Strafverfahren gegen Kreuzfahrt-Gegnerin eingestellt

Am Donnerstag den 11.6. wurde ein Strafverfahren gegen eine Kreuzfahrtgegnerin am Amtsgericht Kiel eingestellt. Er sei „zu dumm für die Polizei„ soll sie zu einem Sicherheitsbeauftragten des Port of Kiel bei einer Demonstration gegen Kreuzfahrtschiffe am Kieler Hafen gesagt haben, so der umstrittene Vorwurf. Dies wurde am 11.6 am Amtsgericht Kiel verhandelt und unter Auflage einer Zahlung eines Geldbetrages an „Kiel Hilft“ (eine Organisation, die Geflüchtete unterstützt) eingestellt. „Ich nehme diese Einstellung aus pragmatischen Gründen an – weil ich weiß, dass das Gericht mir nicht glaubt und ich sonst verurteilt werde. Ich habe schon lange aufgehört, an Gerechtigkeit vor Gerichten zu glauben.“ so die Angeklagte. Drei Verfahrenstage hatte es insgesamt gegeben - hier die Berichte zu den Verhandlungstagen.

Bericht vom 1. Prozesstag

Wer am 11.3. vor dem Gericht ankam, musste sich erst mal fragen, ob es wirklich nur um einen Beleidigungs-Vorwurf ging oder ob nicht doch „Terrorist*innen“ angeklagt wären. Wir zählten 12 Wannen mit Cops vor dem Seiten-Eingang, der speziell für diesen Prozess genutzt werden musste, die Sondereinheit der Justiz „Mobile Einsatzgruppe Justiz“ (MEG) war ebenfalls vor Ort, kontrollierte, tatschte ab und schikanierte solidarische Zuschauer*innen. Sogar Zettel und Stifte und damit Zeichenmaterial wurden auf Grund der Willkür der MEG verboten (ohne Grundlage in der gerichtlichen Einlassverfügung). Gezeichnet wurde dann auf alten Zugtickets und Einkaufsbons (Zeichnungen von Dada).

Los ging es lange bevor das Publikum komplett eingelassen wurde. Die Angeklagte versuchte einen Antrag zur Herstellung der Öffentlichkeit (die nun wirklich nichts für den späten und schikanösen Einlass konnte) zu verlesen, die Richterin unterbrach und ließ erst den Strafbefehl verlesen. Die Angeklagte beanstandete das genauso wie die Einlasskontrollen und beantragte die Zulassung einer nicht-anwaltlichen Wahlverteidigung (§138 II StPO). Dies wurde von der Richterin abgelehnt mit der Begründung die gewünschte Person sei vorbestraft, obwohl darauf hingewiesen wurde, dass es auch mit 6 Monaten Strafe noch möglich sei Richter*in zu werden. Es wurde noch eine Weile um die Verteidigung gestritten, Richterin Greiff sah jedoch auch nicht die Notwendigkeit die Verhandlung auszusetzen bis die Angeklagte eine neue Verteidigung habe, sodass schlußendlich die Angeklagte unverteidigt weiter machen musste. Es folgten weitere Auseinandersetzungen um die Einschränkung der Öffentlichkeit, sodass die Richterin schließlich Zettel und Stifte explizit zuließ.

 

Der Staatsanwalt weigerte sich zu erklären, worin jetzt konkret die Beleidigung bestehen würde und erklärte, dass es um nichts politisches ginge (das Polizeiaufgebot ist wohl auch normal bei Beleidigungsvorwürfen?). Außerdem ging es dann noch um die Verweisung von möglichen Polizeizeugen aus dem Saal. Ein Wasserschutzpolizist war doch tatsächlich an dem Tag anwesend und hat sich als Zeuge in die Verhandlung gesetzt, ohne sich vorab als möglicher Zeuge zu erkennen zu geben – er musste dann den Gerichtssaal verlassen. Es ist schon bezeichnend, dass dies nur auf Antrag durchgesetzt wurde.

