[Kiel] Uni verbietet Veranstaltungen mit Roter Hilfe
Im März 2020 veranstalteten verschiedene Klimagruppen zusammen mit der Roten Hilfe einen Infoabend zum neuen Polizeigesetz in Schleswig-Holstein. Für diesen Infoabend wurden Räume der Uni Kiel genutzt. Im Nachhinein kritisierten AfD und CDU, dass an "linksextremistische" Gruppen wie die Rote Hilfe Uni-Räume vergeben werden. Die Uni knickte vor dieser Kritik ein und kündigte an, in Zukunft alle Veranstaltungen mit der Roten Hilfe zu verbieten. Das wollen wir nicht so hinnehmen und haben der Uni einen offenen Brief geschrieben.
Offener Brief an die Uni Kiel: Einknicken vor der AfD statt offener Diskussion? Sehr geehrte Hochschulleitung, wir wenden uns mit diesem offenen Brief von der Hochschulgruppe Klimagerechtigkeit, der TurboKlimaKampfGruppe und der Roten Hilfe an Sie um anzuregen, über Ihre Raumvergabe-Kriterienund vor allem das Einknicken vor der Hetze von AfD, CDU und Junger Union nachzudenken. Zum Hintergrund: Die Hochschulgruppe Klimagerechtigkeit hatte gemeinsam mit der Kieler Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. und der TurboKlimaKampfGruppe in Kiel am 3.3.2020 einen Vortrag über das geplante neue Polizeigesetz in Schleswig-Holstein organisiert und dafür einen Raum an der Uni gebucht. Der Vortrag war gut besucht, von Menschen aus sehr unterschiedlichen Kontexten, es gab einen sachlichen Vortrag, einige Nachfragen und ein bisschen Diskussion um die Auswirkungen der geplanten Polizeirechtsverschärfungen. Nach der Veranstaltung gab es in der lokalen Zeitung "Kieler Nachrichten" einen Artikel, in dem nicht etwa die Veranstalter*innen gefragt wurden nach ihrer Kritik am Polizeigesetz, sondern es vorrangig um die Meinungen von CDU und AfD ging, dass eine Raumvergabe an die "Extremisten" von der Roten Hilfe nicht ginge. Schließlich würde die vom Verfassungsschutz beobachtet. Ausgelöst von dem Artikel in den Kieler Nachrichten entstand ein Mailwechsel zwischen Veranstaltungsmanagement der Universität und der Hochschulgruppe Klimagerechtigkeit. Dieser endete damit, dass angedroht wurde weitere Veranstaltungen mit der Roten Hilfe zu verbieten. So hieß es vom Veranstaltungsmanagement: "Selbst wenn Sie der Auffassung sind, dass der Verfassungsschutz tendenziös handele oder einseitig agiere, so ist es nicht Aufgabe der Verwaltung einer Universität dies zu beurteilen. Das zu diskutieren ist Bestandteil des politischen Diskurses. Der Verfassungsschutz ist in dem Fall ein Organ und wenn dieses eine Gruppe unter Beobachtung nimmt muss das für uns als Universität erst mal als Grundlage dienen gemäß der Entgeltordnung ggf. Gruppen auszuschließen." Wir kritisieren an dieser Stelle das Einknicken der Universität, die sich nicht zu einer offenen Diskussion, auch über die Rolle der staatlichen Behörden wie dem Verfassungsschutz oder der Parlamente die das Polizeirecht weiter verschärfen bekennt, sondern sich dieser gerade verweigert. Schon 2018 gab es - damals ebenfalls hauptsächlich befeuert durch Kritik der AfD und Unionsparteien - eine Diskussion über die Zusammenarbeit zwischen Roter Hilfe und AStA. Der AStA hat damals ausführlich Stellung genommen, sachlich die Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe begründet und die Argumente der AfD entkräftigt. Wir schließen uns der Argumentation des AStAs an und haben ähnliche Argumente auch gegenüber dem Veranstaltungsmanagement angeführt. Es ist schade, dass darauf ausschließlich mit der Drohung eines Veranstaltungsverbots reagiert wurde. Der Verfassungsschutz steht in einer rechten Tradition. Bei seiner Gründung wurde er von Nazis geführt. Personelle, inhaltliche Kontinutitäten und seine Ausrichtung als autoritätsgläubiger Geheimdienst sorgen auch heute noch dafür, dass er auf dem rechten Auge blind ist oder sogar mitmischt. Gerade die Vernichtung von Akten und die