Ausführlicher Bericht zum Prozess wegen "übler Nachrede/Beleidigung" gegen eine psychiatriekritische Aktivistin

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Amtsgericht Wolfenbüttel

Einlaß Amtsgericht zum Prozeß – Taschenkontrolle , Durchsuchung der getragenen Kleidung von Prozessbeobachter*innen und Angeklagten, obwohl das dort normalerweise nicht üblich ist. Transparent wurde abgenommen, Flugblatt sehr genau beäugt, obwohl man damit wohl kaum jemanden schwer verletzen kann. 

Eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn hatten wir in der Fußgängerzone noch ein Tranparent gezeigt und Flugblätter zum Prozeß verteilt.

 

Der zuständige Richter verwies gleich zu Beginn darauf, dass es bei diesem Verfahren seiner Ansicht nach lediglich noch um Beleidigung gehen könnte, da der Tatbestand der Rufschädigung so nicht gegeben sei, denn so der Richter: es sei völlig legitim sich gegen Zwangsbehandlung in Psychatrien zu äußern, sofern es hier eben um/ gegen einen Berufsstand und Institutionen geht, nicht aber um Einzelpersonen, bzw Privatpersonen. Die Anwältin der Angeklagten fragte als erstes nach, ob der anwesende Justiziar B. Tammen des AWO Psychiatriezentrums Königslutter (Dr. Jung war dort längere Zeit als Psychiater in leitender Funktion tätig), der von uns identifiziert wurde, da wir in der Vergangenheit bei einer anderen Aktion/en schon mit ihm unerfreulicherweise zu tun hatten, hier anwaltlich Pflichten wahrnehmen würde, was dieser aber verneinte. Er wäre lediglich Prozeßbeobachter, aus welchen Gründen auch immer (Zeitmangel scheint nicht sein hauptsächliches Problem zu sein), dazu äußerte er sich nicht. Dann wurde vermerkt, daß die Angeklagte sich nicht zu dem Punkt äußern würde, ob Sie bei der Aktion im Hörsaal anwesend war, also keine Aussagen, lediglich ein von ihr verfertigter Text sollte als Plädoyer/Schlusswort verlesen werden, wobei sie dies in Anbetracht der geänderten Klage gerne gleich eingangs verlesen wollte, was dann aber letztendlich von der Staatsanwältin abgelehnt wurde, mit der Begründung, daß es ja ersteinmal nichts zur Beweisführung beitragen würde. Das führte dazu, dass Sie den Text nicht verlesen konnte, nachdem das Verfahren eingestellt wurde.

Es folgten ein paar Ausführungen der Staatsanwältin etc. Dann Prozeßunterbrechung auf Antrag der Verteidigung, da geänderte Anklage. Dann kam der geladene Zeuge Dr. Jung, Beweismittel wurden ausführlich gesichtet, Jung hatte ein Megafon mit dem Handy fotografiert, Beweismittelsicherung hatte wohl Vorrang für ihn damals; er gab auch an die Angeklagte identifiziert zu haben, anhand einer blonden Haarsträhne, - diese wäre markant, da die Angeklagte ja blonde Haare habe etc. Das Transparent der Aktion war ebenfalls fotografiert worden, .. Dann die Aussage von Jung, der mehrfach darauf verwies, daß auch ein Teil seiner Studenten gewollt haben soll, daß die Aktion abgebrochen werde, da sie schließlich dort etwas lernen wollten, Klausurvorbereitungen etc. , die Anwesenden waren irgendwie vermummt, mit Schals, aber eigentlich war es ja Winter ja hmm, die/seine Studenten hätten auch dazu aufgefordert sich zu „entmummen“. Allerdings war es eben auch nur ein kleinerer Teil der Studenten , der dies anscheinend Jung zufolge wollte, darauf wurde aber nicht weiter eingegangen. Dann noch ein Beweismittelflugblatt auf dem das Konterfei von Jung zu sehen war mit Kommentar, darum ging es dann. Dass dies natürlich so nicht ginge, Privatperson angreifen etc, ja genau, jede*r einzelne Psychatriepatient*in möchte auch gerne als nicht angreifbare Privatperson gesehen werden, nur leider gelingt dies innerhalb der Psychatrie so nicht, da mehr oder weniger rechtsfreier Raum.(mein Kommentar!!). Jung fand es bodenlos, daß man seine Tätigkeit im AWO Psychiatriezentrum als Menschenrechtswidrig bezeichnet hätte, was aber nur zeigt, dass er sich mit dem was er dort in der Psychatrie Tag für Tag verbrochen hat nicht auseinander gesetzt hat. 

Überhaupt hatte Jung sehr viel Zeit seine Befindlichkeit darzulegen: gefragt danach woher er die Angeklagte kenne, gab er sehr bereitwillig Auskunft über Dinge, die er nicht hätte erzählen müssen. Ob er damit die ärztliche Schweigepflicht missachtet hat, würde mich interessieren. Er hatte damit anscheinend kein Problem.

Abgang Jung, Unterbrechung wegen Rechtsmittel Absprachen, dann Urteilsverkündung, nochmals mit Hinweis, dass Konterfeiflugblatt so nicht ginge, dann Einstellung des Prozesses mit dem Deal den Einspruch gegen einen anderen Strafbefehl zurückzunehmen und somit in einer anderen Sache eine Verurteilung anzunehmen. Eine Einstellung ist zwar kein Freispruch, da die Vorwürfe weder bestätigt noch abgeschmettert werden konnten, dennoch ein Erfolg, da es zu keiner Verurteilung für die Angeklagte kam. Statt nun ein Strafgeld zu bezahlen, hat sie jetzt lediglich die Kosten ihrer Anwältin zu tragen. Der Richter wünschte der Angeklagten zum Schluss alles Gute, während Dr. Rainer Jung sich nicht der Genugtuung einer Verurteilung der Angeklagten hingeben konnte.

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