 

Die Angeklagte verlas dann, vom Gericht und der Staatsanwalt schon etwa eine Stunde darauf hin gedrängt, endlich ihre Einlassung, in der sie darlegte, warum sie keine Aussage machen würde: „An dieser Stelle habe ich jetzt die Gelegenheit zu einer Einlassung. Nicht zu einer Aussage. Was Angeklagte sagen, ist nämlich generell einfach nichts wert. Als Angeklagte darf ich nämlich soviel lügen wie ich will. Ganz offiziell. Das sagt natürlich alles über meine Glaubwürdigkeit. Auf Grund meiner Rolle in diesem Prozess bin ich schon per se unglaubwürdig. …Zeug*innen dürfen Aussagen machen, nicht Einlassungen. Sie dürfen nicht lügen. Dafür wird ihnen geglaubt, meist ganz unabhängig davon ob sie die Wahrheit sagen, bewusst lügen, sich richtig erinnern oder nicht. Und allen aus formellen offiziellen Strukturen wie bei der Polizei oder in dem Fall auch einer Security-Firma wird sowieso mehr geglaubt. … Wenn dann ne Kampagne für den tollen deutschen Rechtsstaat sagt, vor dem Gesetz wären alle gleich und „wir“ seien Rechtsstaat, dann kann ich darüber nur laut lachen. … Gerechtigkeit? Gleichheit? Wer‘s glaubt wird selig.“

 

Zur Zeugenvernehmung beantragte die Angeklagte sich ins Publikum setzen zu dürfen, weil sie die Befürchtung hatte, dass der Zeuge sie sonst allein auf Grund der Tatsache, dass sie vorne sitzt, nicht auf Grund von seiner Erinnerung, identifizieren würde. Richterin Greiff sah keine Probleme durch diese Zeugenbeeinflussung.

Bei der Zeugenbefragung wurde schnell klar, dass der Zeuge ein riesiges Belastungsinteresse an den ag legte. Dabei widersprach er sich doch häufiger selbst, erst kamen Äußerungen aus einer Menschengruppe, dann von einer spezifischen Person. Die Frage ob er mit irgendwem über die Anzeige gesprochen hätte, verneinte er, meinte jedoch später: „Wenn meine Vorgesetzten das nicht gut gefunden hätten würden wir heute nicht hier sitzen“. Er sprach davon nichts gegen die Demonstrierenden oder ihre Ziele zu haben, nannte sie aber abwertend „Herrschaften“ oder die Angeklagte „gute Frau“, wenn er über sie redete. „Die beleidigen in dem Augenblick meine Uniform“ war ihm wichtig zu betonen. Im Grunde gehe es ihm um eine „disziplinarische Maßnahme“ mit der Anzeige. Unstrittig ist wohl, dass er ein Problem damit hatte, dass seine Autorität in Frage gestellt wurde und Menschen sich weigerten auf seine Anweisung hin weg zu gehen. Dabei war er doch in seiner Aussage der Meinung für die Durchsetzung des Versammlungsrechts auf dem Seehafen-Gelände zuständig zu sein. (Rechtlicher Hinweis: Dafür ist die Versammlungsbehörde oder als Amtshilfe die Polizei zuständig, aber niemals ein privater Sicherheitsdienst.)

 

Nach der Zeugenbefragung boten Richterin und Staatsanwalt die Einstellung gegen die Ableistung von 40 gemeinnützigen Arbeitsstunden an einem von der Staatsanwaltschaft zu bestimmenden Ort an. Nach einer Bedenkzeitpause lehnte die Angeklagte ab und regte an, zum nächsten Termin einen weiteren Tatzeugen zu laden. Die Richterin hielt nicht für nötig, die Aussage des einzigen persönlich involvierten Zeugen zu überprüfen und lehnte das ab.

Die Fortsetzung des Termins am 20.3. ist mittlerweile von Richterin Greiff abgesagt, wie von der Angeklagten auf Grund der Corona-Pandemie angeregt. Mehr Informationen zur Entscheidung als „dienstliche Gründe“ gab es dazu allerdings nicht.

Aktuell verlangt das Gericht auch von allen Prozessbesucher*innen das Ausfüllen von Informationsbögen und Erklärungen, dass sie nicht mit „Infizierten“ in Berührung gekommen sein, dies dürfte wohl kaum wirklich Öffentlichkeit herstellen können. Das nicht alle Prozesse abgesagt werden, bedeutet nur, dass dem Gericht Fließbandverurteilungen eben wichtiger sind. Das zeigt sich auch darin, dass die Richterin in den Pausen des Prozesses zwei Verurteilungen anderer mal eben dazwischen geschoben hatte.