Anwesenheit einer V-Person bei einem rassistischen Mord des NSU zeigen das eindrücklich. Für den Verfassungsschutz steht in der Regel der Feind links, so wird auch im aktuellen Verfassungsschutzbericht von 2019 zwar die Rote Hilfe erwähnt, die sich gegen staatliche Übergriffe auf linke Politik zur Wehr setzt, nicht aber die auch innerhalb von Polizei und Bundeswehr bestehenden rechtsextremen Netzwerke, die sich aktiv auf einen Umsturz und die Ermordung ihrer Gegner*innen vorbereiten. Der neue Chef des Bundesverfassungsschutzes forderte 2018 nicht etwa auf die rassistischen Menschenjagden in Chemnitz einzugehen, sondern auf die Menschen, die den Hambacher Forst gegen die Rodung verteidigten. Der alteChef zeigt inzwischen offen seine Nähe zur AfD.Die AfD taucht in Schleswig-Holstein nicht im Verfassungsschutzbericht auf, auch wenn ihre Ausrichtung eindeutig verfassungsfeindlich ist (wie dieser Bericht belegt in dem sich u.a. Zitate der AfD SH finden, welche den Holocaust relativieren). Damit dürfte klar sein, wem mensch die Beurteilung von Gruppen überlässt, wenn mensch sich auf den Verfassungsschutz verlässt. Wir sagen: Eine Universität muss ein Ort der Diskussion, des Austausches, des Infragestellens sein. Und das gilt auch und gerade für den Verfassungsschutz und seine Beurteilungen. Sich diesen Beurteilungen bei der Raumvergabe zu unterwerfen und diese eben nicht in Frage zu stellen, spricht nicht gerade für Aufklärung und Wissenschaft. Um es mit den Worten einer Ringvorlesung zu sagen, die aktuell an der Universität läuft: "Wissenschaft ist ein mühseliges Geschäft, bei dem Gründlichkeit und Geduld unverzichtbar ist. Noch wichtiger aber ist ein unvoreingenommenes Herangehen - die Bereitschaft, auch Fakten zu akzeptieren, die man nicht erwartet hat und die womöglich nicht ins eigene Weltbild passen. Dadurch unterscheidet sich Wissenschaft von Meinungen, 'Bauchǵefühl' und Populismus." Genau dieses unvoreingenomme Herangehen wünschen wir uns von der Universität. Wenn direkt nach erster Kritik das Verbot von Veranstaltungen angekündigt wird, dann stoppt das den Diskurs, bevor er überhaupt angefangen hat. Wenn es der Universität tatsächlich um eine Gefahr für unsere Verfassung geht, dann müsste hier viel mehr der Anlass der Veranstaltung im Fokus stehen: Die Polizeirechtsverschärfungen sehen unter anderem Fußfesseln und Aufenthaltsbeschränkungen auf reinen Verdacht vor, tragen also rechtsstaatliche Grundsätze wie "keine Strafe ohne Urteil" und die Unschuldsvermutung zu Grabe. Das Gesetz ist, wenn überhaupt, nur so gerade eben noch im Rahmen der Verfassung (so die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu präventiven Fußfesseln). Hier wird von staatlicher Seite also an den Schranken der Verfassung geschraubt. Zuverlässigkeitsprüfungen ermöglichen die Aussortierung von Menschen für bestimmte Jobs, die irgendwann mal - und sei es zufällig und unschuldig - in Verdacht der Polizei geraten sind (denn aus deren Datenbanken wird kaum etwas gelöscht). Hier müsste die Universität diskutieren, nicht darüber, ob es in Ordnung ist, mit der Roten Hilfe eine Veranstaltung zu machen.Doch leider sind sogenannte "Extremisten" die einzigen, die diese Verfassungseinschränkungen thematisieren. Wenn Sie uns Räume verweigern wollen, bitte verstecken Sie sich nicht hinter dem Verfassungsschutz. Begründen Sie das bitte selbst warum Sie mit uns Probleme haben und unsere Positionen nicht vereinbar sind mit der universitären Freiheit der Diskussion, mit unseren konkreten Texten und Handlungen. Bitte diskutieren Sie mit uns darüber, statt uns Räume zu verweigern, gern auch öffentlich. Für eine offene Gesellschaft und die Möglichkeit für Diskussion an der Uni! Freundliche Grüße, Hochschulgruppe Klimagerechtigkeit, TurboKlimaKampfGruppe und Kieler Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V.