazu, dass Wessel XY einem Verhör unterzog. Darin kam es zu keinen Aussagen, die Isa belasten. Außerdem ähnelt der geschilderte Vorfall in keinster Weise dem, was die beiden Schnitzmeiers öffentlich vorgetragen haben. Die Verletzungen, die Wessel sich beim Verhör von XY hat zeigen lassen, entsprechen auch nicht im geringsten denen, die die Schnitzmeiers gesehen haben wollen. Sie hatten von einer blutenden Wunde an der Hand berichtet. Wessel berichtet von einer bleibenden Hautverfärbung am Bein. Somit existieren auch bei diesem Vorfall zwei Versionen, wie schon beim „Bäckervorfall“.
Wessel bestätigte dem Gericht die Vernehmung und wollte für seine Tätigkeiten gegen Isa im Gesamtverfahren keine Verantwortung übernehmen. Er hätte auf Befehl von Oben ermittelt und teilweise parallel zum Staatsschutz gearbeitet. Auffällig ist, dass Wessel auch die Zeugin des Bäckervorfalls E. vernommen hat. Damit kann man ihm die Zuständigkeit für die Zeugen zuschreiben, die in den polizeilichen Vorbereitungen zum Schauprozess gegen Isa möglichst wenig Raum bekommen haben. Der Staatsschutz hat sich selbst um die wertvollen Denunzianten gekümmert, die das Konstrukt des Kiezschlägers untermauern.
Nach der Vernehmung von Wessel ging die Richterin dazu über, sich mit drei Anträgen der Verteidigung zu beschäftigen. Die Inaugenscheinnahme eines Videos über Judo-Techniken, die die Verletzungsgefahr bei Fußgelenkwürfen, wie sie Sulmont möglicherweise nutzt, beweist, wurde großzügig genehmigt. Ein Antrag über die Einladung eines Experten zu Wahrnehmungs- und Aussagepsychologie wurde mit der Begründung abgeschmettert, dass das Gericht selbst Experte auf diesem Gebiet ist, weil es nicht anders sein kann.
Der dritte Antrag beinhaltete die Forderung, dass das Gericht sich sämtliche Ermittlungsunterlagen beschaffen solle. Grund hierfür sind die offensichtlichen und umfangreichen Arbeiten der Polizei, welche ungeplant ans Licht kamen. So z.B. die 24 Telefonate und 3 Treffen des LKA mit den Denunzianten-Zeug_innen. Oder die Gruppenvernehmung direkt nach dem Bäckerei-Vorfall in einem Raum im Krankenhaus von immer noch unbekannten Polizeibeamt_innen. Die vorsitzende Richterin Keune belehrt uns hier, dass es nicht weit her ist mit ihren Bemühungen, auch den Angeklagten entlastende Umstände aufdecken zu wollen. Die kurze Begründung für die Ablehnung des Antrags lautete: das LKA hätte – nachweislich - nur zur Überprüfung der Befindlichkeit der Zeug_innen diesen Kontakt gehalten. Woher sie das wissen will, gab sie nicht Preis. Es handelt sich schlicht um eine dreiste Lüge. Was den Rest der Ermittlungen angeht, so Keune, hätte das Gericht keine Verpflichtung, sich selbst vollständige Akten zu holen. Der Antrag der Verteidigung sei zudem zu unspezifisch, da keine Vorgangsnummern genannt wurden.
So weit die Verteidigung der polizeilichen Arbeit durch die Richterin. An anderer Stelle ist die Defensive offensichtlich: die Meldeauflagen Isas wurden von vier mal pro Woche auf 2 mal pro Woche abgemildert.