 

Bericht vom 2. Verhandlungstag

Nachdem der Prozess um eine angebliche Beleidigung bei einer Kreuzfahrt-Demonstration im letzten Jahr wegen der Corona-Pandemie fast drei Monate unterbrochen wurde (Bericht vom ersten Tag), ging es heute weiter. Ein nächster Verhandlungstag wird am Do, 11.6. um 9 Uhr stattfinden im Saal 4 des Amtsgerichts, ihr seid alle herzlich eingeladen, zu kommen. Bald gibt es auch mehr Infos hier zu den Protesten gegen die nach Kiel kommenden Kreuzfahrtschiffe. Hier aber erst mal der Bericht der Angeklagten vom heutigen kurzen Prozesstag:

Nach einigem Hin- und Her vorm Prozess bekam ich einen Termin zur Akteneinsicht eine Stunde vor Prozessbeginn. Eine halbe Stunde vorher meldete ich mich am Eingang, wurde nach Ausfüllen des obligatorischen Corona-Bogens eingelassen und wartete vorm im Schreiben angegeben Saal. Niemand kam mit der Akte. Ich versuchte die auf dem Schreiben angegebene Telefonnummer zu erreichen – niemand ging dran. Als ich zurück zum Flur lief, sprach mich eine Justizwachtmeisterin an: „Frau T.?“ – vermutlich um eine ausführlichere Kontrolle von mir zu organisieren, aber sie organisierte dann auch, dass endlich wer mit der Akte kam, von der ich dann Scans fertigen konnte.

Weil mal wieder am Sondereingang viel zu spät mit Kontrollen begonnen wurde (wenn auch diesmal ohne halbe Hundertschaft Pozilei), musste bei Prozessbeginn erst mal gewartet werden. Zunächst wurde dann eine weitere von mir beantragte Verteidigerin abgelehnt, weil sie nach Ansicht des Gerichts zu jung war. Ein erneuter Antrag auf einen weiteren Verteidiger wurde zurück gestellt.

Dass die Zeugenvernehmung schon drei Monate zurück liegt, ermöglicht natürlich nicht gerade gut, sich daran zu erinnern, deshalb stellte ich einen Antrag auf Aussetzung des Prozesses – das Corona-Spezial-Gesetz halte ich für verfassungswidrig. Wie immer auch hier abgelehnt. Ein Antrag dazu, zu verbieten, dass das Gericht die Corona-Bögen an wen anders als das Gesundheitsamt weiter zu geben mit enthaltener Kritik an dieser Datensammlung wurde ebenfalls zurück gestellt, dass eine Perosn deshalb draußen warten musste, interessierte das Gericht nicht.

Dafür wurde von der Richterin Greiff schnell angemerkt, dass sie nur eine halbe Stunde Zeit habe. Der Staatsanwalt Frahm wollte schnell fertig werden und die Beweisaufnahme schließen, Anträge könnten im Urteil entschieden werden. Dass die ihre eigenen Regelungen wie das Mündlichkeitsgebot der Hauptverhandlungen mit Füßen treten, ist jetzt nichts ungewöhnliches, aber das bereits vor dem Stellen eines ersten Beweisantrages zu fordern, schon ziemlich dreist. Das wurde auch tatsächlich erst mal abgelehnt.

Eine Stellungnahme zur Zeugenaussage kündigte ich an, wurde aber auf später verwiesen. So verlas ich noch zwei Beweisanträge, unter anderem zur Ladung eines direkten Zeugen, nämlich des Stellvertreters des angeblich Beleidigten, welche die Richterin bisher abgelehnt hatte.

Weiter geht es am Do, 11.6. um 9 Uhr, mit Sicherheit mit weiteren Beweisanträgen, was sonst noch kommt, bleibt auch für mich eine Überraschung. Ich freu mich jedenfalls über solidarische Unterstützung, ob im Gericht oder mit einer weiteren Aktion gegen Kreuzfahrten.

