Ab in die nächste Runde! Wir gehen in Berufung!article
Am 12.04.21 wurde Locke für seine Besetzung des Grosskraftwerk Mannheim im August 2020 zu 65 Tagessätzen a 5€ und zur Übernahme der Gerichtskosten verurteilt. Das lassen wir uns nicht gefallen!
Locke wurde in allen Anklagepunkten versuchte Körperverletzung (immerhin nicht mehr gefährliche), Hausfriedensbruch und Verstoß gegen das Vermummungsverbot für schuldig im Sinne des bürgerlichen Rechts befunden. Dieses Urteil ist absurd, völlig willkürlich und für uns eindeutig nicht hinnehmbar.
Die ausführliche Argumentation warum eine Besetzung des GKM gerechtfertigt ist um noch größeren Schaden durch die Emissionen des GKM abzuwenden, tat das Gericht damit ab, es gebe doch auch andere Wege und das sei kein Grund hier zu blockieren. Dass zum Abbau der Steinkohle anderswo auf der Welt die Lebensgrundlage von Menschen zerstört und Menschen eingeschüchtert, vertrieben und ermordet, dass Menschen auch in der Region um das GKM an dessen Emissionen statistisch gesehen früher sterben, als sie es ohne GKM tun würden, dass das GKM maßgeblich durch seine Emissionen zur Klimakrise beiträgt und damit Flucht, Hunger, Ausbeutung, Tod, Rassismus und Patriarchat fördert, scheint das Gericht dabei gekonnt zu übersehen. Auch dass die Politik oder die institutionellen und damit legalen Handlungsspielräume offensichtlich völlig wirkungslos sind um der Klimakrise auch nur ansatzweise effektiv entgegen zu treten erscheint dem Gericht wohl entgangen zu sein. Auch den Verweis auf die im Grundgesetz festgelegte Gewissensfreiheit, die dem Paragraph des Hausfriedensbruches entgegen stand, lehnte die Richterin ab. Sie erkannte zwar "ehrenwerte Motive" hinter der Besetzung und die Dringlichkeit der Klimakrise an, nahm es aber offensichtlich mit dem Handeln doch nicht allzu drängend.
Doch nicht nur inhaltlich scheint das Gericht hier Locke schlecht zugehört zu haben. Auch die Vorwürfe wirken wie an den Haaren herbeigezogen oder eher als Nadel im Heuhaufen gesucht und leider gefunden. So wurde Locke wegen einer Nadel am Hosenbund wegen versuchter Körperverletzung verurteilt. Die Richterin erkannte zwar, das mit einer Nähnadel kein Mensch ernsthaft zu verletzen wäre, wollte aber nicht glauben, das sie einzig zum Zerstechen der Fingerkuppen diente. Stattdessen folgte sie der Argumentation der Staatsanwaltschaft, Locke hätte Verletzungen der Polizei in Kauf nehmen wollen und sei also ach so gefährlich. Auch wurde Locke wegen eines Verstoßes gegen das Vermummungsverbot verurteilt. Fragt sich nur was an dieser Versammlung in 20m Höhe so zugänglich war, dass sie öffentlich gewesen sein soll und damit das Vermummungsverbot greift. Die anwesenden Polizist*innen werden sich wohl kaum als Teil einer legitimen und notwendigen politischen Versammlung an einem etwas unkonventionelleren Ort verstanden haben.
Das lassen wir uns ganz bestimmt nicht gefallen und gehen mit der Berufung in die nächste Runde. So leicht werden sie uns nicht los!
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Klimaschutz ist kein Verbrechen!
Feuer und Flamme der Repression
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@gkm_abschaffen