[FR] Raus zum 1. Mai - Antiautoritäre Fahrraddemo
Rollt mit uns durch die Stadt!
Wir werden verschiedene Orte in der Stadt besuchen und thematisch
aufgreifen, warum dieses System uns krank macht. Durch die Pandemie wird
deutlich, was vorher schon lange bekannt war.
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01.05.20 14 - 17 Uhr
Platz der Alten Synagoge
https://tacker.fr/node/7732
Leitet der Aufruf gerne weiter über eure Kanäle
Auch während der Pandemie läuft die kapitalistische und repressive Staatsmaschinerie weiter. Im Schatten der COVID-Verordnungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens werden neue, noch repressivere Polizeigesetze verabschiedet, lang erkämpfte Arbeitsschutzgesetze verändert, geflüchtete Menschen in den deutschen Lagern weiter isoliert und eingesperrt, die europäischen Außengrenzen militarisiert und abgeschottet, während die Morde von Nazis und Faschisten in der BRD medial und politisch unter den Teppich gekehrt werden. Gerade die Auswirkungen des COVID-19-Virus zeigen deutlich die menschenunwürdigen Mängel der kapitalistischen Gesamtscheiße:
Prekäre Beschäftigte und 450€-Jobber_innen verlieren ihre Arbeitsplätze, das ohnehin schon zusammengesparte Gesundheitssystem betreibt Krisenregulierung auf dem Rücken der schon zuvor am Limit arbeitenden Beschäftigten. Die bereits lange existierende Unterfinanzierung zum Schutz und der Unterstützung von Menschen ohne Obdach, mit psychischen Erkrankungen, Opfer von häuslicher Gewalt und viele andere verschärfen sich weiter.
Während der Staat das primär auf eine Subventionierung der Wirtschaft abzielt, schreit diese nach Jahren fetter Gewinne auf Kosten der Beschäftigten nach noch mehr Subventionen und weiterer Deregulierung des Arbeitsmarktes. Diese durch die Covid19-Pandemie verstärkte wirtschaftliche Krise wird in ihrer Folge wieder auf die Arbeiter_innen, Migrant_innen und die sozialen Systeme abgeladen werden.
Dagegen gilt es: uns zu organisieren, Arbeitskämpfe zu verstärken, uns zu vernetzen und die internationale Solidarität nicht nur zu beschwören, sondern praktisch werden zu lassen!
Also - jede Menge gute Gründe unseren Widerspruch zu diesem System auf der Straße deutlich zu machen!
Zusammen möchten wir die frohe Kunde der intergalaktischen Solidarität verkünden. Bringt eure Lieblingsmusik + Boombox mit und lasst uns durch die Stadt rollen. Achtet auf Aktualisierungen hier auf tacker!
Achtet während der Kundgebung und Demo auf ausreichend Abstand zu anderen Menschen und tragt eine Vermummung für Nase und Mund!
Programm rund um den 1. Mai
30.04. 22.00 – open end Dis-Tanz in den Mai – Kyosk-Livestream auf RDL und kyosk.org DJ‘s und Redebeiträge bei Radio Dreyeckland FM 102.3
01.05. 14.00 – 15.00 Antikapitalistische Kundgebung zum 1. Mai Platz der Alten Synagoge / Radio Dreyeckland FM 102.3
01.05. 15.00 – 17.00 Antiautoritäre Fahrraddemo durch Freiburg Start am Platz der alten Synagoge
01.05. 19.30 – open end Klassenkampf statt Bratwurstmampf – Raddemo vom Stadtgarten durch die Greenwashed City Freiburg
02.05. 12.00 Gegenprotest: Kein ungestörter Aufritt der AfD!
Rechtlicher Hintergrund
Wenn eine Gruppe Radfahrer_innen zufällig gemeinsam die gleiche Strecke fährt, so beansprucht sie u.U. auch die gesamte Straßenbreite. Ab einer Gruppengröße von 16 Radfahrer_innen dürfen diese eine Fahrspur in der ganzen Breite nutzen und müssen sich nicht mehr an den rechten Fahrbahnrand quetschen. Daraus ergibt sich auch, dass Ampeln im Verband geschlossen überquert werden dürfen, d.h. wenn der vordere Teil der Gruppe eine grüne Ampel überfährt, darf der Rest der Gruppe folgen, selbst wenn die Ampel mittlerweile auf “rot“ umgesprungen ist. (LG Verden, Urteil v. 02.02.1989, Az. Ns Ds 2 Js 10396/88)
Artikel 8, Grundgesetz
(1) Alle* haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
BVG 15.4.2020
Die Versammlungsbehörde hatte unzutreffend angenommen, die Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus enthalte ein generelles Verbot von Versammlungen von mehr als zwei Personen, die nicht dem gleichen Hausstand angehören und daher die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit verletzt, weil sie nicht beachtet hat, dass zu deren Schutz ein Entscheidungsspielraum bestand.