 

Bericht vom 3. Verhandlungstag

Der nun dritte Verhandlungstag hatte konfrontativ begonnen. Mit einer halbe Stunde Verspätung begann die Verhandlung nach gründlichen Eingangskontrollen der MEG (Mobile Einsatzgruppe der Justiz, einer Sondereinheit, die die Justiz Schleswig-Holsteins vor Terror schützen soll). Bereits bei den Kontrollen kam es zu Beanstandungen der Besucher*innen. Auf dem Eingangsformular sollte der Erhalt eines Schriftstückes zu Verhaltensregeln wegen der Covid19-Pandemie unterschrieben werden, der den Besucher*innen nie ausgehändigt wurde. In den Datenschutzhinweisen war darüber hinaus niemand eingetragen, der für die Verarbeitung der erhobenen Daten zuständig ist und bei möglichen Datenschutzverstößen kontaktiert werden könnte. Die Beamt*innen des MEG erklärten sich für nicht zuständig, genausowenig wollte es die Richterin in der Verhandlung sein. Zu Beginn der Verhandlung wurden zwei Menschen unter Androhung von Gewalt aus dem Saal entfernt, weil sie nicht ordnungsgemäß auf ihren Stühlen saßen. Einer von ihnen saß im Schneidersitz. Auf Aufforderung der Staatsanwaltschaft doch das Gespräch mit dem Hafenmitarbeiter zu suchen, erwiderte die Angeklagte: „Ich werde mich nicht für Worte entschuldigen, die ich nicht gesagt habe. Das Gericht ist nicht mal an der Aufklärung des Vorfalls interessiert – wenn es sich sogar weigert auch nur einen Tatzeugen zu laden, der nicht direkt der ist, der mich anzeigt.“  Die Angeklagte bestand dann auf einem schriftlichen Beschluss zur Einstellung des Verfahrens, den die Richterin zunächst nicht erteilen wollte. Sie sagte, sie vertraue der Angeklagten nicht und wolle erst den Zahlungseingang von „Kiel Hilft“ bestätigt haben. Daraufhin stellte die Angeklagte einen Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit. Darin begründete sie ausführlich, warum Gerichte so handeln:
 

Ich bin nicht überrascht von dem Verhalten des Gerichts – es versucht seiner Rolle in dieser Gesellschaft gerecht zu werden und den herrschenden status quo aufrecht zu erhalten und die eigenen Privilegien zu erhalten. Was wie eine Phrase klingen mag in vielen Ohren, lässt sich leicht mit Inhalt füllen: Geld, Herkunft, Bildung, Hautfarbe und Geschlecht sind nur ein Teil der Kriterien, die einen maßgeblichen Einfluss darauf haben, an welcher Position in der Gesellschaft Menschen stehen und welche Einflussmöglichkeiten sie haben. Allein schon eine Analyse dessen, wer richtet und über wen gerichtet wird, macht klar: Es geht hier nicht um einen gesellschaftlichen Querschnitt, sondern eine sowieso schon privilegierte Gruppe richtet über Menschen, die meist die schlechteren Voraussetzungen in ihrem Leben hatten. Um es zu verdeutlichen möchte ich zwei Beispiele nennen: 1) Wer wenig hat und von denen nimmt, die viel haben, wird von anderen, die viel haben, dazu verurteilt, von seinem wenigen noch abzugeben oder sie/er wird sogar eingesperrt. Besser wäre, den Reichen endlich ihren Reichtum wegzunehmen und zu teilen, statt das Privileg „Eigentum“ noch weiter zu verstärken und damit als Richter_in aktiv die Schere zwischen Arm und Reich weiter zu öffnen. 2) Wer aufgrund seines Passes gezwungen ist zum Überleben Arbeiten anzunehmen, die als illegal gelten, wird von Menschen mit deutschem Pass verurteilt und dann wegen der Verurteilung abgeschoben, weil er/sie als kriminell gilt. Genau solche Mechanismen stärken Privilegien, statt sie abzubauen und wer daran teilnimmt ist mitverantwortlich für diese Effekte. Wenn ich meine eigenen Privilegien kritisch reflektiere, mag ich  nicht zu den am wenigsten Privilegierten gehören, aber lehne durchaus auch aus den angeführten Gründen Gerichte grundsätzlich ab.   Eine weitere Funktion der Gerichte ist das Strafen, das angeblich auch zur Resozialisierung und zur Verbesserung der Gesellschaft führen soll. Das beispielsweise Haftstrafen die Probleme der Eingesperrten nicht lösen sondern nur verschärfen ist allgemein bekannt. Aber wie soll auch eine Institution, die selbst gewalttätig in höchstem Maße ist, indem sie Menschen verprügeln (bei der Polizei heißt das einfacher körperlicher Zwang), einsperren und in Gerichtssäalen klein zu machen versucht, weniger Gewalt hervorrufen? Nein, der Zweck ist nur oberflächlich eine Integration der zu Bestrafenden. Tatsächlich geht es um die Definition der Delinquenten oder Kriminellen als „die Anderen“. Also darum, dass Bürger und Bürgerinnen auf die Delinquenten hinab blicken können und sich selbst als höher stehend bewerten können und vor allem sich an die von irgendwem aufgestellten Regeln zu halten um sich selbst nicht als Kriminelle zu sehen. Damit dienen Gerichte vor allem dazu, dass Menschen nicht selber nachdenken über das was falsch und was richtig ist, sondern die Verantwortung dazu Abschieben auf einen Staat mit seinem Gerichtssystem.   Dabei ist oft genug das geltende Recht erst das Problem. Das Nazi-Regime war ein Rechtsstaat, die Verfolgung Andersdenkender gesetzlich festgeschrieben – was natürlich keinen Vergleich aufmachen soll, nur ein Bewusstsein dafür wecken, dass Gesetze auch das Problem sind, nicht die Lösung. Etwas aktueller sind die aktuellen Terror-Gesetze. Auf Basis dessen wurden in der Türkei und in Frankreich mal eben die Europäische Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt und in der Türkei Tausende inhaftiert – alles gesetzlich legal. In Deutschland wird diskutiert, Gefährdern, also Menschen die nie wegen irgend etwas verurteilt wurden, Fußfesseln und damit eine Komplettüberwachung zu verpassen, etwas das bisher mit Haftstrafen gleichgesetzt wurde. Deshalb entscheide ich lieber selbst, was richtig und was falsch ist, mit allen Konsequenzen und ohne Vertrauen in staatliche Institutionen. Aus diesem Grund entsteht bei mir auch kein Verdacht der Befangenheit. Ich glaube schon lange nicht mehr, dass es Gerechtigkeit in Gerichtssäalen gibt.   Jedoch geht die Rechtsprechung zu der Frage, ob ein Richter als befangen zu bewerten ist, nicht von einer anarchistischen Angeklagten, sondern von einer verständigen Angeklagten aus. Eine verständige Angeklagte ist dabei vermutlich eine, die die herrschenden Gesetzesnormen nicht grundsätzlich in Frage stellt. Bei dieser müsste das Verhalten des vorsitzenden Richters durchaus als Grund zur Entstehung des Eindrucks der Befangenheit gewertet werden. … 

Zuletzt war die Richterin doch bereit, zunächst einen schriftlichen Beschluss (zur Einstellung nach §153a Strafprozessordnung) zu erteilen, aber erst nachdem eine halbe Stunde weiter verhandelt worden war. Auch da glaubte sie nicht wirklich an die Zahlung, ließ sich dann aber doch überreden, den Prozess zu vertagen.
 Eine Zuschauerin kommentierte den Prozess: „Menschen werden vor allem dann belangt und beschuldigt, wenn viel Polizei da ist – also auf Demos. Diese Anklage wegen Beleidigung, die übermäßige Polizeipräsenz am Gerichtsgebäude und die Sonderkontrollen sind das Ergebnis einer Spirale, in der Menschen, die Autoritäten hinterfragen, systematisch klein gemacht werden sollen. Protest lebt aber vom Hinterfragen von Autoritäten.“ Protest wird gegen Kreuzfahrt wird es in Kiel auch weiterhin geben, weil es sich um eine besonders umweltschädliche Form des Urlaubs handelt. Kritisiert werden auch die Arbeitsbedingungen auf den Schiffen und die sozialen Folgen des Tourismus in den angefahreren Zielorten. Vorrausichtlich wird die nächste Demo beim Einlaufen der ersten großen Kreuzfahrtschiffe dieser Saison am 27.7. stattfinden. Merkt euch den Termin schon einmal vor!

 

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